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der Abgeordneten Bruni Fuchs, Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

betreffend die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2008/J-N R/95 bezugnehmend auf die Weiterentwicklung der Akademien für

Sozialarbeit.

 

Da bei der Beantwortung der oben erwähnten Anfrage neue Fragen auftau-

chen,

 

richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unter-

richt und kuIturelle AngeIegenheiten nachstehende

 

Anfrage :

 

1 . WeIche juristischen Fragen in Zusammenhang mit der Studienordnung der

Akademien bedürfen noch einer Klärung?

 

2. Wann wird es zu der Klärung dieser Fragen kommen?

 

3. Für wann ist im Arbeitsplan des Bundesministeriums die Kundmachung der

neuen Studienordnung vorgesehen?

 

4. Ist daran gedacht, daß die Studienordnung auch rückwirkend in Kraft treten

kann?

 

5. Wenn dies der Fall ist, wie soll dann mit der Anrechnung der bisher gelei-

steten Praxisstunden umgegangen werden?

 

6. Wo sollen die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden juristisch

verankert werden?

 

 

7. Ist prinzipiell vorgesehen, den ''Ständigen Ausschuß'' (der an den einzelnen

 

Akademien für Sozialarbeit so etwas wie die Rolle des Schulgemein-

 

schaftsausschusses übernimmt) gesetzlich zu verankern?

 

 

8. Wenn dies der Fall ist, soll der ''Ständige Ausschuß'' paritätisch besetzt

 

werden?

 

 

 

9. Wann ist daran gedacht, ein Akademie-Studiengesetz zu verIautbaren?

 

 

 

10. Gibt es bereits einen Entwurf zum Akademie-Studiengesetz?

 

 

 

11 . Was soll bzw. wird das Akademie-Studiengesetz regeln?

 

 

 

12. lst daran gedacht, Belange der Akademien für Sozialarbeit im Akademie-

 

Organisationsgesetz zu regeln?