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der Abgeordneten, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dolinschek, Mag. Haupt
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Arbeitszeitregelungen für Ärzte und Pflegepersonal
Vor einem Jahr wurden Entwürfe der Begutachtung zugeführt, mit denen die Arbeitszeit der
Ärzte und des Pflegepersonals in allen Krankenanstalten unter Berücksichtigung des Arbeitneh-
merschutzes und des Patientenwohls - aber auch der finanziellen Leistungsfähigkeit der
Gebietskörperschaften - vereinheitlicht werden sollte. Da die Länder die vorgeschlagenen
Maßnahmen aus finanziellen Erwägungen ablehnten, wurden vom Bundesminister für Arbeit
und Soziales bisher noch keine Regierungsvorlagen präsentiert.
Im Winter 1994 wurde die Öffentlichkeit durch den Fall Poigenfürst auf die sachlich nicht
begründbar unterschiedlichen Grenzen für die Arbeitszeit des medizinischen Personals in
Krankenanstalten hingewiesen und vom seinerzeit zuständigen Sozialminister die Bereinigung
dieser unzumutbaren Situation zugesagt. Im Fall Poigenfürst wurde der Bruch des Arbeitszeit-
gesetzes unter Beugung des Rechts seither geduldet, für die weiten Bereiche, in denen das
Arbeitszeitgesetz keine Anwendung findet und mehrere Tage lange Arbeitszeiten zu Lasten der
betroffenen Arbeitnehmer und Patienten normal sind, hat sich nichts zum Besseren geändert.
Nachdem nun mit den Ländern keine Einigung erzielt werden kann, nimmt man jetzt offenbar
in Kauf, weiterhin Arbeitnehmer mehrerer Klassen im Krankenhausbereich zu dulden und auch
die einschlägige Richtlinie der EU dauerhaft nicht zu erfüllen. Die Aufrechterhaltung der gel-
tenden - bzw. fehlenden - Regelungen ist aber nicht nur aus Sicht des im Krankenhausbereich
tätigen medizinischen Personals, sondern angesichts der Bedrohung, von völlig übermüdeten
Menschen behandelt zu werden auch aus Patientensicht abzulehnen. Die unterzeichneten
Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundesminister für Arbeit und
Soziales die nachstehende
Anfrage:
1 . Welche Änderungen werden seitens der einzelnen Länder im Vergleich mit den in
Begutachtung versendeten Entwürfen betreffend ein Ärzte- und ein Pflegepersonal-
Arbeitszeitgesetz gefordert?
2. Welche Lösungsansätze werden derzeit für diese Forderungen - auch im Zusammenhang mit
den EU-Richtlinien - erwogen?
3. Wann werden Sie dem Nationalrat einen mit den Ländern akkordierten Gesetzesentwurf
vorlegen können? Unter welchen Voraussetzungen und wann würden Sie auch ohne Zu-
stimmung aller Länder eine Regierungsvorlage präsentieren?
4. Soll nach dem derzeitigen Verhandlungsstand jedenfalls eine Gleichbehandlung für das
gesamte medizinische Personal in allen Arten von Krankenanstalten sichergestellt sein?