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der Abgeordneten, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dolinschek, Mag. Haupt

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Arbeitszeitregelungen für Ärzte und Pflegepersonal

 

Vor einem Jahr wurden Entwürfe der Begutachtung zugeführt, mit denen die Arbeitszeit der

Ärzte und des Pflegepersonals in allen Krankenanstalten unter Berücksichtigung des Arbeitneh-

merschutzes und des Patientenwohls - aber auch der finanziellen Leistungsfähigkeit der

Gebietskörperschaften - vereinheitlicht werden sollte. Da die Länder die vorgeschlagenen

Maßnahmen aus finanziellen Erwägungen ablehnten, wurden vom Bundesminister für Arbeit

und Soziales bisher noch keine Regierungsvorlagen präsentiert.

 

Im Winter 1994 wurde die Öffentlichkeit durch den Fall Poigenfürst auf die sachlich nicht

begründbar unterschiedlichen Grenzen für die Arbeitszeit des medizinischen Personals in

Krankenanstalten hingewiesen und vom seinerzeit zuständigen Sozialminister die Bereinigung

dieser unzumutbaren Situation zugesagt. Im Fall Poigenfürst wurde der Bruch des Arbeitszeit-

gesetzes unter Beugung des Rechts seither geduldet, für die weiten Bereiche, in denen das

Arbeitszeitgesetz keine Anwendung findet und mehrere Tage lange Arbeitszeiten zu Lasten der

betroffenen Arbeitnehmer und Patienten normal sind, hat sich nichts zum Besseren geändert.

Nachdem nun mit den Ländern keine Einigung erzielt werden kann, nimmt man jetzt offenbar

in Kauf, weiterhin Arbeitnehmer mehrerer Klassen im Krankenhausbereich zu dulden und auch

die einschlägige Richtlinie der EU dauerhaft nicht zu erfüllen. Die Aufrechterhaltung der gel-

tenden - bzw. fehlenden - Regelungen ist aber nicht nur aus Sicht des im Krankenhausbereich

tätigen medizinischen Personals, sondern angesichts der Bedrohung, von völlig übermüdeten

Menschen behandelt zu werden auch aus Patientensicht abzulehnen. Die unterzeichneten

Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundesminister für Arbeit und

Soziales die nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1 . Welche Änderungen werden seitens der einzelnen Länder im Vergleich mit den in

Begutachtung versendeten Entwürfen betreffend ein Ärzte- und ein Pflegepersonal-

Arbeitszeitgesetz gefordert?

 

2. Welche Lösungsansätze werden derzeit für diese Forderungen - auch im Zusammenhang mit

den EU-Richtlinien - erwogen?

 

3. Wann werden Sie dem Nationalrat einen mit den Ländern akkordierten Gesetzesentwurf

vorlegen können? Unter welchen Voraussetzungen und wann würden Sie auch ohne Zu-

stimmung aller Länder eine Regierungsvorlage präsentieren?

 

 

4. Soll nach dem derzeitigen Verhandlungsstand jedenfalls eine Gleichbehandlung für das

 

gesamte medizinische Personal in allen Arten von Krankenanstalten sichergestellt sein?