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der Abgeordneten Herbert Scheibner, Ute Apfelbeck, Mag. Herbert Haupt, Dr. Harald

Ofner, Dipl. Ing. Leopold Schöggl und Kollegen

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend die Ausrüstung der Artillerie des Bundesheeres mit dem Waffensystem

M-109

 

 

lm Zuge der Umsetzung der HG-Neu wurde beschlossen das, mit 54 Stück bereits bei den

Panzergrenadierbrigaden in Verwendung stehende, Waffensystem M-109 für die in der neuen

Heeresgliederung vorgesehenen drei Artillerieregimenter in einer für die Ausrüstung von

sechs Battaillonen entsprechenden Stückzahl (108 Stück) anzuschaffen. Laut einer

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit der Geschäftszahl

57.03 5/0066-4.3/95 vom 3. Jänner 1996 vergibt das Ministerium einen Auftrag über 54

Feuerwarn- und -löschanlagen für die PzH M l 09 A5 Ö um damit 54 Panzerhaubitzen

nachzurüsten. Bei den bisher in Verwendung stehenden 54 Stück M-109, sind 18 Stück der

Version A2 und 36 Stück der Basisversion, letztere sollen nicht mehr auf die Version M-109

A5 Ö modifiziert werden und in Folge ausgeschieden werden, da eine Kampfwertsteigerung

zu teuer kommen würde. Die l 8 Stück PzH M-l09/A2 sollen auf Version A5 Ö modifiziert

werden. Für die Ausstattung der sechs Artilleriebattaillone der Artillerieregimenter wurden

von der britischen Rheinarmee gebrauchte Haubitzen M-l09/A2/A3 gekauft. In den

Vereinigten Staaten wurden weitere neue 54 Stück Panzerhaubitzen M-109/A5 bestellt.

Gleichzeitig wurden alle Brigadeartilleriebattaillone, Korpsartilleriebattaillone, das Armee-

artilleriebattaillon sowie drei Raketenwerferbatterien. ausgerüstet mit der leichten 10,5 cm

Feldhaubitze M2, der schweren 15.5 cm Haubitze Ml und dem Raketenwerfersystem M-51

auf Steyr 680/M3 Lkw, aufgelöst. Somit sollte die österreichische Artillerie derzeit über

insgesamt l62 Stück M-109 Haubitzen verschiedener Versionen verfügen. Jedoch wird das

Waffensystem M-l 09 in dieser Größenordnung nicht verfügbar sein, weil erstens die 36 Stück

der bei den Panzerartilleriebattaillonen bereits seit Jahren eingeführten PzH M-109 den

Artillerieregimenter zugeführt werden mußten, um dort die Ausbildung der Milizsoldaten zu

gewährleisten. Die 36 Stück der Basisversion sollen aber ausgeschieden werden. Den

Panzerartilleriebattaillonen der Panzergrenadierbrigaden wurden inzwischen die gebrauchten

M-109/A2 der britischen Rheinarmee zugeführt.

 

Diese müssen aber auf A5 Ö kampfwertgesteigert werden. Zu diesem Zweck sollte, wie im

Budgetausschuß mehrfach festgestellt wurde. diese Umrüstung gleichzeitig mit der Schweizer

Armee durchgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt sollen die in den USA bestellten neuen M-

109 A5 der Panzerartillerie zugeführt werden. Es ist festzuhalten, daß somit das

Österreichische Bundesheer in den nächsten Jahren nicht über die in der HG-Neu vorgesehene

und als notwendig erachtete Quantität und Qualität an Artilleriesystemen verfügen wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung folgende

 

Anfrage:

 

1) Wieviele der in den USA bestellten Panzerhaubitzen M-109 sind bereits an das Bundesheer

ausgeliefert worden?

1a) Falls keine, wann werden diese ausgeliefert?

 

2) Wie hoch sind die Kosten für die in den USA bestellten Haubitzen?

2a) Wurden diese bereits bezahlt?

2b) Wenn ja, auf welches Konto wurde überwiesen?

2c) In welcher Höhe wurden diese Gelder verzinst und wem werden diese Zinsen vergütet?

 

3) Wo befinden sich die bereits vor der HG-Neu im Bundesheer in Verwendung gestandenen

PzH M-109?

3a) Welche dieser 54 Stück PzH M-109 der Basisversion bzw. Version A2 sollen wann

modifiziert werden?

3b) Trifft es zu. daß die 36 Stück PzH M-109 Basisversion nicht modifiziert werden?

3c) Wenn ja. wie begründen Sie diese Vorgangsweise?

3d) Stimmt es, daß die Panzerhaubitzen M-109 Basisversion ausgeschieden werden sollen?

3e) Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

4) Was kostet die Umrüstung aller Panzerhaubitzen M-109 A2/A3 auf A5 Ö?

 

5) Zu welchem Zeitpunkt werden die von der britischen Armee gekauften Haubitzen M-109

umgerüstet?

5a) Was kostet die Umrüstung dieser Panzerhaubitzen?

 

6) Für welche 54 Panzerhaubitzen M 109 sind die, in der Bekanntmachung vom 3. Jänner

1996 ausgeschriebenen, Feuerwarn- und -löschanlagen vorgesehen?

6a) Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten der Nachrüstung dieser 54 Stück M 109?

6b) Wie begründen Sie die Notwendigkeit dieser Nachrüstung?

6c) Wieviele Panzerhaubitzen M 109 des Bundesheeres verfügen bereits über eine solche

Anlage?

6d) Müssen über diese 54 Stück hinaus weitere Panzerhaubitzen mit dieser Anlage ausgerüstet

werden?

6e) War vor der Anschaffung zusätzlicher Panzerhaubitzen für die Artillerie des Bundesheeres

bekannt. daß diese teilweise beziehungsweise zur Gänze mit Feuerwarn- und Löschanlagen

auszurüsten sind?

6f) Wenn nein, warum nicht?

6g) Wenn ja, wurden die zusätzlichen Kosten in der Planung der Umrüstung auf zusätzliche

M 109 berücksichtigt?

 

7) An welchen Heeresstandorten werden österreichische Soldaten an der Panzerhaubitze

M 109 ausgebildet?

7a) An welchen Versionen der Panzerhaubitze wird diese Ausbildung vorgenommen?

7b) Wieviele Haubitzen stehen an diesen Standorten für die Ausbildung zur Verfügung?

 

8) Über welche Waffensysteme (Stückzahl) verfügt die Artillerie des österreichischen

Bundesheeres zur Zeit im Mobilmachungsfall?

8a) Wann sind die neun Battaillone der drei Artillerieregimenter einsatzbereit?

8b) Sind die Artilleristen der "alten" Brigadeartilleriebattaillone, Korpsartilleriebattaillone,

Raketenwerferbatterien und des Armeeartilleriebattaillons in den neuen Artillerieregimentern

bereitgestellt?

8c) Wenn ja, sind diese am Waffensystem M-109 ausgebildet?

8d) Wenn nein. stehen für eine Mobilmachung genügend, an der Panzerhaubitze M-109

ausgebildete. Soldaten zur Verfügung ??

8e) Wieviele Soldaten (Miliz und Grundwehrdiener) wurden bisher bei den neuen

Artilleriegimentern an der PzH M- 109 ausgebildet?

8f) Falls keine, warum nicht?

 

9) Wo befinden sich die früher in Verwendung befindlichen Feldhaubitzen M-2 und M-1?

9a) Was wird mit diesen Geschützen geschehen?

9b) Was ist bzw. wird mit der Munition der leichten Feldhaubitze M-2 geschehen?

 

10) Stimmt es. daß das Tor der Garnisonskaserne FELDBACH so schmal ist. das bei der

Durchfahrt der Panzerhaubitze M- 109 nur wenige Zentimeter Seitenabstand gegeben sind?

10a) Wenn ja, was gedenken Sie zu tun um Beschädigungen am Tor beziehungsweise an

durchfahrenden Haubitzen hintanzuhalten?

10b) Trifft es zu, daß dieses Tor unter Denkmalschutz steht?

 

11 ) Für wieviele Panzerhaubitzen M- 109 stehen in den Standorten Wr. NEUSTADT,

KLAGENFURT und GRATKORN/FELDBACH, wieviele Hallen und Werkstätten zur

Verfügung?

11a) Müßten neue Hallen beziehungsweise Werkstätten errichtet werden?

11b) Wenn ja, was würde dies kosten ?

 

12) Wann wird die Umrüstung der österreichischen Artillerie auf Panzerhaubitzen M-109 A5

Ö abgeschlossen sein?

 

13) Zu welchem Zeitpunkt werden die neun in der HG-Neu vorgesehenen, mit der

Panzerhaubitze ausgerüsteten, Battaillone unter Berücksichtigung des Personals, des Gerätes

und der Waffen einsatzbereit sein?