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der Abgeordneten Herbert Scheibner, Ute Apfelbeck, Mag. Herbert Haupt, Dr. Harald
Ofner, Dipl. Ing. Leopold Schöggl und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend den Einsatz österreichischer Soldaten im Rahmen der lFOR
Im Zuge der Vorbereitungen. Ausbildung, Ausrüstung sowie der Verlegung des
österreichischen IFOR-Kontingents AUSLOG sind offensichtliche Schwierigkeiten
aufgetreten. So kam es etwa bei der Verlegung des Vorauskommandos am Donnerstag den 1.
Februar 1996 beim Grenzübergang Spielfeld zu Koordinationsproblemen zwischen der
Zollwache und dem Bundesheer. was zu einer Verspätung von ca. einer Stunde geführt hat.
Einem Bericht der ZIB1 vom selben Tag zufolge, weigerte sich der diensthabende
Zollwachebeamte die Lastkraftwagen des österreichischen Kontingentes abzufertigen.
Laut einer Pressemitteilung der Sektion III Bundeskanzleramt vom 12. Juli 1994 mit der
Geschäftszahl 300.040/27-Ill/SL/94 wurde im Tätigkeitsbericht des Bundesminister für
Landesverteidigung über die österreichischen UN-Kontingente in den Jahren l992 und 1993
folgendes mitgeteilt: "....daß der Bereich der Infanteriekräfte zum Großteil durch ein
vorhandenes Angebot aus den Entwicklungsländern und zum Teil aus dem ehemaligen
Ostblock abgedeckt wird. für Spezialeinheiten auf dem Sektor des Pionier-, Versorgungs- und
insbesondere Sanitätswesens jedoch ein markanter Engpaß besteht. Dieser Bereich kann daher
als genau jene 'Marktnische' angesprochen werden, auf die ein Gutteil der österreichischen
Vorbereiteten Einheiten (VOREIN) abgestimmt ist."
Da trotz VOREIN. in Österreich keine personell sowie materiell ausgestatteten Einheit bzw.
Verband zur Verfügung steht. mußte in fast allen Bereichen improvisiert werden. Die für
diesen Einsatz bestehenden Rahmenbedingungen, die aufgrund von fehlenden budgetären
Mitteln aber auch aufgrund einer zögerlichen Verhaltens seitens des zuständigen Ministers, als
nicht optimal anzusehen sind, haben dazu geführt, daß die Vorbereitungen für den Einsatz mit
einigen Schwierigkeiten verbunden waren. So mußten im letzten Moment moderne Helme
und Splitterschutzwesten angekauft werden, weil seit zehn Jahren eine Beschaffung dieser
Ausrüstungsgegenstände nicht vorgenommen wurde. Die für solche Einsätze angeschafften
Radpanzer PANDUR (UN) werden nicht eingesetzt. sind aber zum Teil an Verbände des
Heeres. die nicht mit dem Auslandseinsatz betraut sind, ausgeliefert. Darüber hinaus mußten
im Einsatz befindliche Lastkraftwagen für diesen Einsatz gehärtet werden.
Laut einer OTS-Aussendung des Ministerrates vom 25. Mai 1993 mit dem Titel "Österreich
verstärkt Zusammenarbeit mit Vereinten Nationen" ist für Verbesserungsmaßnahmen bei
Bundesheer für mögliche UNO-Einsätze in den nächsten 18 bis 24 Monaten eine Summe von
900 Millionen Schilling vorgesehen. die aber weder außerhalb des Budgets aufgewendet
wurden. noch, so wie es der Bundesminister für Landesverteidigung im Budgetausschuß
erklärt hat, in den entsprechenden Budgetansätzen zusätzlich veranschlagt wurden. Die dafür
vorgesehenen Beschaffungen konnten daher auch nicht getätigt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1 ) Wie hoch belaufen sich bis dato die Kosten für den Einsatz im Rahmen der IFOR
einschließlich aller mit diesem Einsatz in Verbindung stehenden Maßnahmen?
2) Ist bei den Ausgaben für diesen Einsatz eine Plafondierung vorgesehen?
2a) Wenn nein, warum nicht?
2b) Wenn ja, wo liegt diese Höchstgrenze?
3) Gibt es Berechnungen was dieser Einsatz voraussichtlich kosten wird?
3a) Wenn nein, warum nicht?
3b) Wenn ja, welche Summe wurde berechnet?
4) Wer trägt die Kosten für diesen Einsatz?
5) Wie hoch sind die Kosten für die Austattung der Soldaten des Kontingentes mit
Splitterschutzwesten und neuen Helmen?
5a) Wie begründen Sie die Anschaffung gerade dieser Splitterschutzwesten bzw. Helmen?
5b) Bedeutet die Anschaffung dieser Splitterschutzwesten und Helmen eine Vorwegnahme bei
der Entscheidung welche Typen für die Ausrüstung des Bundesheeres angeschafft werden
sollen?
5b) Wenn ja, wie begründen Sie das?
6) Warum wurde das Bundesheer insgesamt noch immer nicht mit Splitterschutzwesten und
neuen Helmen ausgerüstet (Einleitung des Beschaffungsvorganges 1984; 1994 wird die
Ausschreibung zurückgezogen)?
7) Wie ist der Nichteinsatz der eigens für solche Einsätze angeschafften gepanzerten
Radfahrzeuge PANDUR begründet?
8) Bedeutet die Beschaffung des PANDUR (UN) eine Vorwegnahme bei der Entscheidung
welche Type von gepanzertem Räderfahrzeug für die Ausrüstung des Bundesheeres
angeschafft werden soll?
8a) Wenn ja. wie begründen Sie das?
9) Wieviele Stück PANDUR sind in der HG-Neu zur Ausrüstung des Bundesheeres
vorgesehen?
10) Auf welche der im Rahmen von VOREIN bereitgestellten Ressourcen wurde für diesen
Einsatz zurückgegriffen?
11)) Welche Einheiten/Verbände mußten welche Kraftfahrzeuge für das AUSLOG-Kontingent
abstellen?
11a) Durch welche Maßnahmen werden diese Fahrzeuge ersetzt um die Einsatzbereitschaft
dieser Einheiten/Verbände (Mobilmachungsfall) zu gewährleisten?
12) Wieviele Kraftfahrzeuge welcher Typen wurden für den BOSNIEN-Einsatz gehärtet?
12a) Wie hoch belaufen sich die Kosten für diese Härtung?
13) Welche Fachkräfte wurden im Zuge der Ausbildung der Soldaten, so zum Beispiel
während des Gefechtsdienstes (Verhalten im Hinterhalt) zugezogen?
13a) Wurde Ausbildungspersonal der Jägerschule beziehungsweise des Ausbildungszentrums
Jagdkampf in die Ausbildung eingebunden?
13b) Wenn nein. wie begründen Sie das?
14) Wie begründen Sie diese Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung?
14a) Liegt Ihrer Meinung nach ein Fehlverhalten vor?
14b) Wenn ja. bei welchem Ressort trägt dafür die Verantwortung?
15) Wurden die im Ministerrat am 25. Mai 1993 beschlossenen 900 Millionen bisher dem
Bundesministerium für Landesverteidigung zur Verfügung gestellt?
15a) Wenn ja. was wurde um diesen Betrag beschafft?
15b) Wenn nein. weshalb nicht?
15c) Teilen Sie die Auffassung, daß das Konzept VOREIN und die zusätzliche Beteiligung
Österreichs an internationalen Einsätzen durch das Bundesheer ohne diesen Betrag nicht wie
beschlossen verwirklicht werden kann?