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der Abgeordneten Blünegger

und Kollegen

an den Bundesminister für öffentliche Wirtschsft und Verkehr

betreffend Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf der Zillertaler

Autostraße (S 169).

 

 

Beim Straßenkilometer l8,8 auf der Zillertaler Auto(Schnell-)straße befindet sich

eine Todeskurve, bei der am 21 . Jänner 1996 fünf Autofahrer starben und am l0.

März 1 996 ein weiterer Autofahrer den Tod fand. Vor etlichen Jahren

verunglücke bereits an det seIben Stelle ein Autofahrer tödlich. Die genannte

Unglücksstelle auf der Zillertaler Autostraße forderte somit innerhalb weniger

Jahre sieben Todesopfer.

 

Der zuständige Bezirkshauptmann des Bezirkes Schwaz verordnete als

Sofortmaßnahme zusätzliche verschärfte Verkehrskontrollen, zusätzliche

Laserkontrollen und am jeweiligen Be ginn der Schnellstraße gut sichtbare

Warnhinweise auf Radarkontrollen und die bestehende 100 km/h-Beschränkung.

Dies wird als richtig anerkannt und begrüßt.

 

Bei einer Analyse der Unfallursachen wurde festgestellt, daß im wesentlichen

fehlerhaftes Verhalten der F ahrzeuglenker Schuld an den tragischen Unfällen

trägt. Die Begleitumstände des von einem schweizerischen Lenker am 2l . Jänner

diesen Jahres verursachten Unfalles mit fünf Todesopfern lassen jedoch

zusätzlich auch als Unfallursache die Einstufung der Straße als

Auto/Schnellstraße vermuten

 

Es scheint der berechtigte Schluß zulässig, daß der schweizerische Unfallenker,

durch die Bezeichnung ,,Autostraße", die S l69 mit einer Straße ohne

Gegenverkehr verwechselte. Das gegen diese These vorgebrachte

Gegenargument, der Autolenker hätte bereits bei seiner Einreise m das Zillertal

den Gegenverkehrscharakter der Autostraße erkennen müssen, ist weitgehend

hypothetischer Natur. Mit Sicherheit ist eine Verwechslung bzw ein

vermeintliches Wähnen auf einer gegenverkehrslosen Autostraße nicht

auszuschließen.

 

Mittlerw eile ist es eine Tatsache, daß die Zillertaler Autostraße, auf der nach § 47

StVO Radfahrer, Fußgänger, Mofa's, Fuhrwerke etc. von einer Benützung

ausgeschlossen sind, allein auf Grund ihres Charakters, aber auch wegen ihrer

baulichen Art, zum Schnellfahren und zur Durchführung riskanter

Überholmanöver anregt. Vor allem ausländische Autofahrer fühlen sich durch die

Zillertaler Schnellstraße überfordert.

 

Die unterfertigten Anfragesteller sind nach Darlegung obiger Ausführungen der

Ansicht, daß, um allfällige Verwechslungen mit einer Autostraße ohne

Gegenverkehr in Zukunft ausschließen zu können bzw um eine Steigerung der

Verkehrssicherheit im Zillertal zu erreichen, eine Rückstufung der Autostraße S

l69 zur Freilandstraße in Erwägung gezogen werden soll.

 

Im Bereich der Gemeinden Aschau und Stumm entstehen ohnedies

Gewerbegebiete, die eine Anbindung an die Zillertaler Autostraße anstreben und

die, bei Beibehaltung des Status quo, die Verkehrssicherheit auf dieser

Schnellstraße noch weiter beeinträchti gen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr folgende

 

 

A n f r a g e :

 

 

l . Verfügt das Ministerium über Erfahrungswerte bezüglich Rückstufungen von

Autostraßen aufFreilandstraßen in ähnlich gelagerten Fällen und deren

Auswirkungen auf die Unfallhäufigkeit im Straßenverkehr?

 

2. Ist der Herr Bundesminister für öffentl. Wirtschaft und Verkehr der Ansicht,

daß bei dargelegten Umständen durch eine Rückführung der S l 69 auf eine

Freilandstraße die Verkehrssicherheit im Zillertal erhöht werden könnte?

 

3. Wurde an den Herrn Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

bereits das Ersuchen gestellt, eine Rückstufung der Zillertaler Autostraße

S 169 auf eine Freilandstraße vorzunehrnen?

* Wenn ja, wann ist mit einer diesbezüglichen Verordnung zu rechnen?

* Wenn nein, wäre der Herr Bundesminister bereit, eine Rückstufung

vorzunehmen und ortet er dirsbezüglich Handlungsbedarf?

 

4. Wird an eine Anbindung der neu entstehenden Gewerbegebiete an die

Zillertaler Schnellstraße gedacht und ist in diesem Falle mit einer

Rückstufung der Zillertaler Autostraße auf eine Freilandstraße ohnedies zu

rechnen?

* Wenn ja, erscheint es dem Herrn Bundesminister zweckmäßig, im

Interesse der Verkehrssicherheit, eine Rückstufung unverzüglich