355/J
der Abgeordneten Blünegger
und Kollegen
an den Bundesminister für öffentliche Wirtschsft und Verkehr
betreffend Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf der Zillertaler
Autostraße (S 169).
Beim Straßenkilometer l8,8 auf der Zillertaler Auto(Schnell-)straße befindet sich
eine Todeskurve, bei der am 21 . Jänner 1996 fünf Autofahrer starben und am l0.
März 1 996 ein weiterer Autofahrer den Tod fand. Vor etlichen Jahren
verunglücke bereits an det seIben Stelle ein Autofahrer tödlich. Die genannte
Unglücksstelle auf der Zillertaler Autostraße forderte somit innerhalb weniger
Jahre sieben Todesopfer.
Der zuständige Bezirkshauptmann des Bezirkes Schwaz verordnete als
Sofortmaßnahme zusätzliche verschärfte Verkehrskontrollen, zusätzliche
Laserkontrollen und am jeweiligen Be ginn der Schnellstraße gut sichtbare
Warnhinweise auf Radarkontrollen und die bestehende 100 km/h-Beschränkung.
Dies wird als richtig anerkannt und begrüßt.
Bei einer Analyse der Unfallursachen wurde festgestellt, daß im wesentlichen
fehlerhaftes Verhalten der F ahrzeuglenker Schuld an den tragischen Unfällen
trägt. Die Begleitumstände des von einem schweizerischen Lenker am 2l . Jänner
diesen Jahres verursachten Unfalles mit fünf Todesopfern lassen jedoch
zusätzlich auch als Unfallursache die Einstufung der Straße als
Auto/Schnellstraße vermuten
Es scheint der berechtigte Schluß zulässig, daß der schweizerische Unfallenker,
durch die Bezeichnung ,,Autostraße", die S l69 mit einer Straße ohne
Gegenverkehr verwechselte. Das gegen diese These vorgebrachte
Gegenargument, der Autolenker hätte bereits bei seiner Einreise m das Zillertal
den Gegenverkehrscharakter der Autostraße erkennen müssen, ist weitgehend
hypothetischer Natur. Mit Sicherheit ist eine Verwechslung bzw ein
vermeintliches Wähnen auf einer gegenverkehrslosen Autostraße nicht
auszuschließen.
Mittlerw eile ist es eine Tatsache, daß die Zillertaler Autostraße, auf der nach § 47
StVO Radfahrer, Fußgänger, Mofa's, Fuhrwerke etc. von einer Benützung
ausgeschlossen sind, allein auf Grund ihres Charakters, aber auch wegen ihrer
baulichen Art, zum Schnellfahren und zur Durchführung riskanter
Überholmanöver anregt. Vor allem ausländische Autofahrer fühlen sich durch die
Zillertaler Schnellstraße überfordert.
Die unterfertigten Anfragesteller sind nach Darlegung obiger Ausführungen der
Ansicht, daß, um allfällige Verwechslungen mit einer Autostraße ohne
Gegenverkehr in Zukunft ausschließen zu können bzw um eine Steigerung der
Verkehrssicherheit im Zillertal zu erreichen, eine Rückstufung der Autostraße S
l69 zur Freilandstraße in Erwägung gezogen werden soll.
Im Bereich der Gemeinden Aschau und Stumm entstehen ohnedies
Gewerbegebiete, die eine Anbindung an die Zillertaler Autostraße anstreben und
die, bei Beibehaltung des Status quo, die Verkehrssicherheit auf dieser
Schnellstraße noch weiter beeinträchti gen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr folgende
A n f r a g e :
l . Verfügt das Ministerium über Erfahrungswerte bezüglich Rückstufungen von
Autostraßen aufFreilandstraßen in ähnlich gelagerten Fällen und deren
Auswirkungen auf die Unfallhäufigkeit im Straßenverkehr?
2. Ist der Herr Bundesminister für öffentl. Wirtschaft und Verkehr der Ansicht,
daß bei dargelegten Umständen durch eine Rückführung der S l 69 auf eine
Freilandstraße die Verkehrssicherheit im Zillertal erhöht werden könnte?
3. Wurde an den Herrn Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
bereits das Ersuchen gestellt, eine Rückstufung der Zillertaler Autostraße
S 169 auf eine Freilandstraße vorzunehrnen?
* Wenn ja, wann ist mit einer diesbezüglichen Verordnung zu rechnen?
* Wenn nein, wäre der Herr Bundesminister bereit, eine Rückstufung
vorzunehmen und ortet er dirsbezüglich Handlungsbedarf?
4. Wird an eine Anbindung der neu entstehenden Gewerbegebiete an die
Zillertaler Schnellstraße gedacht und ist in diesem Falle mit einer
Rückstufung der Zillertaler Autostraße auf eine Freilandstraße ohnedies zu
rechnen?
* Wenn ja, erscheint es dem Herrn Bundesminister zweckmäßig, im
Interesse der Verkehrssicherheit, eine Rückstufung unverzüglich