362/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dolinschek und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend exzessive Auslegung des § 26a Arbeitslosenversicherungs-Gesetz

 

 

Gemäß dem Arbeitslosenversicherungs-Gesetz (AlVG) besteht auch für Väter ein Anspruch

auf Karenzurlaubsgeld. Dabei besteht nun die Mißbrauchsmöglichkeit, daß im selben

Zeitraum, in welchem die Mutter Karenzurlaubsgeld für das erste Kind bezieht, der Vater mit

dem zweiten Kind in einen neuen Karenzurlaubsgeldbezug eintritt. Dies hat zur folge, daß sich

beide Elternteile in den gleichzeitigen Genuß von Karenzgeldleistungen kommen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Arbeit und Soziales folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.) Ist Ihnen die oben geschilderte Mißbrauchsmöglichkeit bekannt ?

 

2.) Ist es Ihrer Meinung nach Sinn und Zweck einer Karenzierung, daß beide Elternteile in den

gleichzeitigen Genuß von Karenzgeld kommen?

 

3.) Sind dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales derartige Mißbrauchsfälle bekannt?

Wenn ja, wieviele und welche Kosten sind dadurch entstanden ?