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der Abgeordneten Mag. Stadler, Dolinschek und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend exzessive Auslegung des § 26a Arbeitslosenversicherungs-Gesetz
Gemäß dem Arbeitslosenversicherungs-Gesetz (AlVG) besteht auch für Väter ein Anspruch
auf Karenzurlaubsgeld. Dabei besteht nun die Mißbrauchsmöglichkeit, daß im selben
Zeitraum, in welchem die Mutter Karenzurlaubsgeld für das erste Kind bezieht, der Vater mit
dem zweiten Kind in einen neuen Karenzurlaubsgeldbezug eintritt. Dies hat zur folge, daß sich
beide Elternteile in den gleichzeitigen Genuß von Karenzgeldleistungen kommen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Arbeit und Soziales folgende
ANFRAGE:
1.) Ist Ihnen die oben geschilderte Mißbrauchsmöglichkeit bekannt ?
2.) Ist es Ihrer Meinung nach Sinn und Zweck einer Karenzierung, daß beide Elternteile in den
gleichzeitigen Genuß von Karenzgeld kommen?
3.) Sind dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales derartige Mißbrauchsfälle bekannt?
Wenn ja, wieviele und welche Kosten sind dadurch entstanden ?