363/J

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Preisinger, Rosenstingl und Kollegen

an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

betreffend Nachschulung, Einstellungs- und Verhaltstraining für Führerscheinbesitzer

 

Im Zuge der Einführung des sogenannten "Punkte-Führerscheins" besteht für die Behörde die

Möglichkeit, die Lenkerberechtigung zu entziehen und zusätzlich begleitende Maßnahmen

(Nachschulung, Einstellungs-. und Verhaltenstraining) anzuordnen.

Im Entwurf zum Führerscheingesetz (FSG) ist nicht geregelt, wer die diesbezügliche Schulungen

durchzuführen hat.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeminister für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr folgende

 

Anfrage:

1) Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für eine Nachschulung?

2) Was wird in dieser Schulung geschult?

3) Was verstehen Sie unter Einstellungstraining?

4) Wie hoch sind die voraussiehtlichen Kosten für ein Einstellungstraining?

5) Was verstehen Sie unter Verhaltenstraining?

6) Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für ein Verhaltenstraining?

7) Von wem werden diese Schulungen voraussichtlich vorgenommen?

8) Besteht die Möglichkeit, daß auch Private mit der Vornahme soleher Schulungen betraut

werden?

9) Aus welchen Gründen wird im Entwurf zum Führerscheingesetz nicht die Regelung des §

64a Abs. 5 hinsichtlich der Zuständigkeit des Landeshauptmannes übernommen?