412/J

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Untericht und kulturelle Angelegenheiten

 

betreffend Werbung in Schulen am Beispiel Auseinandersetzung um das Kraftwerk

Lambach in Oberöstereich

 

 

 

Bekanntlicherweise besteht seit geraumer Zeit an Östereichs Schulen ein

Werbeverbot. Ebenfalls seit längerer Zeit fällt die sehr unterschiedliche Handhabung

dieses Werbeverbotes und die unterschiedlichen Interpretationen durch die

verschiedenen Landesschulräte auf. Besonders markant wurde diese unterschiedliche

Handhabung nun auf Grund konkreter Beispiele der Zulässigkeit bzw. der

Untersagung von Informationstätigkeiten im Umfeld der Auseinandersetzung um das

geplante Traun Kraftwerk bei Lambach in Oberöstereich. Dabei wurde einerseits per

Erlaß des Landesschulrates die Informationstätigkeit von Global 2000 in Sachen

Lambach untersagt und andererseits ein höchst zweifelhafter Werbefeldzug der OKA

an Oberöstereichs Schulen genehmigt.

 

So wird in einem 20seitigen OKA-Papier, das derzeit an tausende Schüler und

Schülerinnen Oberöstereichs verteilt wird und auch in der Unterichtszeit präsentiert

wird, eine unglaublich manipulative Sicht der Dinge präsentiert. So wird etwa unter

dem Titel "Von Natur pur keine Spur" in einer Fotodokumentation zu suggerieren

versucht, daß das Flußufer künstlich sei, daß wortwörtlich das Traunufer als

Müllhalde Tradition habe, daß die umkämpfte Au lediglich 300 Meter umfasse usw.

Besonders brisant und manipuIativ sind jedoch die politischen Wertungen in diesem

sogenannten OKA-Informationspapier für Oberöstereichs Schulen. So kommt der

Landeshauptmann mit einer Aussage zu Wort, wonach die ''Kraftwerksbefürworter in

ein antiökologisches Eck gestellt werden würden, wie es den Tatsachen nicht

entspricht. Vielmehr sei eine Entscheidung zu treffen gewesen, die lautet nun einmal

auf Ja, weshalb es vom konkreten Wasserkraftwerk Lambach kein zurück gibt. " Es

folgt eine wüste Diffamierung der Auschützer vor Ort: "Jeden Tag wird auf der

Baustelle das östereichische Recht mit Füßen getreten und zwar von

Berufsdemonstrierern, die meist nicht aus der Gegend sind. " Und weiter: " Arbeiter

werden an ihrer Arbeit behindert und bespuckt. "

 

Da es unfaßbar ist, daß derartige manipulative Pamphlete nicht unter das Werbeverbot

fallen, jedoch die Informationstätigkeit von Umweltschutzorganisationen wie Global

2000 in Sachen Lambach in Oberösterreichs Schulen mittlerweile vom ÖVP

Landesschulrat untersagt wurden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende schriftliche

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1 . Wie lautet der genaue Wortlaut des Werbeverbots an Österreichs Schulen?

 

2. Wie beurteilt die Unterrichtsministerin die völlig ungleiche Behandlung der

beiden Streitparteien in der Kraftwerksauseinandersetzung Lambach durch den

oberösterreichischen Landesschulrat?

 

3. Entspricht diese ungleichgewichtige Behandlung dem Werbeverbot?

 

4. Welche konkreten Konsequenzen werden aus dieser ungleichgewichtigen

Behandlung gezogen?

 

5 . Hält die Unterrichtsministerin die zitierte OKA-Werbekampagne an

Oberöstereichs Schulen für vereinbar mit dem Werbeverbot?

 

5. Wenn nein, welche Konsequenzen werden daraus gezogen?