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der Abgeordneten N Ü R N B E R G E R
und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Beitragsrückerstattung gemäß § 70 ASVG
Arbeitnehmer mit zwei oder mehreren sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen
können gemäß § 70 ASVG jene Pensionsversicherungsbeiträge, welche die
Höchstbeitragsgrundlage übersteigen rückfordern.
Die Rückzahlung dieser Beiträge wird jedoch - so zeigt die Praxis - v.a. bei
Dienstverhältnissen zum Bund (Vertragsbediensteten) unverhältnismäßig lange verzögert,
wobei als Begründung dafür die mangelnde Übermittlung von Daten durch das
Bundesrechenamt angegeben wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
daher nachstehende
Anfrage:
1. Wie lange ist der durchschnittliche Zeitraum zwischen der Einreichung der Anträge
nac.h § 70 ASVG und der Auszahlung der Beträge?
2. Gibt es Verzögerungen in den Bearbeitungen, wenn Bundesdienstverhältnisse
vorliegen?
3. Worauf sind diese Verzögerungen zurückzuführen?
3. lst es richtig, daß seit Jahren Schwierigkeiten bei der Übermittlung der Daten vom
Bundesrechenamt an die Sozialversicherungsträger bzw. die Gebietskrankenkassen
bestehen?
4. Was werden Sie tun, um einen beschleunigten lDatenfluß sowie eine beschleunigte
Beitragsrückerstattung sicherzustellen?