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der Abgeordneten N Ü R N B E R G E R

und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Beitragsrückerstattung gemäß § 70 ASVG

 

 

Arbeitnehmer mit zwei oder mehreren sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen

können gemäß § 70 ASVG jene Pensionsversicherungsbeiträge, welche die

Höchstbeitragsgrundlage übersteigen rückfordern.

 

Die Rückzahlung dieser Beiträge wird jedoch - so zeigt die Praxis - v.a. bei

Dienstverhältnissen zum Bund (Vertragsbediensteten) unverhältnismäßig lange verzögert,

wobei als Begründung dafür die mangelnde Übermittlung von Daten durch das

Bundesrechenamt angegeben wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

daher nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie lange ist der durchschnittliche Zeitraum zwischen der Einreichung der Anträge

nac.h § 70 ASVG und der Auszahlung der Beträge?

 

2. Gibt es Verzögerungen in den Bearbeitungen, wenn Bundesdienstverhältnisse

vorliegen?

 

3. Worauf sind diese Verzögerungen zurückzuführen?

 

3. lst es richtig, daß seit Jahren Schwierigkeiten bei der Übermittlung der Daten vom

Bundesrechenamt an die Sozialversicherungsträger bzw. die Gebietskrankenkassen

bestehen?

 

4. Was werden Sie tun, um einen beschleunigten lDatenfluß sowie eine beschleunigte

Beitragsrückerstattung sicherzustellen?