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der Abgeordneten Mag. Firlinger, Dr. Kier und Partner/innen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einhebung einer Gebühr bei Unfällen mit Sachschäden

 

 

Am 17. April 1996 hat die Mehrheit des Nationalrates dem Artikel 69 des Struktur-

anpassungsgesetzes zugestimmt. Durch die damit verbundene Änderung der

Straßenverkehrsordnung wird künftig eine Gebühr von 500 Schilling eingehoben,

wenn bei Verkehrsunfällen mit Sachschäden eine Verständigung der Exekutive

erfolgt.

 

Diese ''Blaulichtsteuer'' bedeutet nicht nur, daß für die Leistungen der Exekutive in

diesem Bereich doppelt bezahlt werden muß - schließlich werden Polizei und

Gendarmerie über Steuereinnahmen finanziert -, sondern sie wird möglicherweise

auch zu einer Senkung der Verkehrssicherheit führen: Einerseits wird die Zahl der

Alkoholtests nach Verkehrsunfällen zurückgehen, andererseits ist auch die Unfall-

ursachenforschung aktiv gefährdet, da die Verwertung der bei den Unfällen

erhobenen Daten (1994: 120.000 Sachschadenunfälle) - die nun stark rückläufig

sein werden - zur Feststellung der Unfallschwerpunkte und ihrer Behebung unum-

gänglich ist.

 

Da sich zusätzlich noch Fragen in Zusammenhang mit der Unfallmeldung ergeben,

stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für Inneres:

 

1 . Weshalb wurde der Entwurf für die Novelle zur Straßenverkehrsordnung nicht

zur Begutachtung ausgeschickt?

 

2. Auf welchen Grundlagen beruht die von lhnen während der Beratungen im

Ausschuß und im Plenum angegebene Schätzung, daß die hier beschriebene

geplante Maßnahme 60 Mio Schilling pro Jahr einbringt? Wurde dabei berück-

sichtigt, daß die Zahl der Meldungen von Verkehrsunfällen mit bloßen

Sachschäden stark zurückgehen wird?

 

3. Welchen zusätzlichen Verwaltungsaufwand wird die Einhebung der Gebühr von

500 Schilling bei Verkehrsunfällen mit Sachschäden verursachen?

 

4. Welche zusätzlichen Kosten verursacht es, wenn nach einem Verkehrsunfall die

Rettung - und nicht die Polizei, die in einem solchen Fall automatisch zu ver-

ständigen ist - gerufen wird?

 

5. Halten Sie die Annahme für unwahrscheinlich, daß in Zukunft bei

Verkehrsunfällen schon bei einem sehr geringen oder gar vorgetäuschten

Personenschaden nicht die Polizei, sondern die Rettung verständigt wird? Wenn

ja warum? Wenn nein, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

 

6. Werden an VerkehrsunfäIlen Beteiligte durch die gepIante Maßnahme nicht

geradezu angehalten, VerkehrsunfälIe entweder nicht zu melden oder

Personenschäden vorzutäuschen?

 

7. Wer hat für die Gebühr aufzukommen, wenn ein unbeteiligter Dritter einen

Verkehrs-unfall mit Sachschaden meldet?

 

8. Welche Konsequenzen hat die Maßnahme auf die Verkehrssicherheit, wenn man

bedenkt, daß viele Kraftfahrer nach einem Verkehrsunfall, bei dem keine

MeIdung erstattet wird, mit stark beschädigten Autos weiterfahren werden?

 

9. Welche Konsequenzen hat die Maßnahme für die Unfallursachenforschung, für

die künftig viel weniger Daten zur Verfügung stehen werden?

 

10. Um wieviel Prozent wird nach lhrer Einschätzung oder Berechnung die Zahl der

Alkoholtests nach Verkehrsunfällen abnehmen?

 

11 .Wenn vom Staat für eine Amtshandlung eine Gebühr eingehoben wird, sollte

damit auch eine Dienstleistung verbunden sein. WeIche Dienstleistung wird von

der Polizei bei Verkehrsunfällen mit Sachschäden geboten (z.B. Festlegung der

Unfall-stelle, Anfertigung einer Skizze, Sicherung von Spuren, Einvernahme von

Zeugen)?

 

12. Stimmt es, daß üblicherweise bei Verkehrsunfällen mit Sachschäden nur ein

Akten-vermerk angelegt wird, der für eine eventueIle spätere

Versicherungsabwicklung kaum nützlich ist? .