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der Abgeordneten Mag. Firlinger, Dr. Kier und Partner/innen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einhebung einer Gebühr bei Unfällen mit Sachschäden
Am 17. April 1996 hat die Mehrheit des Nationalrates dem Artikel 69 des Struktur-
anpassungsgesetzes zugestimmt. Durch die damit verbundene Änderung der
Straßenverkehrsordnung wird künftig eine Gebühr von 500 Schilling eingehoben,
wenn bei Verkehrsunfällen mit Sachschäden eine Verständigung der Exekutive
erfolgt.
Diese ''Blaulichtsteuer'' bedeutet nicht nur, daß für die Leistungen der Exekutive in
diesem Bereich doppelt bezahlt werden muß - schließlich werden Polizei und
Gendarmerie über Steuereinnahmen finanziert -, sondern sie wird möglicherweise
auch zu einer Senkung der Verkehrssicherheit führen: Einerseits wird die Zahl der
Alkoholtests nach Verkehrsunfällen zurückgehen, andererseits ist auch die Unfall-
ursachenforschung aktiv gefährdet, da die Verwertung der bei den Unfällen
erhobenen Daten (1994: 120.000 Sachschadenunfälle) - die nun stark rückläufig
sein werden - zur Feststellung der Unfallschwerpunkte und ihrer Behebung unum-
gänglich ist.
Da sich zusätzlich noch Fragen in Zusammenhang mit der Unfallmeldung ergeben,
stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1 . Weshalb wurde der Entwurf für die Novelle zur Straßenverkehrsordnung nicht
zur Begutachtung ausgeschickt?
2. Auf welchen Grundlagen beruht die von lhnen während der Beratungen im
Ausschuß und im Plenum angegebene Schätzung, daß die hier beschriebene
geplante Maßnahme 60 Mio Schilling pro Jahr einbringt? Wurde dabei berück-
sichtigt, daß die Zahl der Meldungen von Verkehrsunfällen mit bloßen
Sachschäden stark zurückgehen wird?
3. Welchen zusätzlichen Verwaltungsaufwand wird die Einhebung der Gebühr von
500 Schilling bei Verkehrsunfällen mit Sachschäden verursachen?
4. Welche zusätzlichen Kosten verursacht es, wenn nach einem Verkehrsunfall die
Rettung - und nicht die Polizei, die in einem solchen Fall automatisch zu ver-
ständigen ist - gerufen wird?
5. Halten Sie die Annahme für unwahrscheinlich, daß in Zukunft bei
Verkehrsunfällen schon bei einem sehr geringen oder gar vorgetäuschten
Personenschaden nicht die Polizei, sondern die Rettung verständigt wird? Wenn
ja warum? Wenn nein, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
6. Werden an VerkehrsunfäIlen Beteiligte durch die gepIante Maßnahme nicht
geradezu angehalten, VerkehrsunfälIe entweder nicht zu melden oder
Personenschäden vorzutäuschen?
7. Wer hat für die Gebühr aufzukommen, wenn ein unbeteiligter Dritter einen
Verkehrs-unfall mit Sachschaden meldet?
8. Welche Konsequenzen hat die Maßnahme auf die Verkehrssicherheit, wenn man
bedenkt, daß viele Kraftfahrer nach einem Verkehrsunfall, bei dem keine
MeIdung erstattet wird, mit stark beschädigten Autos weiterfahren werden?
9. Welche Konsequenzen hat die Maßnahme für die Unfallursachenforschung, für
die künftig viel weniger Daten zur Verfügung stehen werden?
10. Um wieviel Prozent wird nach lhrer Einschätzung oder Berechnung die Zahl der
Alkoholtests nach Verkehrsunfällen abnehmen?
11 .Wenn vom Staat für eine Amtshandlung eine Gebühr eingehoben wird, sollte
damit auch eine Dienstleistung verbunden sein. WeIche Dienstleistung wird von
der Polizei bei Verkehrsunfällen mit Sachschäden geboten (z.B. Festlegung der
Unfall-stelle, Anfertigung einer Skizze, Sicherung von Spuren, Einvernahme von
Zeugen)?
12. Stimmt es, daß üblicherweise bei Verkehrsunfällen mit Sachschäden nur ein
Akten-vermerk angelegt wird, der für eine eventueIle spätere
Versicherungsabwicklung kaum nützlich ist? .