461/J

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dkfm. Mag.Mühlbachler und Kollegen

an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

betreffend Taxiverkehr in die Tschechische Republik

 

Seit November 1996 wird von österreichischen Taxi- und Mietwagenfahrzeugen für Fahrten in und durch die Tschechische Republik die Erlangung einer Genehmigung eingefordert, für die 5000,- Kronen (d.s. 2000,- S) verlangt werden.

 

Durch diese Maßnahme wird der im grenznahen Raum praktizierte touristische Ausflugsverkehr ganz wesentlich beeinträchtigt.  Diese Vorgangsweise der Tschechischen Republik verstößt eindeutig gegen die Zielsetzungen der "EUREGIO" Bayrischer Wald - Böhmerwald, die wirtschaftlichen, kulturellen und touristischen Kontakte zu intensivieren.

 

Da die unterzeichneten Abgeordneten das für die Region vielversprechende Projekt „EUREGIO’ gefährdet sehen, stellen Sie an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr folgende

 

A n f r a g e

 

1.      Ist Ihnen die oben angeführte Genehmigungsregelung" bekannt?

 

2.      Wenn ja, wurde diese Regelung zwischen dem tschechischen Verkehrs­ministerium und Ihrem Ressort akkordiert?

 

3.      Gilt für tschechische Taxi- und Mietwagenfahrten durch Österreich eine ähnliche Regelung?

          Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Welche Möglichkeiten sehen Sie, um eine Aufhebung dieser Regelung zu erwirken?