475/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Rada und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend "Caritas-Ausbildungszentrum für Sozialberufe"
Im Caritas-Ausbildungszentrum für Sozialberufe wurde mit Beginn des Schuljahres 1995/96 ohne bescheidmäßige Genehmigung ein "Schulversuch" als "Höhere Lehranstalt für Gesundheit- und Krankenpflege" gestartet. Laut Medienberichten (Profil ^.4.96, APA 18.4.96, Der Standard 19.4.96, sowie Neue Kronen Zeitung vom 24.4.96) wurde klargestellt, daß dieser "Schulversuch" nicht genehmigt wird. Für die 30 Schüler, die die Ausbildung begonnen haben, gebe es ein "Notprogramm".
Gleichzeitig hat die Caritas Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, da lediglich eine "Mitteilung" aber kein "Bescheid" erstellt worden sei und daher auch keine Berufungsmöglichkeit gegeben wäre.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende
A n f r a g e :
3. Wann und in welcher Form wurde der Wiener Stadtschulrat über die einzelnen Verfahrensschritte informiert?
5. Wann hat das Bundesministerium für Unterricht und Kunst entschieden, die Anträge des Schulerhalters nicht zu genehmigen und in welcher Form wurde das dem Antragsteller mitgeteilt?
Halten Sie dies für die geeignete Form der Bescheiderlassung? Wann wurde der schriftliche Bescheid zugestellt?
Wurde damit auch über die ursprünglichen Anträge vom 12.1.1995 entschieden und wenn nein, wann erfolgt(e) diese Entscheidung?
7. Welche Schulen werden die SchülerInnen des "aufgelösten" Lehrganges im Herbst 1996 voraussichtlich besuchen können? In welcher Form wird den SchülerInnen geholfen, dieses eine Jahr möglichst angerechnet zu erhalten?
8. Wer hat veranlaßt, daß der nichtgenehmigte Schulversuch in das ABC des berufsbildenden Schulwesens aufgenommen wurde?