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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Rada und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend "Caritas-Ausbildungszentrum für Sozialberufe"

Im Caritas-Ausbildungszentrum für Sozialberufe wurde mit Beginn des Schuljahres 1995/96 ohne bescheidmäßige Genehmigung ein "Schulversuch" als "Höhere Lehranstalt für Gesundheit- und Krankenpflege" gestartet. Laut Medienberichten (Profil ^.4.96, APA 18.4.96, Der Standard 19.4.96, sowie Neue Kronen Zeitung vom 24.4.96) wurde klargestellt, daß dieser "Schulversuch" nicht genehmigt wird. Für die 30 Schüler, die die Ausbildung begonnen haben, gebe es ein "Notprogramm".

Gleichzeitig hat die Caritas Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, da lediglich eine "Mitteilung" aber kein "Bescheid" erstellt worden sei und daher auch keine Berufungsmöglichkeit gegeben wäre.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

A n f r a g e :

  1. Ist es richtig, daß sich Ihr Amtsvorgänger in seiner Funktion als Bundesminister für Unterricht und Kunst auch brieflich dahingehend geäußert hat, daß das Unterrichtsressort schon bisher Bereitschaft gezeigt hat, die "Höhere Lehranstalt für Gesundheit- und Krankenpflege" als Schulversuch zuzulassen?
  1. Wann wurde von der Caritas der Antrag auf Genehmigung eines Schulversuches und auf Erteilung des Öffentlichkeitsrechts eingebracht? Wann und in welcher Form wurde vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst darüber entschieden?

3. Wann und in welcher Form wurde der Wiener Stadtschulrat über die einzelnen Verfahrensschritte informiert?

  1. Wurde der Direktor des Caritas-Ausbildungszentrums vom Unterrichtsressort darüber informiert, daß die Führung der Schule in Form einer Privatschule mit eigenem Organisationsstatut gem. § 14, Abs. 2 des Privatschulgesetzes nicht zur Ausübung der Ausbildung durch das Gesundheitsministerium führen kann? Wenn ja, wann?

5. Wann hat das Bundesministerium für Unterricht und Kunst entschieden, die Anträge des Schulerhalters nicht zu genehmigen und in welcher Form wurde das dem Antragsteller mitgeteilt?

  1. In einem Brief des Caritas-Ausbildungszentrums an die Eltern ist zu lesen: "Am Dienstag, 19. März 1996, wurde durch Bundesministerin Gehrer mündlich die endgültige Absage für unseren Antrag auf Statutarschule erteilt".

Halten Sie dies für die geeignete Form der Bescheiderlassung? Wann wurde der schriftliche Bescheid zugestellt?

Wurde damit auch über die ursprünglichen Anträge vom 12.1.1995 entschieden und wenn nein, wann erfolgt(e) diese Entscheidung?

7. Welche Schulen werden die SchülerInnen des "aufgelösten" Lehrganges im Herbst 1996 voraussichtlich besuchen können? In welcher Form wird den SchülerInnen geholfen, dieses eine Jahr möglichst angerechnet zu erhalten?

8. Wer hat veranlaßt, daß der nichtgenehmigte Schulversuch in das ABC des berufsbildenden Schulwesens aufgenommen wurde?