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Anfrage

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Partnerinnen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend die beabsichtigte Schließung der Höheren Lehranstalt für Gesundheits­und Krankenpflege (HLGK) der Caritas der Erzdiözese Wien.

 

 

Im September 1995 wurde die Höhere Lehranstalt für Gesundheits- und

 

Krankenpflege (HLGK) als Privatlehranstalt mit Öffentlichkeitsrecht der Caritas der Erzdiözese Wien eröffnet.  Damit sollte eine attraktive neue Ausbildungsform begründet werden, sodaß nicht nur Kindergärtnerinnen, sondern auch Krankenschwestern und Krankenpfleger eine Berufsausbildung mit Maturaabschluß ermöglicht wird.

Am 20.  März, d.h. nach sieben Monaten Schulzeit, wurde den Schülerlnnen und ihren Eltern mitgeteilt, daß Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer den Antrag auf Genehmigung als Statutarschule abgelehnt hat.  Damit würde den betroffenen Schülerlnnen nicht nur der versprochene Ausbildungsweg verwehrt, es besteht auch die Gefahr, daß viele von ihnen, ohne eigenes Verschulden, den Verlust eines Unterrichtsjahres hinnehmen müssen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende

 

 

Anfrage

 

1 .   Welche Maßnahmen seitens des Unterrichtsministeriums wurden in den letzten Jahren bezüglich der Einrichtung dieses'Schulversuches' gesetzt und welche­Dienststellen waren bzw. sind dafür zuständig?

 

2.    Sie schreiben in einem Brief an die betroffenen Eltern und Kinder, daß es zu keinem Zeitpunkt eine Bewilligung des Schulversuchs gegeben habe (laut APA vom 29.  März 1996).  Warum wurde diese Schulform dann in einer offiziellen Broschüre des Unterrichtsministeriums vorgestellt?  Welche Dienststelle Ihres Ministeriums trägt dafür Verantwortung?

 

3.    Aus welchen Gründen wird die Weiterführung des oben genannten Schul­versuches von Seiten ihres Ministeriums abgelehnt?

 

4.    In einer Informationsbroschüre der Caritas wird erläutert, daß für die HLGK die schulrechtlichen Bestimmungen berufsbildender höherer Schulen gelten (z.B.­Schülerfreifahrt, Schulbuchaktion, Schul- und Heimbeihilfe, Unfallversicherung).  Haben die Schülerlnnen dieser Schule oder ihre Eltern im laufenden Schuljahr derartige Transferzahlungen bzw.  Vergünstigungen erhalten und wenn ja aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen, wenn dieser Schulversuch zu keinem Zeitpunkt eine Bewilligung erhalten hatte?  Haben andere Ministerien (insbeson­dere das Familienministerium) betreffend der Gewährung derartiger Zahlungen in Ihrem Ministerium Rückfrage gehalten?  Wenn ja, mit welchen Dienststellen?

 

5.    Die verantwortlichen Stellen der Caritas weisen zur Rechtfertigung ihrer Vorgangsweise darauf hin, daß es auch bisher oft geübte Praxis war,

Schulversuche ohne formelle Genehmigung zu beginnen.  Können Sie diese Aussage bestätigen?  Bei wievielen Schulversuche der letzten 1 0 Jahre wurden die formellen Genehmigungen des Unterrichtsministeriums erst nach Beginn des Schulversuches nachgereicht?

 

6.    Wie gedenken Sie für die Zukunft sicherzustellen, daß Schulversuche in einer rechtsstaatlich konformen und den österreichischen Gesetzen gemäßen Weise durch Ihr Ministerium administriert werden?

 

7.    Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um den unverschuldet in ihren beruflichen Perspektiven enttäuschten Schülerlnnen der Höheren Lehranstalt für

Gesundheits- und Krankenpflege (HLGK) eine Weiterführung ihrer schulischen Ausbildung zu ermöglichen, ohne das absolvierte Unterrichtsjahr in zeitlicher oder inhaltlicher Hinsicht zu verlieren?