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ANFRAGE

der Abgeordneten Anschober, Langthaler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend geplante Pistenverlängerung beim Flughafen Wien-Schwechat

 

Laut Presseberichten (Kurier und Die Presse vom 3. November 1995) soll die Flugpiste 11/29 des Flughafens Wien-Schwechat um 500 m nach Westen verlängert werden.  Der Baubeginn ist für 1997 geplant.  Durch die Pistenverlängerung würde ein Parallelbetrieb auf beiden Flugpisten möglich.  Dies hätte zur Folge, daß die Flugbewegungszahlen in Spitzenzeiten von derzeit 45 auf 55 pro Stunde erhöht werden könnten.

 

Da die Bevölkerung im Umkreis des Flughafens von dieser Betriebserweiterung massiv betroffen wäre, stellte der Anrainerschutzverband am 13. 2. 1996 an den BMOWV ein Auskunftsbegehren nach UIG.  Nach unseren Informationen erfolgte keine Beantwortung.

 

Es besteht der Verdacht, daß die notwendigen luftfahrtrechtlichen Genehmigungen für dieses Vorhaben nicht vorliegen bzw betroffene Nachbar/inne/n übergangen wurden.  Außerdem stellt sich die Frage, ob dieses Vorhaben nicht bereits nach dem am 1. 7. 1994 zwingend wirksamen UVP-G zu beurteilen wäre, was eine qualifizierte Bürgerbeteiligung und eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung dieses Vorhabens zur Folge hätte.

 

 

Aus diesem Grunde stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr folgende

 

ANFRAGE:

1 -   a)     Welche Pistenverlängerung ist für den Flughafen Wien Schwechat geplant?

b)       Wann ist der Baubeginn nach Informationen des Ministeriums geplant?

 

c)       Ist die beigelegte Skizze mit der eingezeichneten Pistenverlängerung zutreffend?

 

2.       Nach mündlicher Auskunft von Dr. Stadler (BMÖWV) an Frau Rynesch (Plattform Fluglärm) im Dezember 1995 soll die Erweiterung bereits im Jahre 1987 luftfahrtrechtlich genehmigt worden sein.  In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 21. 5. 1992 (Nr. 2696/J) wurden hingegen für den Flughafen Wien folgende vier Erweiterungsgenehmigungen seit 3. Juli 1986

mitgeteilt:          28. 12. 1972, 9. 12. 1979, 12. 8. 1983 und 6. 9. 1991.

 

a)       Wann sind die Bescheide, welche die gegenständliche geplante Piste luftfahrtrechtlich genehmigen, ergangen und welche Geschäftszahl haben sie?

 

b)       Wie lauten die entsprechenden Spruchteile dieser Bescheide?

 

c)       Wann wurde die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren nach § 68 ff LFG (Zivilflugplatzbewilligung) abgeführt, welche Verfahrensparteien wurden geladen und welche nahmen daran teil?

 

d)       Wann wurde die Verhandlung nach § 78 ff LFG (Bewilligung von Bodeneinrichtungen) abgeführt, welche Parteien wurden geladen und welche Parteien nahmen teil?

 

e)       Wurden in den Verfahren die Grundstückseigentümer/innen in der bestehenden und zukünftigen Sicherheitszone zur Verhandlung geladen?  Wenn nein, warum nicht?

 

f)       Welche Frist zur Bauausführung wurde in den gegenständlichen Genehmigungsbescheiden gesetzt bzw. bis wann war um Aufnahme des Betriebs anzusuchen?

 

3.     a)     In welchen Etappen (Strecke und Zeitpunkt der Bewilligung) entwickelte sich

der konkrete Pistenausbau bisher beim Flughafen Wien-Schwechat?  Wie.

verlagerte sich jeweils der Flugplatzbezugspunkt (§ 88 Abs 2 LFG)?

 

b)    Wann wurde die erste Sicherheitszonen-VO erlassen und wie oft und wann jeweils wurde sie abgeändert (um Bekanntgabe der Fundstellen wird gebeten)?

 

c)    Wurde (wird) aufgrund der geplanten Pistenverlängerung eine Änderung der Sicherheitszonen-VO vorgenommen, wenn nein, warum nicht?

 

d)       Wie schaut die zeichnerische Darstellung der Veränderungen der Pisten und der Sicherheitszonen von der Erstgenehmigung bis zu den letzten Erweiterungen aus?

 

4.   a)    Für diese Pistenverlängerung sind nach Auffassung der Unterzeichneten sowohl

eine Zivilflugplatzbewilligung, als auch eine Bewilligung für eine Bodeneinrichtung sowie die Änderung der Sicherheitszonen-VO notwendig.  Falls das Ministerium diese Rechtsmeinung nicht teilt, wird um entsprechende Begründung ersucht?

 

b)    Sind für dieses Vorhaben noch luftfahrtrechtliche Verfahren anhängig und in welchem Stadium befinden Sie sich?  Wann ist insbesondere mit einer Verhandlung zu rechnen?

 

5.    Laut der beigelegten Skizze würde die geplante Pistenverlängerung die bestehende Flugplatzgrenze überschreiten.  Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?