507/J

 

Anfrage

 

der Abgeordneten

Dr. Kier

und Partnerlnnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Aussendung des Finanzamtes für Körperschaften

 

 

 

In beiliegendem Schreiben vom 16.4.1996 informiert das Finanzamt für Körperschaften in Wien - Arbeitgeberreferat über "wichtige Änderungen bei der Lohnverrechnung aufgrund des Strukturanpassungsgesetzes ab Juni 1996".  Es werden dabei auf zwei wesentliche Änderungen im Bereich der Freibeträge und der Steuerfreiheit der Zuschläge für fünf Überstunden hingewiesen.

 

Nun ist gegen diese löbliche Information der Lohnverrechner in den Firmen durch das Finanzamt nichts einzuwenden, wäre da nicht der Umstand, daß das Strukturanpassungsgesetz erst am Freitag den 19.4.1996 vom Parlament in dritter Lesung beschlossen wurde.  Ganz abgesehen von dem Umstand, das ein Gesetz noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf und anschließend im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden muß.

 

Vielmehr sehen die unterzeichneten Abgeordenten darin einen weiteren Beweis dafür, daß das Parlament nur eine Scheinfunktion in den Augen der Regierung hat und das Gesetz als bereits gültig angesehen wird, bevor es den Gesetzgeber passiert hat.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

 

1     Ist Ihnen das beigelegte Schreiben des Finanzamtes für Körperschaften in Wien - Arbeitgeberreferat bekannt?

 

2)    Haben Sie dieses in Auftrag gegeben?

 

3)    Wie beurteilen Sie den Inhalt des Schreibens in bezug auf den Stand der Verhandlungen im Parlament?

 

4)    Wie beurteilen Sie den Inhalt des Schreibens in bezug auf die noch nicht erfolgte Behandlung im Bundesrat?

 

5)    Halten Sie es für möglich, daß das Parlament durch Abänderungsanträge den Inhalt des Gesetzes soweit verändert, daß die voreilige Information des Finanzamtes hinfällig geworden wäre und eine nochmalige Information erfolgen müßte?

 

6)  Welche Kosten wären dadurch entstanden?

 

7)    Die Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legislative ist eines der Fundamente unseres Rechtsstaates.  Wie beurteilen Sie die gewählte Vorgangsweise in Hinblick darauf?