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ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst betreffend Einführung von Studiengebühren

Österreich hat sich international verpflichtet, den Hochschulzugang gebührenfrei zu machen.  Zum einen durch die Unterzeichnung der "Europäischen Sozialcharta" und zum anderen im "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte".

 

Der Nationalrat hat sich in seiner Sitzung vom 10.  Juli 1969 verpflichtet, die Europäische Sozialcharta durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.  Artikel 10 dieser "Europäischen Sozialcharta" lautet:

 

Artikel 10

 

Das Recht auf berufliche Ausbildung.

 

Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf berufliche Ausbildung zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien:

 

4.             die volle Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durch geeignete Maßnahmen anzuregen, wie durch

 

a)             Ermäßigung oder Aufhebung aller Gebühren und Kosten

 

b)            Gewährung            finanzieller Hilfe in geeigneten Fällen. (...)

 

 

Noch deutlicher zur Abschaffung von Studiengebühren verpflichtet hat sich Österreich im

"Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", einer Charta der

Vereinten Nationen, die am 10.  Dezember 1978 in Kraft trat.  Artikel 13 dieses Internationalen

Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte lautet:

 

 

Artikel 13

 

(1)        Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht eines jeden auf Bildung.

 

(2)        Die Vertragstaaten anerkennen, daß im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts

 

c)          der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit,        jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß.

 

Angesichts dieser international eingegangenen Verpflichtungen würde die Einführung von Studiengebühren diese beiden Abkommen verletzen.

 

Dennoch ist in den letzten Wochen die Diskussion um die Einführung von Studiengebühren wieder neu aufgeflammt.  Insbesondere gibt es auch Vertreter Ihres Ministeriums, die sich für die Einführung von Studiengebühren einsetzen.

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 .     Gibt es seitens Ihres Ministerium ein Gutachten, eine Studie oder dgl., die sich mit den rechtlichen Folgeproblemen einer Einführung von Studiengebühren im Hinblick auf die oben angeführten internationalen Abkommen befaßt?

 

2.       Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kommt dieses Gutachten, diese Studie oder dgl.?

 

3.       Wenn ja: Wird dieses Gutachten, diese Studie oder dgl. den Parlamentariern zur Verfügung gestellt?  Und wann?

 

4.       Gibt es seitens Ihres Ministerium Gutachten, Studien oder dgl., die sich mit den rechtlichen, sozialen, ökonomischen und organisatorischen Folgen einer Einführung von Studiengebühren befassen?

 

5.       Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen kommen diese Gutachten, diese Studien oder dgl.?

 

6.       Wenn ja: Werden diese Gutachten, diese Studien oder dgl. den Parlamentariern zur Verfügung gestellt?  Und wann?

 

7.       Existieren im Ministerium Arbeitskreise zum Thema Studiengebühren?

 

8.       Wenn ja: Welche Personen nehmen an diesen Arbeitskreisen teil?  Welche Ergebnisse haben die     Beratungen bisher gebracht?