603/J

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dkfm.  Holger ,- Bauer

 

an den Bundesminister- für- Arbeit und Soziales

 

betreffend steigende Arbeitslosigkeit und weiter Zuwanderung von Ausländern nach Österreich

 

In der Regierungserklärung vom 13. Mai. 1996 hat der Bundeskanzler zutreffend ausgeführt, daß die Arbeitslosigkeit wieder zu einem der drängenden Probleme der Gesellschaft werde. Eines der ganz großen Ziele der Bundesregierung sei es, den Standort Österreichs auszubauen und die Beschäftigung zu sichern. Österreich habe hochqualifizierte Arbeitskräfte und verfüge über viel Kreativität, Einsatz und Fleiß, deshalb hab die Bundesregierung eine Offensive für Wachstum und Beschäftigung ins Leben gerufen.

 

Von diesem angekündigten Bestreben ist bisher nichts zu merken. Viel mehr zeigen die weiter steigenden Arbeitslosenzahlen, daß die Bundesregierung bei ihrem Versprechen, die Vollbeschäftigung in Österreich wiederherzustellen, kläglich versagt hat:

 

 

Die Arbeitslosigkeit hat im Februar 1996 mit rund 294.000 betroffenen Personen und einer

 

Arbeitslosenquote von 9 % einen neuen Höhepunkt erreicht.  Die Steigerung der Arbeitslosigkeit

 

beträgt auch im Monat März 1996 gegenüber dem Vorjahr bei den inländischen Arbeitslosen 13,8 %

 

bei den ausländischen Arbeitslosen 28,1 %. Dem steht eine Zahl von rund 274.000 beschäftigten Ausländern

 

in Österreich gegenüber.

 

Die Arbeitslosenzahlen werden nicht nur von der Wirtschaftsentwicklung, sondern auch von Steuerungseffekten staatlicher Regelungen beeinflußt. Gerade wenn die Situation auf dem Arbeitsmarkt schwieriger wird, müssen deshalb die staatlich geschaffenen Rahmenbedingungen darauf überprüft werden, ob sie die Arbeitslosigkeit begünstigende Fehlsteuerung enthalten. In den Bereichen des Fremdenrechtes und der Ausländerbeschäftigung ist eine Änderung der derzeitigen Rahmenbedingungen dringend notwendig.

 auf dem Arbeitsmarkt schwieriger wird, müssen deshalb die staatlich geschaffenen Rahmenbedingungen darauf überprüft werden, ob sie die Arbeitslosigkeit begünstigende Fehlsteuerung enthalten. In den Bereichen des Fremdenrechtes und der Ausländerbeschäftigung ist eine Änderung der derzeitigen Rahmenbedingungen dringend notwendig.

 

Auf dem Arbeitsmarkt bedeutet eine hohe Arbeitslosenrate einen deutlichen Überhang an Arbeitsuchenden.

jede Maßnahme, die geeignet ist, Mitbewerber von diesem Markt fernzuhalten, ist daher grundsätzlich geeignet, die Arbeitslosigkeit zu senken.


Aus diesem Grunde ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales nach § 12 a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz verpflichtet, jährlich die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländern festzusetzen. Für 1996 wurde die Bundeshöchstzahl mit 263.000 festgelegt. Laut der vom Arbeitsmarktservice Österreich herausgegebenen Statistik wird diese Bundehöchstzahl aber laufend überschritten, so etwa im März 1996 um rund 11.000, das sind 4 %. Die mit Verordnung festgelegten  Landeshöchstzahlen für das Jahr 1996 in der Höhe von insgesamt 205.500 wurden Ende März 1996 um rund 55 % überschritten. Es waren zu diesem Stichtag 317.875 Bewilligungen erteilt.

 

 

 

Erschwerend kommt hinzu, daß aufgrund des jüngst bekanntgewordenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Mai 1996 etwa 40.000 türkische Staatsangehörige nach vier Jahren Aufenthalt EU-Bürgern gleichgestellt sind und daher keine Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung mehr benötigen. Es erscheint im Sinne des Schutzes inländischer Arbeitskräfte daher eine Reduktion der Höchstzahlen der Ausländerbeschäftigung dringend erforderlich. Auch hinsichtlich der 85.000 Kriegsflüchtlinge aus Bosnien werden Maßnahmen der Bundesregierung erforderlich sein, um ihnen eine Rückkehr in ihre Heimat zu erleichtern und damit eine erhebliche Entlastung des Arbeitsmarktes zu erzielen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit und Soziales nachstehende

 

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

1.     Wie hat sich der österreichische Arbeitsmarkt in den letzten fünf Jahren hinsichtlich

       a) Beschäftigung von In- und Ausländern

       b) der vorgemerkten arbeitslosen In- und Ausländern

       c) der gemeldeten offenen Stellen

       entwickelt ?

 

2.     Wie viele ausländische Arbeitskräfte wurden in Österreich im März 1996 beschäftigt, die keine Arbeitsbewilligung benötigen (z.B.: EWR- Staatsangehörige)?

 

3.     Wie viele ausländische Arbeitskräfte, die keine Arbeitsbewilligung benötigen, waren im März 1996 arbeitslos ?

 

4.     Warum wird die Bundeshöchstzahl laufend überschritten, etwa Ende März 1996 um 11.000 ?

 

5.     Warum wurden die Landeshöchstzahlen mit 205.500 festgelegt, wenn sie in der Folge laufend, z.B.: im März 1996 um 55 % überschritten haben?

 

6.     Wie beurteilen Sie aus der Sicht des österreichischen Arbeitsmarktes den jüngsten Vorschlag von Innenminister Dr. Einem, wonach bei Angehörigen von Ausländern die Bewilligungspflicht entfallen sollte ?

 

7.     Welches Arbeitspotenzial würde nach diesen Vorstellungen den österreichischen Arbeitsmarkt zusätzlich belasten?

 

8.     Wie beurteilen Sie aus der Sicht des österreichischen Arbeitsmarktes die Auswirkungen des Erkenntnisses des VwGH bezüglich der Gleichstellung türkischer Staatsangehöriger mit EU-Bürgern ? Bedeutet dies insbesondere, daß jener Personenkreis nicht mehr im Rahmen der Bundeshöchstzahl Berücksichtigung findet ?

 

9.     Wie hoch ist die Anzahl von türkischen Staatsangehörigen, auf welche jenes Einkommen des VwGH Anwendung findet ?

 

10.   Welche weiteren Belastungen sind für den österreichischen Arbeitsmarkt durch dieses Erkenntnis in der nächsten Zeit aufgrund der Zuwanderungszahlen der letzten Jahre  zu erwarten ? Bedeutet dies insbesondere, Daß nun ein „Lohn-Dumping“ bei weiterer Zuwanderung zu erwarten ist ?

 

11.   Werden Sie aufgrund dieses Erkenntnisses Maßnahmen setzen, um zusätzliche Belastungen des österreichischen Arbeitsmarktes zu verhindern ?

       Wenn ja, welche?

       Wenn nein, warum nicht?

       Werden Sie eine Senkung der Bundeshöchstzahl vorschlagen ?

 

12.   Wie beurteilen Sie die Belastungen für den österreichischen Arbeitsmarkt, die durch die Kriegsflüchtlinge aus Bosnien entstanden sind ?

 

13.   Ist derzeit, unter Anlegung der vorherstehenden politischen Lage in Bosnien, eine Tendenz zur Rückkehr in die Heimat bei den in Österreich aufhältigen Bosniern erkennbar?

 

14.   Um wieviele Personen handelt es sich hierbei und welchen Status genießen sie aufgrund welcher, bis wann geltenden Rechtsgrundlage?

 

15.   Werden Sie Maßnahmen setzen, um die Rückführung dieser Kriegsflüchtlinge im Zuge des Friedensabkommens von Dayton zu begünstigen bzw. zu beschleunigen?

 

16.   Werden Sie dafür Mittel der Arbeitsmarktverwaltung oder andere Mittel Ihres Ressorts einsetzen?

 

17.   Welche Maßnahmen werde Sie setzen, um den Zug von weiteren ausländischen Arbeitskräften zu stoppen, solange die österreichische Arbeitslosenquote ihr gegenwärtiges, besorgniserregendes Niveau behält ?

 

18.   Werden Sie dafür eintreten, auch jene ausländischen Arbeitskräfte, die keine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz benötigen, in die Bundes- Landeshöchstzahl einzubeziehen?

 

19.   Liegen Ihre Berechnungen bzw. Schätzungen vor, wie sich der zu erwartenden Familiennachzug prozentuell auf Kinder, Ehegatte bzw. sonstige allfällige Anspruchberechtigte voraussichtlich aufteilen wird ?

       Wenn ja, welche diesbezügliche Zahlen liegen Ihnen vor ?

       Wenn nein, warum nicht ?

 

20.   Liegen Ihnen Berechnungen bzw, Schätzungen vor, welche voraussichtlichen Zusatzkosten aufgrund des zu erwartenden Familiennachzuges in den folgenden Bereichen jeweils anfallen werden:

 

            * Kindergartenplätze

            * Pflichtschulplätze

            * Berufschulplätze

            * Mitversicherung für Ehegatten bzw. Kinder

 

21.   In ca. 20 Jahren wird der Ausländeranteil von derzeit 4 %  auf 18 % unter den Pensionisten ansteigen. In welchem Ausmaß wird dadurch das Pensionssystem belastet?

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 4 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln.

 

 

Wien, am 22.  Mai 1996