606/J

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.  Kukacka

 

und Kollegen

 

an den Bundesminister Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend Einführung einer zentralen Führerscheinevidenz und eines Punkteführer­scheines

 

Im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Vorlage eines Entwurfes betreffend ein Führerscheingesetz gibt es Pläne des Bundesministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst eine zentrale Führerscheinevidenz und einen Punkteführerschein einzufahren.  Bereits jetzt haben die Behörden aber verschiedene Möglichkeiten, die erforderlichen Auskünfte zu erlangen.  Gern. § 96 Abs. 7 StVO hat die Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion) ein Verzeichnis aller Personen zu führen, die in ihrem örtlichen Wirkungsbereich den ordentlichen Wohnsitz haben und innerhalb der letzten fünf Jahre innerhalb und außerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion wegen Alkoholisierung und schwerer Verkehrsübertretungen (z.B. Fahrerflucht und gefährliche Geschwindigkeitsüberschreitungen) bestraft worden sind.  Weiters wird bei der Bundespolizeidirektion Wien bereits jetzt gern. § 78 KFG ein gesamtösterreichischer Zentralnachweis für Lenkerberechtigungen geführt.

 

Darüber hinaus sind die laufenden Kosten für die Vollziehung des Punkteführer­scheines von Interesse.  Die vom Verkehrsministerium im Jahr 1995 genannten Kosten in der Höhe von 2,5 Mio.  Schilling pro Jahr sind gänzlich unrealistisch, da dieser Betrag nicht einmal die Portokosten für Führerscheinauskünfte decken könnte.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissen­schaft, Verkehr und Kunst folgende

 

A n f r a g e

 

1     Welche Führerscheindaten werden derzeit bei den Bezirksverwaltungs­behörden bzw. bei den Bundespolizeidirektionen erfaßt?

 

 

2)      Weiche Fakten werden in dieser Evidenz gespeichert?

 

3)      Wie viele Anfragen, Eintragungen und Löschungen gibt es derzeit pro Jahr?

4)      Wie funktioniert derzeit die Abfrage hinsichtlich des Vorliegens einer be­stimmten Lenkerberechtigung?

5)      Wie lange dauert derzeit ein durchschnittlicher Abfragevorgang?

6)      Entsprechen die derzeit vorhandenen Abfragemöglichkeiten den Erfordernissen der EU?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

7)      Hat das Verkehrsministerium bereits mit dem Innenministerium Gespräche über die Einrichtung einer zentralen Führerscheinevidenz bzw. über den Vollzug des Punkteführerscheines geführt?

 

Wenn ja, mit weichem Inhalt?

 

8)      Soll Oberhaupt eine Zentralevidenz, zu der Österreich nach dem klaren Wort­laut der 2. EG-Führerschein-Richtlinie gar nicht verpflichtet ist, eingerichtet werden?

 

Wenn ja, warum eigentlich?

 

9)      Entspricht Ihrer Meinung nach die Nutzung bzw. der Ausbau bestehender Daten- und lnformationsnetze nicht auch den Anforderungen der 2. Führer­schein-Richtlinie?

 

Wenn nein, weiche Umstände sprechen dagegen und welche Maßnahmen können ergriffen werden, damit deren Nutzung dennoch EU-konform möglich ist?

 

10)    Wäre Ihrer Meinung nach eine dezentrale Führung der Führerschein-Evidenz mit gegenseitigem schnellen Datenzugriff nicht wesentlich flexibler und rationel­ler als eine neu zu schaffende Zentralstelle pro Bundesland, deren Beamte sich überdies wohl erst einarbeiten müßten?

 

11)    Wie viele Planstellen werden in den Bundespolizeidirektionen für die Voll­ziehung des Punkteführerscheines bzw. der Erfassung der Führerscheindaten notwendig sein?

 

 

12)    Wurden auch hinsichtlich der Übertragungen bestimmter Aufgaben an die Landesbehörden Gespräche mit den Ländern über die Nutzung von deren Organisationsinfrastruktur und die finanzielle Abgeltung geführt?

 

13)    Wie hoch schätzen Sie die laufenden jährlichen Kosten für die Vollziehung des Punkteführerscheines, und sind diese Kosten bereits in den Budgets für die Jahre 1996 und 1997 berücksichtigt?

 

14)    Wurden bereits konkrete Verhandlungen über Alternativen zum Punkteführer­schein auf Basis des bisher bestehenden Sanktionensystems zwecks Hebung der Verkehrssicherheit mit dem Bundesministerium für Inneres und den Ländern - nicht zuletzt aus Budgetüberlegungen - geführt?

 

Wenn nein, warum bisher nicht?

 

Wann werden derartige Verhandlungen begonnen?