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608/J

 

ANFRAGE

der Abgeordneten DDr.Niederwieser, Mag.Guggenberger, Gisela Wurm, Brigitte Tegischer und Genosslnnen

an den Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten betreffend Maßnahmen der Europäischen Union zur Umsetzung der Transitvereinbarungen des Beitrittsvertrages

Im Anhang 2 des Transitteils des EU Beitrittsvertrages werden eine Reihe von Infrastruktumiaßnahmen angeführt welche in Österreich und in anderen EU - Mitgliedsstaaten gesetzt werden sollen, um die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu ermöglichen.

In DEUTSCHLAND sind dies "kurzfristig", d.h. verfügbar ab 1. 1. 1995:

 - Umschlagbahnhöfe München-Riem, Duisburg Hafen - Ausbau der Strecke München-Rosenheim-Kufstein insbesondere eigene Streckengleise für die S - Bahn zwischen Zorneding und Grafing

 - Blockverdichtungen (Verbesserung der Streckenteilung) zwischen Grafing und Rosenheim so wie zwischen Rosenheim und Kiefersfelden

 - Bau von Überholungsgleisen (z.B. zwischen den Bahnhöfen Großkarolinenfeld, Raubling und Fischbach),

 

- Bau schienenfreier Ba             im Bahnhof Großkarolinenfeld sowie

 

- Spurplanänderungen im Bahnhof Rosenheim und weitere Maßnahmen in den Bahnhöfen Aßling Ostermünchen, Branneburg, Oberaudorf und Kiefersfeld.

 

Bis Ende 1998 soll der Ausbau des Korriditors München-Mühldorf-Freilassing fertiggestellt sein.

 

In ITALIEN betreffen diese Infrastruktur die Ausweitung der Tunnelprofile auf der Strecke Brenner - Verona, den Ausbau des Umschlagzentrums Verona - Quadrante Europa, die Verstärkung der ebenerdigen Fahrleitung und den Bau von neuen Unterstationen und die Verwirklichung weiterer technischer Maßnahmen um die Streckendurchlaßfähigkeit und die Sicherheitsbedingungen zu verbessern.

 

In den NIEDERLANDEN wurde der Bau eines Rail - Service Centers im Gebiet von Rotterdam und die Betuwe (Eisenbahn)Linie vereinbart.

 

 

 


 

Über diese baulich - technischen Maßnahme hinaus wurde grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielt, daß stufenweise eine Anlastung der Wegekosten und der extremen Kosten (Umweltkosten) erfolgen und damit das Prinzip der Kostenwahrheit in der gesamten EU verwirklicht werden soll.  Da die Schaffung der für die Verlagerung auf die Schiene notwendigen Infrastruktur und die Umsetzung des Prinzips der Kostenwahrheit im Verkehr für die Künftigen Lebensmöglichkeiten vor allem im verkehrsgeplagten Inntal, Wipptal und Stubaital von elementarer Bedeutung sind richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesmi­nister für Äußere Angelegenheiten die folgende

 

Anfrage:

 

1.     In welchem Stadium der Verwirklichung befinden sich die in der Einleitung genannten In frastrukturmaßnahmen im einzelnen ?

 

2.     Sollten einzelne der vereinbarten Maßnahmen nicht rechtzeitig fertiggestellt worden sein, in

       welcher Form ist Österreich tätig geworden (wird tätig werden), um die Einlösung dieser Maßnahme e        inzumahnen ?

3.     Über welche Sanktionsmaßnahmen verfügt Österreich, wenn die angeführten Infrastrukturinvestitionen nicht oder nicht im vereinbarten Zeitraum getätigt werden'?

 

4.     Kann die Europäische Union ihrerseits auf der Zuhaltung der von Österreich m' eingegangenen Verpflichtungen bestehen. wenn die anderen Vertragspartner ihre Verpflichtungen nicht erfüllen ?

 

5.     Welche Schritte wurden in der EU seit dem Beitrittsvertrags - Abschluß gesetzt, um der Ko stenwahrheit näherzukommen und welche Rolle hat Österreich dabei eingenommen ?