609/J
Anfrage
der Abgeordneten DDr.Niederwieser, Mag. Guggenberger, Gisela Wurm, Brigitte Tegischer und GenossInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Erlassung einer 100 km/h Beschränkung auf der Inntalautobahn
Das Bundesministerium für Öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat im Herbst 1996 dem Vorschlag von
Abgeordneten der SPÖ zum Nationalrat und zwn Tiroler Landtag entsprochen und auf der Inntalautobahn
weitreichendes Überholverbot erlassen. Diese Maßnahme hat sich in
der Zwischenzeit durchaus bewährt zumal auch die Überwachung einigermaßen zufriedenstellend ist.
Zugleich mit diesem Überholverbot wurde auch auf einer längeren Strecke zwischen Vols und
Hall eine 100 km/h Beschränkung erlassen, deren Begründung - jedenfalls für das Ausmaß der Strecke - nicht unmittelbar erkennbar ist. Unklar ist auch. ob der Anstoß für diese Geschwindigkeitsbeschränkung vom Bundesminister oder von Tiroler Stellen ausgegangen ist. Dem Erstunterzeichner wurde u.a. mündlich mitgeteilt daß im Zuge des Begutachtungsverfahrens der Verordnung über das Überholverbot von seiten der Landesregierung auch die Geschwindigkeitsbegrenzung gewünscht worden sei teilweise mit der Begründung bevorstehender Bautätigkeiten für eine neue Ausfahrt bei der Haller Zollfreizone.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehrund Kunst folgende
Anfrage
1. Wie lautete in seiner wesentlichen Substanz der Verordnungsentwurf des Verkehrsministeriums. welcher der Landesregierung zur Stellungnahme übermittelt worden ist und welche Vorhaben enthielt er insbesondere zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 100 km/h ?
2. Wie lautete die Stellungnahme der Tiroler Landesregierung ?
3. Wie wird die Geschwindigkeitsbegrenzung in ihrer Höhe und ihrem streckenmäßig Ausmaß begründet ?
4. Gibt es bereits Erkennnisse darüber, ob das Überholverbot und die Geschwindigkeitsbegrenzung
zu einer erhöhten Verkehrssicherheit geführt haben bzw. bis wann ist mit diesen Ergebnissen zu rechnen ?
5. Einer Stellungnahme der Landesbaudirektion vom 19.5.1995 ist zu entnehmen, daß lt. amtl. Messungen zwischen 20.00 und 22.00 @ 95 ?"G der LKW mit Anhänger schneller als erlaubt fuhren, bei Sattelkraftfahrzeugen waren es 83 ?,'o und bei LKW ohne Anhänger
100 % (PKW zum gleichen Zeitraum 49 % schneller als 130 km/h).
Halten Sie eine gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung, die von 1 00 ",@ übertreten @ für sinnvoll bzw. was wird zu deren Einhaltung unternommen ?