643/J

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.  Posch und Genossen

an die Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten Elisabeth Gehrer:

 

 

Mit dem Beginn des Schuljahres 93/94 traten die bundesgesetzlichen

Bestimmungen zur schulischen Integration behinderter Kinder in Kraft.  Mit den

Ausführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer sollten die

Klassenschülerhöchstzahl, der Einsatz von pflegerisch helfenden Tätigkeiten an

Schulen oder der Lehrer(-innen)einsatz geregelt werden.  Erfahrungen aus der

Praxis zeigen jedoch große Schwierigkeiten bei der Umsetzung der 15.  SCHOG-

Novelle.

 

 

 

Die unterzeichneten Anfragen stellen daher folgende Fragen:

 

 

 

(1)   Wie ist die Entwicklung der Zahl der integrativen Klassen seit 1990 aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

 

(2)   Wieviele Förder(klein)klassen gibt es seit 1990 aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

 

(3)   Wieviele Stützlehrer betreuen seit 1990 wieviele Kinder aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

 

(4)   Welche Mittel wurden für die behindertengerechte Adaptierung von baulichen Gegebenheiten seit 1993 aufgewendet?

 

(5)   Wie entwickeln sich die Schülerzahlen an den Sonderschulen seit 1990?

 

(6)   Gibt es evaluierte Ergebnisse über die Leistungen von behinderten und nichtbehinderten Kindern 'in integrativen Klassen?

 

 

(7)   Halten Sie die Beurteilung und Zuteilung sowie die Betreuung der Kinder durch die Leiter der sonderpädagogischen Zentren für ausreichend bzw. gibt es evaluierte Ergebnisse im Umgang mit der 15.  SCHOG-Novelle in bezug auf Schulpsychologen, Schulärzte und SPZ-Leiter?

 

 

(8)     Gibt es aufgrund der Sparmaßnahmen der Bundesregierung Kürzungen bei den Zuteilungen von Sonderpädagogen?