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ANFRAGE

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend Abschaffung des 'Sonderkontingents für Lehraufträge betreffend Lehrveranstaltungen mit frauenspezifischen Inhalten"

 

 

Am 31.  März 1995 verordnete der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst Maßnahmen zur Förderung von Frauen in seinem Wirkungsbereich (Frauenförderungsplan).

 

§ 9 (2) An Universitäten und Hochschulen künstlerischer

Richtung außerhalb des Geltungsbereiches des UOG 1993 ist jeweils ein Sonderkontingent für Lehraufträge betreffend Lehrveranstaltungen mit frauenspezifischen Inhalten zur Verfügung zu stellen, bis eine 40 % ige Frauenquote bei den Lehrbeauftragten an der jeweiligen Universität und Hochschule künstlerischer Richtung erreicht ist.

 

Dieses Sonderkontingent für frauenspezifische Lehrveranstaltungen, der sogenannte "Frauentopf’ ermöglichte es in den letzten Jahren, feministische Lehre an den österreichischen Universitäten zu etablieren.  Hie und da wurden die angebotenen Lehrveranstaltungen in die allgemeinen Kontingente übernommen, doch in weiten Bereichen ist die feministische Lehre nach wie vor auf das Sonderkontingent angewiesen, das von Ihrem Ministerium den Universitäten und Kunsthochschulen zugeteilt wurde, und eine Frauenquote von 40 Prozent ist noch nicht erreicht.

 

Nun scheint das BMWFK dieses Sonderkontingent klammheimlich abgeschafft zu haben, denn anscheinend wurde den Universitäten und Kunsthochschulen kein gesondertes Kontingent für frauenspezifische Lehrveranstaltungen mehr zugewiesen.

 

Gleichzeitig sei den Universitäten und Kunsthochschulen nahegelegt worden, daß sie die frauenspezifischen Lehrveranstaltungen im Rahmen des Gesamtkontingents berücksichtigen sollen, was aber eindeutig der oben zitierten Verordnung widersprechen würde.  Und es ist unklar, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, frauenspezifische Lehrveranstaltungen einzufordern.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1)      Ist es richtig, daß den Universitäten, die sich außerhalb des UOG 93 befinden, für das nächste Semester kein Sonderkontingent für frauenspezifische Lehrveranstaltungen mehr zugewiesen wurde?

 

2)      Wenn ja: Warum übergeht der Wissenschaftsminister seine diesbezügliche Verordnung aus dem Jahre 1995?

 

3)      An welchen Universitäten wurde eine 40-prozentige Frauenquote bei den Lehrbeauftragten bereits erreicht, von der in der Verordnung die Rede ist?

 

4)      Welche Sonderkontingente wurden jeweils für die nächsten beiden Semester zugewiesen und mit welcher Stundenanzahl im Vergleich zu den letzten beiden Semestern?

 

5)    Ist es richtig, daß seitens des Ministeriums den Universitäten und Kunsthochschulen nahegelegt wurde, daß sie die frauenspezifischen Lehrveranstaltungen im Rahmen des Gesamtkontingents berücksichtigen sollen?

 

6)    Wenn ja: Erwarten Sie, daß die Universitäten und Kunsthochschulen diese Empfehlung seitens Ihres Ministeriums berücksichtigen werden und für frauenspezifische Lehrveranstaltungen so viele Stunden zur Verfügung stellen werden wie bisher im Rahmen des Sonderkontingentes zur Verfügung gestellt wurden?

 

7)    Welche rechtlichen Möglichkeiten seitens des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen gibt es, frauenspezifische Lehrveranstaltungen einzufordern?