710/J

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

 

an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend die Gebarung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

 

 

Anläßlich der Generalversammlung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) vom 6. März 1996 traten in einigen Zusammenhängen Fragen auf, die nach der Meinung der Unterfertigten noch einer eingehenden Klärung bedürfen.

 

1 .   Die SVA verwaltet in Summe ca. 32 Milliarden Schilling pro Jahr, zusammengesetzt aus Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Betriebshilfe-Wochengeld und Bundespflegegeld, und hat dabei einen Verwaltungsaufwand von 880 Millionen Schilling.  Dabei entfallen auf die Verwaltung von 23,6 Milliarden Schilling der Pensionsversicherung Verwaltungskosten von 490 Millionen Schilling, auf jene der 6,5 Milliarden Schilling der Krankenversicherung aber Kosten von 375 Millionen Schilling!  Die Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwandes zwischen Pensionsversicherung und Krankenversicherung in Relation zu den verwalteten Summen ist augenscheinlich.

 

2.    Laut Voranschlag soll die Computeranlage im wesentlichen durch den Umstieg von einer Zentralrechenanlage auf eine PC-Anlage, dessen Sinnhaftigkeit aufgrund des zu erwartenden höheren Wartungsaufwandes schon an sich anzuzweifeln wäre, um 38 Millionen Schilling erneuert und erweitert werden.  Als Begründung für diese Maßnahme wird die Einsparung von Arbeitsplätzen genannt.  Zumindest um den Umstieg durchzufahren ist es aber nötig, zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen, wie auch zu bemerken ist, daß trotz dieser angeblichen Einsparungen für den Personalaufwand im Jahr 1996 mit einer Steigerung von "lediglich" (Zit.  Voranschlag) 23 Millionen Schilling, oder 5%, gerechnet wird.

 

3.    Für die Erhaltung und Renovierung der Hauptstelle in Wien werden insgesamt 45,2 Millionen Schilling veranschlagt.  Die Begründung dafür ist, daß es den Kunden unzumutbar sei, "in unzeitgemäßen.  Großraumbüros" betreut zu werden.  Durchaus zumutbar scheint aber nach dem Stand der öffentlichen Diskussion eine Erhöhung der Rezeptgebühren, der Sozialversicherungsbeiträge oder die Einführung von Selbstbehalten in weiteren Bereichen.

 

4.    Weiters stehen unter Investitionen für 1996 9,8 Millionen Schilling für ein sogenanntes ,HICOR-CARD SYSTEM 'zu Buche.  Auf die Frage, was das denn sei, war es keinem der bei der Generalversammlung anwesenden Verantwortlichen möglich Auskunft darüber zu geben, geschweige denn die Notwendigkeit dieser Anschaffung zu begründen.

 

5.       Fraglich erscheint auch die Funktion des Beirates, der offiziell den Kontakt zwischen Versicherten und Versicherung gewährleisten soll, was aber eigentlich durch die tagtägliche Arbeit der Sachbearbeiter geschieht.  Der Schluß, daß es sich bei diesem Gremium um einen eigentlich unnötigen Ausgleich für die Herabsetzung der Versichertenvertreter handelt, liegt nahe.

 

Aus den beschriebenen Sachverhalten ergeben sich einige Fragen.  Die unterfertigten

Abgeordneten stellen diese an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales, als

Aufsichtsorgan über die Sozialversicherungsanstalten, mittels nachstehender

 

 

ANFRAGE

 

 

1.       Wie hoch sind die Verwaltungskosten der anderen Sozialversicherungsanstalten im Vergleich mit der Summe der verwalteten Gelder?

 

2.       Gibt es internationale Vergleichszahlen über das Verhältnis von verwaltetem Finanzvolumen und dafür benötigten Verwaltungsaufwänden bei Sozialversicherungsanstalten, und wenn ja, wie sehen diese aus?

 

3.       Aus welchen zwingenden Gründen erfolgt die oben erwähnte Umstellung des Computersystems und wie wird sich diese kurz- mittel- und langfristig auf die Personal- und Wartungskosten auswirken?

 

4.

a)       Wie ist es möglich, daß bei einer Generalversammlung der SVA kein Verantwortlicher Auskunft über eine Investition von nahezu 10 Millionen Schilling geben kann?

 

b)      Worum handelt es sich bei dem angesprochenen HICOR-DATA SYSTEM wirklich und rechtfertigt dieses seine Kosten auch im Hinblick auf die angestrengte finanzielle Lage der Sozialversicherungsträger?

 

5.

a)    Aus weichem Grund wurde der Beirat bei der SVA eingerichtet?

 

b)    Welche Funktion erfüllt er konkret und wie hoch sind die Gesamtkosten dafür?

 

c)    Erhalten die Mitglieder dieses Beirates ein Entgelt oder eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit und wie hoch ist diese?