715/J

ANFRAGE

der Abgeordneten Rosenstingl, Prinzhorn und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend: Anfragebeantwortung 240/AB, Bewilligungen für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei

 

Aus der gegenständlichen Anfragebeantwortung geht zwar hervor, daß die Vorgangsweise österreichischer Behörden hinsichtlich der Genehmigungen gemäß Güterbeförderungsgesetz korrekt sei, doch dies wurde in der Anfrage gar nicht in Zweifel gezogen.

Problematisch hingegen erscheint den Fragestellern die Tatsache, daß die türkischen Behörden österreichische Bewilligungen nicht für konkrete Fahrten, sondern blanko an türkische Frächter weitergeben, was Mißbrauchsmöglichkeiten eröffnet, die für österreichische Behörden gar nicht kontrollierbar und nachvollziehbar sind.  Dennoch ist etwa ein möglicher Schwarzmarkt mit österreichischen Genehmigungen dem Ansehen Österreichs mit Sicherheit abträglich und auch nicht im Interesse der Ziele des Güterbeförderungsgesetzes, den internationalen Verkehr in geordneten Bahnen ablaufen zu lassen.

Die Tatsache, daß die Vergabe laut Abkommen derzeit türkischen Regelungen unterliegt ­die offensichtlich unbefriedigend sind - sollte daher nicht dazu führen, daß Mißstände einfach hingenommen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst nachstehende

ANFRAGE:

 

1.    Halten Sie es für sinnvoll und vertretbar, daß österreichische Genehmigungen gemäß dem Güterbeförderungsgesetz im Ausland blanko vergeben werden, was die Möglichkeit eines Schwarzmarktes eröffnet?

 

2.    Sind Ihrem Ressort diesbezügliche Vorkommnisse bereits bekannt geworden; wenn ja, in welchem Umfang?

 

3.    Welche Möglichkeiten werden Sie ergreifen, um ausländische Behörden dazu zu veranlassen, ihre Vergabemodalitäten so zu gestalten, daß derartige Entwicklungen mit Sicherheit ausgeschlossen werden können?