720/J

 

ANFRAGE

 

 

der Abg.  Böhacker, Mag.  Trattner und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verwaltungsaufwand

 

Um das Budgetdefizit zu verringern, wurden u.a. der allgemeine Absetzbetrag reduziert, die Sonderausgaben auf 25 % gekürzt sowie die Sonderausgabenpauschale halbiert.

Die Folge dieser Maßnahmen wird sein, daß viele Steuerpflichtige erstmals in die Steuerpflicht gehoben werden.  Sollten diese Steuerpflichtigen nun am Jahresende ihren Kirchenbeitrag geltend machen, führt dies zur Arbeitnehmerveranlagung.

Laut einem Zeitungsbericht kommen derzeit rund 2,6 Mio Lohnsteuerzahler jährlich zur Arbeitnehmerveranlagung, wobei etwa 2 Mio Sonderausgaben und/oder außergewöhnliche Belastung geltend machen.  Die jährlichen Verwaltungskosten eines solchen Steueraktes liegen bei mehr als S 3.000,-.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.    Wurde anläßlich der Erstellung des Strukturverbesserungsgesetzes 1996 berechnet, mit wie. vielen neuen Arbeitnehmerveranlagungen ab 1996 zu rechnen ist?

       Wenn ja, mit wieviel neuen Veranlagungen müssen die Finanzämter kalkulieren?

       Wenn nein, warum nicht?

 

2.    Mit welcher durchschnittlichen Gutschrift hat ein neuer Steuerpflichtiger zu rechnen?

 

3.     Mit welchen Mehreinnahmen wurden die o.a. drei Maßnahmen des Strukturverbesserungsgesetzes angesetzt?

 

4.     Ist es richtig, daß ein ANV-Steuerakt pro Jahr über S 3.000,- Verwaltungskosten verursacht?  Wenn ja, wie und durch welche Maßnahmen ließen sich Einsparungen erzielen?

       Wenn nein, gibt es diesbezüglich interne Schätzungen und worauf basieren diese Schätzungen?

 

5.    Gibt es interne Kosten/Nutzen-Analysen, aus denen hervorgeht, ab welchem Betrag eine Arbeitnehmerveranlagung sinnvoll ist?

 

6.     Hätten sich anstelle der in der Einleitung genannten Kürzungen durch eine Erhöhung der Freibeträge und durch Umsetzen von organisatorischen Maßnahmen mittelfristig höhere Einsparungsmaßnahmen im Rahmen der Finanzverwaltung ergeben können, die über den geplanten Mehreinnahmen liegen?

       Wenn nein, worauf stützt sich diese Aussage?

7.     Gibt es Berechnungen darüber, in welcher Höhe die Wirtschaft durch die Berechnung der LST der Arbeitnehmer jährlich belastet wird?

       Wenn ja, wie hoch sind die Belastungen?

       Wenn nein, warum nicht?

 

8.     Planen Sie in der nächsten Zeit eine Verminderung dieser Belastung der Wirtschaft in diesem Bereich?

       Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

       Wenn nein, warum nicht?

 

9.     Wird durch die ANV eine Entlastung für die Betriebe herbeigeführt?

       Wenn ja, inwieweit?

       Wenn nein, warum nicht?

 

10.     Teilen Sie die Ansicht, daß durch eine Entlastung der Betriebe von dieser Verwaltungsarbeit

eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich herbeigeführt werden könnte?