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DRINGLICHE ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik Pablé und Kollegen

 

an den Bundeskanzler

betreffend Arbeitsplätze- anständige Ausländerpolitik

 

Der Zusammenbruch der realsozialistischen Diktaturen in Osteuropa in den Jahren 1989 und 1990 und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieser Länder bei der Umgestaltung ihrer Kommandowirtschaften in marktwirtschaftlich orientierte Systeme haben zu einer großen Emigrationswelle aus diesen Ländern geführt, die insbesondere auch Österreich betroffen hat.  Dazu kamen noch die kriegerischen Auseinandersetzungen nach dem Zerfall Jugoslawiens, die besonders schwerwiegend waren.  Während dieser Zeit sind Hunderttausende Ausländer nach Österreich zugewandert.  Diese unkontrollierte Zuwanderung führte zu unhaltbaren Zuständen insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, im Bereich des Sicherheitswesen und insbesondere auch des Wohnungs- und Schulwesens.

Nachdem die Bundesregierung diese unkontrollierte Zuwanderung in unverantwortlicher Weise zur Kenntnis genommen hatte, ohne entsprechende Maßnahmen zur Kontrolle und Begrenzung zu setzen, kein Interesse für die berechtigten Sorgen der Bürger aufbrachte und auch die Bemühungen der FPÖ im Rahmen parlamentarischer Initiativen mißachtete, startete die FPÖ ihr Volksbegehren zur Begrenzung des Ausländerzuzuges "Österreich zuerst".  Dieses Volksbegehren sah insbesondere folgende Punkte vor:

*          Einwanderungsstop, bis zur Beseitigung der Wohnungsnot und Senkung .. der Arbeitslosigkeit

            auf 5 %

*          Ausweispflicht für ausländische Arbeitnehmer

*          Entspannung der Schulsituation

*          Schaffung eines Grenzschutzes

*          Sofortige Ausweisung und Aufenthaltsverbot) ausländischer Straftäter

 

*          Errichtung einer Osteuropastiftung

 

*          Verfassungsbestimmung: Österreich ist kein Einwanderungsland

 

Als Reaktion auf das erfolgreiche Volksbegehren sah sich die Bundesregierung unter Federführung des damaligen Innenministers Löschnak veranlaßt, endlich im Interesse der Österreicher und Österreicherinnen zu handeln: Es wurde ein Fremdenrecht ausgearbeitet, das eine Begrenzung der Zuwanderung vorsah und auch in anderen Bereichen freiheitlichen Vorstellungen folgte.  Freiheitliche Vorstellungen wurden verwirklicht, indem, wenn auch zögernd, der Ausbau einer Grenzschutztruppe in Angriff genommen und eine Ausweispflicht eingeführt wurde, sowie jüngst durch die Regelung, wonach Familienbeihilfen nicht mehr an im Ausland lebende Kinder von Ausländern ausbezahlt werden. Durch die verspätete und halbherzige Inangriffnahme dieser Maßnahmen ist jedoch erst jene massive Belastung des Arbeitsmarktes sowie des Wohnungsmarktes entstanden, die gegenwärtig nahezu unlösbare Probleme bereitet. Die Arbeitslosigkeit hat im Winter 1995/96 mit rund 300.000 betroffenen Personen einen neuen Höhepunkt erreicht.  Von der Arbeitslosigkeit waren rund 260.000 Inländer und 40.000 ausländische Arbeitskräfte betroffen.  Die Arbeitslosigkeit stieg gegenüber dem Vorjahr vor allem in den Berufen des Produktionsbereiches (einschließlich der Bauberufe), wodurch ausländische Arbeitskräfte überproportional betroffen waren.

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit nach dem Rekord in der Wintersaison kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Krise auf dem heimischen Arbeitsmarkt andauert und eine hohe Sockelarbeitslosigkeit, die sich immer mehr vergrößert, festzustellen ist.  Ende Mai 1996 waren 207.879 Personen als arbeitslos gemeldet, das sind uni 7,7 % mehr als Ende Mai des Vorjahres.  Damit stieg die Arbeitslosenquotc von 5,9 auf 6,4 %. Laut Arbeitsmarktservice hat die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation gegenüber den Winternionaten im wesentlichen nur saisonale Ursachen.  So gab es im Mai 1996 23.377 arbeitslose Bauarbeiter, was ein Plus von 19,3 % gegenüber) dem Mai des Vorjahres bedeutet.  Insgesamt war die 7--ahl der Arbeitslosen uni 65.837, das ist 46 %, höher als vor sechs Jahren.  Alarmierend ist die geringe Zahl der offenen Stellen, welche gegenüber Mai des Vorjahres auf 23.473 um mehr als ein Fünftel (22,2 %) sank. Die steigenden Arbeitslosenzahlen zeigen, daß die Bundesregierung bei ihren Versprechen, die Vollbeschäftigung in Österreich zu sichern, kläglich versagt hat.  In der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 13.3.1996 wird zutreffend ausgeführt, daß die Arbeitslosigkeit wieder zu einem der drängenden Probleme der Gesellschaft werde.  Es wird dort weiters ausgeführt, daß es eines der ganz großen Ziele der Bundesregierung sei, den Standort Österreichs auszubauen und die Beschäftigung zu sichern. Österreich habe hochqualifizierte Arbeitskräfte und verfüge über viel Kreativität, Einsatz und Fleiß, deshalb habe die Bundesregierung eine neue Offensive für Wachstum und Beschäftigung ins Leben gerufen.  Von dieser Beschäftigungsoffensive ist bisher nichts zu merken.

Die Arbeitslosenzahlen werden nicht nur von der Wirtschaftsentwicklung, sondern vor allem auch von Steuerungseffekten staatlicher Regelungen beeinflußt.  Gerade wenn die Situation auf dem Arbeitsmarkt schwieriger wird, müssen deshalb die staatlichen Rahmenbedingungen darauf überprüft werden, ob sie die Arbeitslosigkeit begünstigende Fehlsteuerungen enthalten.  Trotzdem hat die Bundesregierung eine dringende Anpassung des Fremdenrechtes und der Ausländerbeschäftigung bisher nicht in Angriff genommen.

Da der EU-Beitritt eine freizügige Konkurrenz der Arbcitsuchenden im gesamten EU-Raum ermöglicht, scheint es besonders wichtig, zumindest im Bereich der aus nicht EU bzw. den EWR Staaten angehörenden Arbeitnehmer spürbare Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, die Interessen der österreichischen Arbeitnehmer zu schützen.

Der in den letzten Jahren durch die Untätigkeit der Bundesregierung verursachte große Zustrom ausländischer Arbeitskräfte auf den österreichischen Arbeitsmarkt hat dazu geführt, daß österreichische Arbeitskräfte und auch die schon länger in Österreich beschäftigte ausländische Arbeitskräfte, insbesondere solche mit schlechter Ausbildung, vom Arbeitsmarkt im zunehmenden Maße verdrängt werden; es kann demnach ein Lohndumping festgestellt werden.

Die Entwicklung der Zahl der ausländischen Wohnbevölkerung und der ausländischen Arbeitskräfte in Österreich zeigt folgendem Bild:

 

Seit 1993 ist die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in Österreich auf ^ bereits rund 300.000 gestiegen; die ausländische Wohnbevölkerung ist ebenfalls noch weiter angestiegen.  Naturgemäß drängt zusätzlich eine große Zahl von Jugendlichen aus dieser Gruppe der Bevölkerung jährlich auf den Arbeitsmarkt und verschärft die Probleme.

Nunmehr verkennt die Bundesregierung erneut den Ernst der Lage!

 

Sowohl Innenminister Einem als auch der ÖVP Klubobmann Khol gehen von der These aus, daß Österreich ein Einwanderungsland ist und bemühen sich, das geltende Recht an diese Ideologie anzupassen.  Produkt dieser Ideologie ist die im sogenannten Einem/Khol-Integrationspaket angekündigt weitere Forcierung des Ausländerzuzuges, die in den nächsten Jahren die Zuwanderung von nahezu 100.000 Personen erwarten läßt.  Ungeachtet des Umstandes, daß durch diesen Zuzug bezüglich des Arbeitsmarktes, der Kindergärten, der Schulen, der Wohnungsproblematik und des Gesundheitswesens massive Probleme

 

aufgeworfen werden, enthält das Integrationspaket darüber hinaus auch Bestimmungen, die eine unsachliche Bevorzugung Fremder gegenüber österreichischen Staatsbürgern in Bezug auf die Schutzwürdigkeit des Familienlebens statuieren.  Auch wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für eine Familienzusammenführung in einer Weise erweitert, daß dies geradezu eine Mißbrauchseinladung darstellt.  Auch durch die massive Erweiterung des vorläufigen Aufenthaltsrechtes ist eine Aushöhlung des bisherigen Konzeptes der kontrollierten Zuwanderung zu befürchten.  Insgesamt wird das Integrationspaket im Falle seiner Verwirklichung durch die vermehrte Möglichkeit einer "Aufenthaltsertrotzung" und des vorläufigen Aufenthaltsrechtes zu einer Aufweichung des österreichischen Asylrechtes führen, was in eklatantcni Widerspruch zu den Bemühungen der anderen westeuropäischen Staaten, z.B. der BRD, ihr Asylrecht zu verschärfen, steht.  Im Ergebnis wird dies dazu führen, daß sich potentielle Asylwerber und insbesondere auch professionelle Schlepperbanden in verstärktem Ausmaß auf das Zielland Österreich konzentrieren werden.  Der faktische Entfall der Drittsstaatklausel ist dabei nur eine weitere Facette der verfehlten Bestrebungen.  Trotz der massiven Kritik-, die gegen das sogenannte Einem/Khol-Integrationspaket vorgebracht wurde, hält die Bundesregierung an diesem Einwanderungspaket fest.

Der ÖGB und die Arbeiterkammer haben gegen die geplante Forcicrung der Familienzusammenführung massive Bedenken geäußert und eine Verschärfung der Probleme am Arbeitsmarkt vorhergesagt.  Man müsse insbesondere die Situation am Arbeitsmarkt und die Situation der bereits in Österreich Iebenden Ausländer bedenken.  Es dürften keine Erwartungen geweckt werden, die nicht erfüllt werden können; denn natürlich würden auch die nachziehendcn Familienangehörigen , erwarten, daß sie einmal einen Arbeitsplatz bekommen würden, was aufgrund der derzeitigen Arbeitsplatzsituation zweifelhaft sei.  Auf die Schwierigkeiten der Arbeitsmarktlage wies auch das Sozialministerium hin.

Die Vorarlberger Landesregierung und der Gewerkschaftsbund kritisieren, daß die Infrastruktur für den geplanten Familiennachzug vollständig fehle (Wohnungen, Schule, Arbeit).  Erst wenn diese gegeben sei, wäre die geplante Familienzusammenführung sinnvoll.  Außerdem könnten in den kommenden Jahren aus arbeitsmarktpolitischen Gründen keine zusätzlichen Ausländerarbeitsplätze geschaffen werden. @- Laut Aussage des ÖGB-Präsidenten müßten erst Arbeitsplätze für junge Leute zur Verfügung stehen, ehe diese ins @- Land geholt

werden.  Man könne dies nicht dem freien Markt überlassen, denn dann entstehe der Kampf Ausländer gegen Ausländer bzw.  Ausländer gegen Inländer.

Die Bezirksvorsteher der westlichen Gürtelbezirke Wiens, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring, Hernals, Währing und Döbling, in deren Bezirken der hohe Ausländeranteil mit allen seinen Folgeerscheinungen ein besonderes Problembewußtsein geschaffen hat, wollen sogar gemeinsam eine "Verdünnung" des viel zu hohen Ausländeranteils durchsetzen wie eine Begrenzung des Ausländeranteils in Schulklassen auf 50 % der Schüler (manche Klassen haben über 80 % Ausländeranteil).  Um den in ihren Bezirken wachsenden Slum-Tendenzen rasch entgegenzuwirken treten die Bezirksvorsteher dafür ein, Gastarbeiter in andere Stadtteile abzusiedeln und eine Ausländer-Höchstquote an den Schulen einzuführen.  Dabei gehen diese von der Überlegung aus, daß Gastarbeiteranteile von bis zu 65 % für die betroffenen Viertel nicht verkraftbar seien und sowohl den Aus- wie auch den Inländern gewaltige Probleme und Ängste bescheren.

Der österreichische Arbeitsmarkt wird noch durch ein weiters Problem zusätzlich belastet.  In Österreich sind rund 55.000 türkische Staatsangehörige unselbständig beschäftigt bzw. arbeitslos.  Aufgrund des jüngst bekanntgewordenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 22.  Februar 1996, ZI. 95/19/0424, benötigen Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit nach der Bestimmung des Art. 6 des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 (Assoziationsabkommen EWG/Türkei aus dem Jahre 1963) nach 4 Jahren Aufenthalt in Österreich keine Aufenthalts- und keine Beschäftigungsbewilligung mehr, sie haben dann vielmehr eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis bei Arbeitsgebern freier Wahl und sind daher EU-Bürgern gleichgestellt.  Art. 7 dieses Abkommens sieht für Familienangehörige der türkischen Arbeitnehmer nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer ähnliche Zugangserleichterungen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt vor.  Es ist zu befürchten, daß dadurch eine weitere Belastung" des österreichischen Arl)Arbeitsmarktes eintritt, wenn anstelle der Bewilligungen für die türkischen Staatsangehörigen nunmehr die freiwerdenden ca. 40.000 Bewilligungen an andere Personen ausgestellt werden.  Dieses Erkenntnis müßte daher zum Anlaß genommen werden, daß insbesondere die Ausstellung von weiteren Beschäftigungsbewilligungen und damit eine weitere Zuwanderung türkischer Staatsangehöriger vollständig gestoppt wird.

In Anbetracht der Auswirkungen der Verfehlten Ausländerpolitik der Bundesregierung ist, wie es auch Bürgermeister Häupl forderte, in Zukunft im Interesse Österreichs eine anständige Ausländerpolitik zu betreiben.

Da aufgrund der dargestelltcn Situation ein dringenden Handlungsbedarf besteht, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

1.       Auf Grund weicher Erwägungen vertritt die Bundesregierung die These, Österreich sei ein Einwanderungsland?

 

2.       Trifft es zu, daß diese These für das politische Handeln der Bundesregierung im Bereich des Fremdenrechtes maßgebend ist?

 

          Wenn ja, inwieweit?

 

3.       Wird der vorliegende Entwurf eines Fremdenrechtsänderungsgesetzes in seinen Grundzügen im Herbst     1996 vom Ministerrat verabschiedet und dem Parlament zur Beschlußfassung vorgelegt werden?

          Wenn ja, wird diese Vorlage auch die im Entwurf vorgezeichnteten Grundsätze bezüglich             Fremdennachzug und Aufenthaltsverfestigung beinhalten?

 

4.       Ist Ihnen bekannte daß der Entwurf für das Fremdenrechtsänderungsgesetztes nicht von der für die Angelegenheiten des Fremdenrecht zuständigen Sektion 111 des Bundesministeriums für Inneres ausgearbeitet wurde und welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

 

5.       Wie beurteilen Sie die Kritik des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Arbeiterkammer sowie einzelner Landesregierung, die durch den Entwurf eine massive Belastung des Arbeitsmarktes befürchtet?

 

6.       Innenminister Dr. Einem erklärte im Standard vom 8./9. Juni 1996, daß der Mangel an Lösungen für die Integration von bereits im Lande befindlichen Ausländern in den Arbeitsmarkt im wesentlichen darauf zurückzuführen sei, daß das Innenministerium nicht für das Ausländerbeschäftigungsgesetz zuständig sei.  Teilen Sie diese Kritik am Sozialminister?

          Wenn ja, welche Schritte werden Sie setzen?

7.     Teilen Sie die Kritik des Wiener Bürgermeisters Häupl, wonach man in der Vergangenheit bei der Genehmigung des Zuzuges von Ausländern zu sorglos gewesen sei?

       Wenn ja, inwieweit? Wenn nein, warum nicht?

 

8.     Bürgermeister Häuptl fordert eine anständige Ausländerpolitik.  Was war das Unanständige an der bisherigen Ausländerpolitik der Bundesregierung und welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, uni in Zukunft eine rigorose Begrenzung des Zuzuges und der Zuwanderung zu erreichen?

 

9.     Wie hoch waren die Kosten in den letzten 5 Jahren für Bund, Länder und Gemeinden, die von den in Österreich lebenden Ausländern verursacht wurden und wie setzen sich diese im einzelnen zusammen?

 

10.   Wie hoch war der Aufwand an Sozialhilfe für die Länder und Gemeinden im letzten Jahr?

 

11.   Ist Ihnen bekannte wie hoch der finanzielle Aufwand ist, der täglich durchschnittlich für jeden Asylanten für Unterkunft und Verpflegung anfällt und wie hoch das Taschengeld der Asylanten pro Monat ist?

12.   Wie viele Personen sollen nach dem Intergrationspaket im Rahmen des Familiennachzuges in den nächsten 5 Jahren zusätzlich nach Österreich einwandern?

13.   Wie viele zusätzliche Kindergartenplätze müssten dadurch voraussichtlich geschaffen werden und wer soll für die Finanzierung dieser Kindergartenplätze aufkommen?

14.   Besteht zwischen der Forderung der Bundesministerin Konrad nach einer zusätzlichen

       Kindergartenmilliarde und dem zu erwartenden Integrationspaket ein inhaltlicher Zusammenhang?

15.        Wie viele zusätzliche Schüler sind bei Verwirklichung des Integrationspaketes in den österreichischen Schulen zu erwarten, wie viele zusätzlichen Lehrer werden) dafür erforderlich sein und wie hoch wird der erforderlich Kostenaufwand voraussichtlich sein?

16.        Wie viele mitversicherten Familienangehörige werden bei Verwirklichung des Integrationspaketes in Österreich voraussichtlich zusätzlich sozialversichert sein und welche Belastungen werden den Sozialversicherungsträgern dadurch zusätzlich erwachsen?

17.     Welche zusätzlichen Belastungen sind für das österreichische Gesundheitswesen zu erwarten?

18.     Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grund des Intregrationspaketes zusätzliche finanzielle Belastungen des Steuerzahlers?

          Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

19.        Welche Gebietskörperschaften werden durch die zusätzliche Belastungen besonderes betroffen sein und wird sich daraus eine Änderung der Finanzausgleichsregelungen ergeben müssen?

 

20.        Auf welche Erwägungen stützt die Bundesregierung ihre Auffassung, daß eine Familienzusammenführung bevorzugt in Österreich und nicht im Heimatland stattfinden soll?

 

21.        War das Assoziationsabkommen EWG-Türkei Gegenstand der Verhandlungen zwischen Österreich und der EU und wurden die Auswirkungen dieses Assoziationsabkommens und der diese durchführenden Assoziationsratsbeschlüssee vor Abschluß der EU-Verhandlungcn geprüft?

          Wenn ja, warum wurde nicht dafür Sorge getragen?

22.        Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22.  Februar 1996 ZI. 95/19/0424, ist der Beschluß des Assoziationsrates 1/80 geltendes Recht in Österreich.  In der am 31.  Mai 1996 parlamentarischen Anfragebeantwortung 1099/J ist der Bundesminister für Inneres von der gegenteiligen Auffassung ausgegangen.  Wie beurteilen Sie den Umstand, daß Regierungsmitglieder in einer für das österreichische Fremdenrecht derartig wichtigen Frage noch 5 Monate nach dem Beitritt Österreichs zur EU eine falsche Auffassung vertreten haben?

 

23.        Wie wird sich das Assoziationsabkommen EWG-Türkei bezüglich der Beschäftigung und des Aufenthaltsrechtes türkischer Staatsbürger auswirken?

 

24.        Wie viele türkische Gastarbeiter sind dadurch konkret betroffen und wie viele Familienmitglieder können aufgrund des Art. 7 des Assoziationsratsbeschlusses 1/80 in den nächsten 5 Jahren nach Österreich einwandern?

 

25.        Welche konkreten Veranlassungen wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Assoziationsabkommen EWG-Türkei treffen und welche Auswirkungen erwarten Sie sich daraus?

 

26.        Haben Sie im Rahmen Ihrer Koordinationskompetenz veranlaßt, daß der Sozialminister im Hinblick auf das oben angeführte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes die betroffenen Türken aus der Ausländerbeschäftigungsquote herausnimmt und die Ausländerbeschäftigungsquote herabzusetzt)?

          Wenn nein, warum nicht?

 

27.     Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bezüglich der erstmaligen Zuwanderung weiterer türkischer Staatsbürger ziehen?

 

28.        An wie viele Ausländer wurde in den einzelnen Jahren von 1986 bis 1995 in welchen Bundesländern, nach welcher Aufenthaltsdauer und aus welchen Gründen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen?

29.     Wie vielen Ausländern wurden in den Monaten Jänner bis Mai 1996 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen?

30.     Nach den Gesetzesmaterialien zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1966 bietet nur ein langjähriger inländischer Wohnsitz hinreichend Gewähr dafür, daß sich der Fremde in Österreich assimiliert hat (Bericht des Verfassungsausschusses, 875 dB).  Teilen Sie diese grundsätzliche Auffassung des Gesetzgebers des Staatsbürgerschaftsgesetzes, wonach die Assimilation in Österreich die grundsätzliche Voraussetzung für eine Einbürgerung sein soll?

          Wenn ja, wie beurteilen Sie den Umstand, daß dieser Grundsatz weitestgehend mißachtet wurde bzw. wird?

          Wenn nein, warum nicht?

31.     Tritt die Bundesregierung für die Rückführung der rund 80.000 de-facto Kriegsflüchtlinge aus Bosnien ein, unabhängig davon ob sie sich in Bundcsbetreuung befinden oder nicht?  Wenn ja, in welchem Ausmaß und welche Maßnahmen haben Sie gesetzt bzw. werden Sie setzen?

          Wenn nein, warum nicht?

 

32.     Welche Budgetmittel stehen für die Reintegration seitens der Bundesregierung in den nächsten '-' Jahren dafür zur Verfügung?

 

33.     Welche Maßnahmen bzw.  Projekte sollen dadurch konkret gefördert werden?

 

34.        Teilen Sie die Auffassung, daß die Rückführung der Bosnier die geeignetste Hilfe für die betroffenen Personen und den Wiederaufbau ihres Heimatlandes darstellen würde?  Wenn ja, wie viele Bosnier sind bereits in ihre Heimat zurückgekehrt?

35.        Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher bczüglich der Information der Bosnicr übcr Rückführungsmaßnahmen und damit verbundene finanzielle Untcrstützungcn getroffen bzw. stehen einer organisierten Rückführung der Bosnier in ihre Heimat derzeit Hindernisse entgegen?

          Wenn ja, welche?

36.        Ist Ihnen bekannte daß die offizielle staatliche Regierungspolitik Bosniens gegen die Integrationsbemühungen der Bosnicr in den derzeitigen Gastländern massive Einwände erhebt?

 

37.        Ist Ihnen bekannte daß die offizielle staatliche Regierungspolitik Bosniens wie auch anderer osteuropäischer Staaten die Rückführung ihrer Staatsbürger in die Heimat befürwortet und erhoffen?

          Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt bzw. werden Sie setzen, uni gemeinsam mit den Behörden dieser Länder eine organisierte Rückführung verwirklichen zu können?

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 4 GOG-NR zum

frühest möglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 18.  Juni 1996