835/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Meisinger, Dr. Haider und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend

Millionenzahlungen der österreichischen Kontrollbank für von der Austria Rail Engineering (ARE) akquirierte Eisenbahn-Geschäfte mit Algerien

 

In mehreren schriftlichen parlamentarischen Anfragen (6841/J, 18.GP.; 120/J, 269/J, 296/J, 19.GP; ..) bemühten sich freiheitliche Abgeordnete, Licht in die undurchsichtigen Geschäfte der ARE, einer von einem deutschen Großkonzern dominierten, vergeblich österreichischen Interessen dienenden Eisenbahngesellschaft zu bringen.

 

Kurz gefaßt stellt sich die Tätigkeit der ARE folgendermaßen dar:

 

Unter Assistenz und massiver Förderung des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und

Verkehr tritt die ARE auf den internationalen Märkten unter der selbstgewählten Bezeichnung

"Auslandsgesellschaft der ÖBB " als offizielle Vertreterin der Österreichischen Bundesbahnen auf

 

Die von einem deutschen Großkonzern entscheidend dominierte Gesellschaft bedient sich der um­fangreichen Unterstützung österreichischer staatlicher Stellen und setzt gezielt "das renommierte Image der OBB" (Verkehrsminister Mag.  Klima, 302/AB, 22. 2. 1995) ein, um - speziell in Nord­afrika - Aufträge für Eisenbahnsysteme an Land zu ziehen

 

Zur Finanzierung dieser Geschäfte werden den ausländischen Partnern (x B Algerien, Marokko, Libyen) von der Republik Österreich großzügige Kredite eingeräumt, bzw. werden diese Geschäfte von der Kontrollbank besichert Haftung bei Zahlungsausfall wird somit von den liefernden Unternehmen auf die Republik Österreich und damit auf den österreichischen Steuerzahler über­wälzt.

 

Im Rahmen des Pariser Klubs wurde am 1. Juni 1994 eine multilaterale Umschuldungsvereinba­rung gegenüber Algerien geschlossen, die eine Umschuldung der Fälligkeiten für den Zeitraum vom 1. Juni 1994 bis 31.  Mai 1995 vorsah.

 

Dem Vernehmen nach werden jedoch von Algerien keine Zahlungen mehr geleistet, so daß die Kontrollbank nunmehr die Kosten für die Geschäfte mit Algerien übernehmen muß.

 

Aus oben angeführten Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.         Welche Verbindlichkeiten hat Algerien gegenwärtig gegenüber der Republik Österreich?

 

2.         Im Rahmen des Pariser Klubs wurde am 1. Juni 1994 eine multilaterale Umschuldungsver­einbarung gegenüber Algerien geschlossen, die eine Umschuldung der Fälligkeiten für den Zeitraum vom 1. Juni 1994 bis 31.  Mai 1995 vorsah.

 

Hat Algerien seine Verpflichtungen aus dieser Umschuldungsvereinbarung erfüllt bzw. ist Algerien seinen Zahlungsverpflichtungen jeweils pünktlich und in vollem Umfang nachge­kommen?

 

3.         Haftet die Kontrollbank für Schadensfälle aus kreditfinanzierten Eisenbahngeschäften mit Algerien und wenn ja, in welcher (Gesamt-)Höhe?

 

4.         Wurden in den Jahren 1990 bis 1996 Bundeshaftungen für kreditfinanzierte Eisenbahn - Geschäfte mit Algerien schlagend und wenn ja, in welcher Höhe?

 

5.         Entspricht es den Tatsachen, daß die Kontrollbank für den Zahlungsausfall im Rahmen ei­nes der von der ARE akquirierten, kreditfinanzierten Auslandsgeschäfte - abgewickelt über die Bank Austria bzw. die Banque Algerienne de Developpement, Algier - haftet, und den aus diesem Geschäftsfall entstandenen Schaden in Höhe von etwa 6,67 Mio.  Schilling zu bedecken hat (Rech.  Nr.: 25040 SA vom September 1995, Meldung an die Kontrollbank.- Mai 1996)?

 

6.         Entspricht es den Tatsachen, daß Bundeskanzler Dr. Vranitzky angekündigt hat, persönlich bei der Kontrollbank zu intervenieren, um diese dazu zu bewegen, Haftungen für Geschäfte mit Algerien auch bei größerem Risiko und in größerem Umfang als bisher zu übernehmen?

            Haben diesbezügliche Gespräche zwischen dem Bundeskanzler und der Kontrollbank     bereits stattgefunden, und wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?

            Wie steht die Kontrollbank zu derartigen Plänen?

 

7.         Entspricht es den Tatsachen, daß der die ARE beherrschende internationale Großkonzern die Bestandssichenmg seiner Produktionsstätte im Bundesland Kärnten von einem weiteren Funktionierendes Zusammenspiels zwischen dem Verkehrs- und dem Finanzministerium mit dem "Konzernstrohmann " ARE hinsichtlich des Nordafrikageschäftes abhängig gemacht hat?

 

8.       Halten Sie den Schluß für zulässig, daß durch die Konstruktion der Algerien-Geschäfte - ein Ministerium bahnt die Geschäfte an, die Republik stellt die Kredite zur Verfügung, die Kon­trollbank haftet, ein einziger internationaler Großkonzern erzielt völlig risikolos enorme Gewinne und sichert seine beherrschende Marktstellung - eine nach geltendem EU-Recht verbotene Subventionspolitik zum Nutzen und Frommen jenes Großkonzerns betrieben wird?

 

9.       Entspricht es den Tatsachen, daß sich in der 25.  Woche/1996 eine algerische Delegation in Österreich aufhält, welcher von der Republik Österreich neuerlich großzügige Kredite - man spricht von öS 1, 496 Mrd. - für den Ankauf von Eisenbahntechnologie (Projekt Signalisation EI Affroun - Oued Tlelat, U-Bahn-Projekt Algier, ...) des die ARE beherrschenden internationalen Großkonzerns eingeräumt werden sollen?

Wenn ja, wie stehen Sie zur Vergabe derartiger Kredite an ein instabiles, wirtschaftlich schwaches Land wie Algerien?