836/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Meisinger, Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend

die personellen Beziehungen zwischen dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr bzw. dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst sowie der Austria Rail Engineering (ARE) und der Firma SIEMENS

 

 

 

In mehreren schriftlichen parlamentarischen Anfragen (6841/J, 18.GP.; 120/J, 269/J, 296/J, 19.  GP; ... ) bemühten sich freiheitliche Abgeordnete, Licht in die undurchsichtigen Geschäfte der ARE, einer auf den internationalen Märkten unter der selbstgewählten Bezeichnung "Auslands­gesellschaft der ÖBB " auftretenden Eisenbahngesellschaft zu bringen.

 

Die von einem deutschen Großkonzern entscheidend dominierte Gesellschaft bedient sich der um­fangreichen Unterstützung österreichischer staatlicher Stellen und setzt gezielt "das renommierte Image der ÖBB" (Verkehrsminister Mag.  Klima, 302/AB, 22. 2. 1995) ein, um - speziell in Nord­afrika - Aufträge für Eisenbahnsysteme an Land zu ziehen.

 

Wesentliches Charakteristikum dieser Gesellschaft ist es, daß speziell Beamte des Verkehrsministeriums hohe Funktionen innerhalb der ARE bekleiden und dafür mit Dienstautos und beachtlichen Gehältern belohnt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten erachten die Tätigkeit hochrangiger Beamter des Verkehrsmini­steriums in einer Gesellschaft, die nachweisbar vorrangig der Akquisition von Aufträgen für einen international tätigen Großkonzern dient, für problematisch, und stellen aus diesem Grund an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.           War bzw. ist Dr. Kurt Wolf Beamter im Verkehrsministerium?

              Sollte Dr. Wolf dem Verkehrsministerium nicht (mehr) angehören,

              warum gab Dr. Wolf in einer von ihm selbst unterfertigten Anwesenheitsliste vom 30.  November 1995 das BMöWuV als Dienststelle an?

 

2.           Wie ist es zu vertreten, daß in der im wesentlichen von einem einzigen Konzern bestimmten Eisenbahngesellschaft ARE Dr. Gernot Grimm vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst als A ufsichtsratsvorsitzender wirken kann?

 

3.           Wann hat Dr. Grimm diese erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung seiner Dienststelle gemeldet und wurde geprüft, ob ihn diese Nebenbeschäftigung an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung einer Befangenheit hervorruft oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet?

              Wenn ja, welches Ergebnis brachte die Prüfung und welche Erwägungen waren dafür maßgeblich?

              Wenn nicht, warum nicht?

 

4.           a. Bezieht Dr. Grimm für seine Tätigkeit in der ARE ein Gehalt bzw.  A Aufwandsentschädigungen?

 

b.           Steht Herrn Dr. Grimm ein Dienstwagen zur Verfügung?

 

c.            Wie ist es zu rechtfertigen, daß Herr Dr. Grimm für Tätigkeiten, die ihm als Leiter der

              Außenwirtschaftsabteilung des Verkehrsministeriums ohnehin obliegen und für die er von der Republik Österreich entsprechend bezahlt wird, zusätzliche Einkommen von der ARE lukriert?

 

5.a.        Welche Unternehmen aus dem Bereich der österreichischen Eisenbahnindustrie

              wurden von Dr. Grimm bzw. der ARE von der Anwesenheit einer Delegation des Ministeriums für Transport der Demokratischen Volksrepublik Algerien in der 25. Kalenderwoche in Österreich informiert?

 

b.           Welche Unternehmen aus dem Bereich der österreichischen Eisenbahnindustrie wurden von Dr. Grimm bzw. der ARE eingeladen, an den Gesprächen mit der algeri­schen Delegation in der 25.  Kalenderwoche 1996 in Wien teilzunehmen?

 

6.           In welcher Beziehung zur ARE stand bzw. steht der Ihrem Ministerium angehörende Dr. Erich Wittmann?

              Ist Herr Dr. Wittmann als Vorgesetzter des Dr. Grimm in die Tätigkeit der ARE - in welcher Form auch immer - eingebunden?

 

7.           In der Anlage 2 zum Entwurf des Protokolls über die 1. Tagung des gemischten österreichisch-algerischen Ausschusses wird Dr. Wittmann als "Vizeminister " bezeichnet.

              Auf welche gesetzlichen Bestimmungen gründet sich die Verwendung dieser in Österreich unbekannten Bezeichnung?

              Haben Sie die Erlaubnis zur Verwendung dieses verfassungsmäßig nicht vorgesehenen "Titels" erteilt?

              Werden Sie die weitere Verwendung derartiger "Phantasietitel" durch Bedienstete Ihres Hauses in Zukunft verhindern?

 

8.           Frau Claudia Unger, Bedienstete Ihres Ministeriums, stellte im Vorjahr - unterstützt von Herrn Dr. Grimm - Honorarnoten an die ARE.

              Ist Ihnen diese Angelegenheit bekannt?

              Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Funktion ist Frau Unger für die ARE tätig?

 

9.           Haben Sie Kenntnis davon, ob andere Bedienstete Ihres Hauses bzw. der ÖBB bezahlte Tätigkeiten für die ARE leisten, und wenn ja,

              welche und wieviele Personen sind in bezahlten Funktionen für die ARE tätig?

 

10.         Haben Sie Kenntnis davon, ob Bedienstete Ihres Hauses bzw. der ÖBB für die Firma SIEMENS Österreich bezahlte Tätigkeiten ausfahren, und wenn  ja,

              wieviele und welche Personen sind in welchem Umfang für SIEMENS direkt tätig?