863/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Franz RIEPL

 

und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales- -s-

betreffend Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen

 

 

Die derzeitige Rechtslage verpflichtet Arbeitgeber zur Abführung der Sozialversiche­rungsbeiträge an die zuständige Gebietskrankenkasse innerhalb der festgelegten Fristen und Termine.

Medienberichten zur Folge (Kurier und Standard vom 27.06.1996) haben Wiener Betriebe bei den Wr.  Gebietskrankenkassen jedoch Beitragsschulden per 31.03.1996 von mehr als 2,6 Milliarden Schilling.  In diesen Schulden sind auch die von den Dienstnehmern einbehaltenen Beiträge enthalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit und Soziales nachstehende

ANFRAGE:

 

1.    Wie hoch ist der Betrag, den Dienstgeber insgesamt den Versicherungsträgern (Gebioetskrankenkassen ) schulden ?

 

2.    Wieviel davon sind Beiträge der Arbeitnehmer, die nicht weitergeleitet wurden ?

 

3 .   Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beträge im Sinne der Frage 1 auf die einzelnen Gebietskrankenkassen und wie ist die Entwicklung im Vergleich zu den Jahren 1993, 1994 und 1995 ?

4.    Wie viele Anzeigen wegen Verstöße gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch die Dienstgeber im Sinne § 114 ASVG wurden von den einzelnen Gebietskrankenkassen im Jahr 1993, 1994, 1995 und bisher im Jahr 1996 erstattet ?

5.       Welche Maßnahmen sind Ihnen bekannt, die von Seiten der Gebietskrankenkassen gesetzt wurden um die Zahlungsmoral der Arbeitgeber zu heben ?

 

6.       Welche Maßnahmen sind Sie bereit zu setzen, um sicherzustellen, daß @g Arbeit­geber Ihrer Verpflichtung der fristgerechten Beitragszahlung nachkommen ?