873/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag.  Haupt

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Kosten der Versicherungsvertreter - Organisation der Selbstverwaltung

 

 

In den letzten Jahren wurde - auch durch wiederholte Medienberichte - immer wieder Unmut über den hohen finanziellen Aufwand der Sozialversicherungsträger für die Selbstverwaltung laut, deren Effizienz und Sinnhaftigkeit von vielen Österreichern bezweifelt wird.  Aufgrund des steigenden politischen Drucks, diese Refugien von im Verhältnis zu ihrer Leistung oft überbezahlten Funktionären zu beseitigen, wurde schließlich Ende 1993 die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger gesetzlich neu gestaltet; die Zahl der Versichertenvertreter wurde reduziert, ihre Funktionsgebühren, Kostenersätze und Sitzungsgelder neu und niedriger gere­gelt.  Für alle "alten" Versicherungsvertreter blieb aber die Gesetzeslage vor der Reform gültig.  Offen blieb auch die Frage, ob die Selbstverwaltung nicht - etwa durch eine Direktwahl der Versichertenvertreter - noch effizienter gestaltet werden könnte.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundes­minister für Arbeit und Soziales die nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1 .      Wie hoch waren 1995 die Gesamtzahlungen der einzelnen Sozialversicherungsträger an die Versichertenvertreter?

 

2.       Welcher Betrag entfiel dabei jeweils auf Zahlungen an aktive Versichertenvertreter und Zahlungen an ehemalige Funktionäre und deren Hinterbliebene?

 

3.       Wieviele Dienstautos werden derzeit von Versichertenvertretern genutzt und weiche anderen Sachleistungen kommen ihnen zugute?

 

4.       Wieviele leitende Angestellte und Stellvertreter von leitenden Angestellten gibt es derzeit bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern?

 

5.       Wie hoch waren 1995 die Gesarntzahlungen der einzelnen Sozialversicherungsträger für ihre leitenden Angestellten und deren Stellvertreter?

 

6.         Wieviele Dienstautos werden derzeit von leitenden Angestellten und ihren Stellvertretern genutzt, welche anderen Sachleistungen kommen ihnen zugute?

 

7.         Welche Auswirkungen hatte die Reduktion der Zahl der Versichertenvertreter bisher?

 

8.       Ist insbesondere irgendein dadurch verursachter Mangel bei der Selbstverwaltung zutage getreten?

 

9.       Wenn nein, welche sachlichen Gründe sprechen gegen eine weitere Reduktion der Zahl der Versichertenvertreter?

 

10.     Wie ist das Verhältnis zwischen Ausgaben für die Leistungen an Versicherte zu denen für Verwaltungsausgaben und zu den Kosten für die Selbstverwaltung bei den einzelnen Versicherungsträgern?

 

11.     Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Versicherungsvertreter durch eine Direktwahl der Versicherten zu Versichertenvertreter werden, womit die demokratische Legitimierung der Funktionäre verbessert würde und die Akzeptanz durch die Pflichtversicherten stiege'.'

 

12.     Wenn nein, warum nicht?

 

13.     Welche weiteren Reformschritte sind in Umsetzung der Vorschläge der Häusermann Organisationsanalyse in den nächsten Jahren geplant?

 

14.     Wird es insbesondere zu einer weiteren Zentralisierung gemeinsamer Aufgaben beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger kommen und welche Aufgaben kommen dafür in Frage?

 

 

 

2 Z Juni 1996