878/J XX.GP
der Abg. Wenitech, Koller, Dr. Salzl . Aumayr
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Bienenverträglichkeit gentechnisch veränderter Pflanzen
Es kommt immer mehr Saatgut von gentechnisch veränderten Pflanzen auf
den Markt. Diese Pflanzen wurden aber nicht auf Bienenverträglichkeit
getestet.
Imker in Deutschland sind derzeit mit dem Problem konfrontiert , daß
biomanipulierter Raps mit qeringem Schwefelgehalt und daher hellgelben
Blüten von Bienen nicht angeflogen wird, weil sie ihn als verwelkt
einschätzen. Dadurch kommt es zu Ausfällen bei der Honigernte.
Echte Gefahr für die Bienen bedeutet aber die belgische , gegen das
Totalherbizid Basta resistente Rapszüchtung, die für die Herstellung
von Biodiesel und Schmierstoffen genutzt werden soll. Die hohen
Pestizidrückstande sind geeignet, Bienen zu schädigen.
Ähnliche Probleme können auch bei anderen biotechnisch veränderten
oder genmanipulierten Pflanzen mit Pestizidresistenz bestehen. Es
ware daher dringend notwendig, das Inverkehrbringen solchen, in anderen
EU-Staaten bereits zugelassenen Saat- und Pflanzgutes von der Vorlage
einer Bestätigung der Bienenverträglichkeit abhängig zu machen.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundes-
minister für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende
A n f r a g e :
1. Für welche biotechnisch veränderten Pflanzensorten gibt es bereits
Saat- und Pflanzgut, das schon in einem anderen EU-Staat zugelassen
wurde ?
2. Welche dieser biotechnisch veränderten Pflanzensorten sind herbizid-
resistent ?
3. Für welche dieser biotechnisch veränderten Pflanzensorten wurde die
Bienenverträglichkeit bewiesen ?
4. Für welche genmanipulierten Pflanzensorten gibt es bereits Saat- und
Pflanzgut, das schon in einem anderen EU-Staat zugelassen wurde ?
5. Welche dieser genmanipulierten Pflanzensorten sind herbizidresistent ?
6. Für welche dieser genmanipulierten Pflanzensorten wurde die Bienen-
verträglichkeit bewiesen ?
7. Werden Sie - abgesehen von geltenden Vorschriften - das Inverkehrbringen
solcher herbizidresistenter, biotechnisch veränderter oder genmanipulier-
ter Pflanzensorten bzw. des entsprechenden Saat- und Pflanzgutes zusätz-
lich von Beweis der Bienenverträglichkeit abhängig machen ?