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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Puttinger, Karlheinz Kopf und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

 

Bereits mit 1. 1. 1995 ist in Österreich ein neues ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zur Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien in Kraft getreten.  Es enthält eine Fülle neuer und teils extrem umfassender Arbeitgeberpflichten, die in Teilbereichen nach Auskunft von Experten deutlich über die EU­Bestimmungen hinausgehen.  Die Einhaltung aller Vorschriften wird selbst bemühtesten Arbeitgebern kaum möglich sein, wie die bisherigen Erfahrungen, insbesondere zur.  Evaluierung zeigen. Überdies löst dieses Gesetz Kosten aus, die zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung gegenüber Konkurrenten aus anderen EU-Ländem führen, in denen die Richtlinien noch nicht umgesetzt sind.  Offensichtlich wegen der mit dem Gesetz verbundenen enormen Kostenbelastung wurden Überdies Arbeitnehmer, die in Dienststellen des Bundes, der Länder usw. beschäftigt sind, von seinem Geltungsbereich ausgenommen.  Diese Ausnahme ist ein deutlicher Beleg für die Überzogenheit der derzeitigen Anforderungen an die privaten Arbeitgeber.  Arbeitssicherheit ist jedoch unteilbar: was sich die öffentliche Hand für ihre Bediensteten nicht zumutet, ist auch für die Wirtschaft nicht zumutbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit und Soziales folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Seit wann sind die entsprechenden EU-Richtlinien in Kraft und in welchen Mitgliedsstaaten wurden sie ab welchem Termin umgesetzt?

 

2.     Ist Ihrer Auffassung nach das derzeit in Österreich geltende

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, EU-konform?

 

3.     Warum wurden die Arbeitnehmer, die in Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden usw. tätig sind, aus dem Geltungsbereich des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ausgenommen?

 

4.     Welche Bestimmungen des Arbeitnehmerlnnenschutzgesetzes gehen materiell über jene der EU-Richtlinien hinaus?

 

5.     Gibt es Schätzungen, welche Kosten der öffentlichen Hand bei Anwendung der Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes entstehen werden?

 

6.     Sind Sie in der Lage, eine Berechnung vorzulegen, welche Kosten in Ihrem Ministerium anfallen würden, falls das Gesetz auch dür die

Bundesdienststellen gelten sollte?

 

7.     Gibt es Schätzungen, welche Kosten das neue ArbeitnehmerInnenschutzgesetz für die gewerbliche Wirtschaft österreichweit auslöst?

 

8.     Wieviele und welche Verordnungen sind auf Grund des neuen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes bereits ergangen und wieviele und welche sind noch zu erlassen?

 

9.     Ist die Höhe der Strafbestimmungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz mit jenen in den anderen Mitgliedstaaten der EU vergleichbar und gilt in diesen Staaten ebenfalls das Kumulationsprinzip?

 

10. Werden bis zum Jahr 2000 genügend ausgebildete Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte vorhanden sein, um die dann vorgesehene Betreuung aller österreichischen Arbeitnehmer wahrnehmen zu können?

 

11. Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß das Inkrafttreten der Evaluierungsbestimmungen mit dem Etappenplan für die Einführung des Präventivdienste harmonisiert bzw. nach der soeben angesprochenen Harmonisierung das Inkrafttreten der Evaluierungspflicht um sechs Monate erstreckt wird, da eine sachlich sinnvolle Gefahrenevaluierung ohne Beratung durch Präventivfachkräfte nicht durchführbar ist?

 

a)     Wenn ja, bis wann?

b)    Wenn nein, warum nicht?

 

12.   Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß die umfangreichen Administrations- und schriftlichen Dokumentationspflichten unter Berücksichtigung der EU-Richtlinien auf das wirklich Unvermeidliche reduziert wird?

 

a)     Wenn ja, bis wann?

b)     Wenn nein, warum nicht?

 

13.   Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Verantwortlichkeit für betriebsfremde Arbeitnehmer auf das Zumutbare und tatsächlich Realisierbare begrenzt wird?

 

a)     Wenn ja, bis wann?

b)     Wenn nein, warum nicht?

 

14.   Halten Sie es für gerechtfertigt, daß ein auftraggebender Unternehmer nach dem Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz zur Verantwortung gezogen wird, wenn ein untemehmensfremder Mitarbeiter (z.  B. eines Dachdeckerbetriebes) sich im Fall eines Unglücks (etwa Sturz vom Gerüst) Verletzungen zuzieht?

a)     Wenn ja, warum?

b)     Wenn nein, warum haben Sie bisher keine Änderungen des Arbeit­nehmerinnenschutzgesetztes angeregt?

 

15.     Die gewerbliche Wirtschaft muß nach den neuen Bestimmungen hoch­qualifizierte Experten im Rahmen der Präventivdienste beschäftigen und bezahlen.  Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß gesetzlich ausdrücklich ein Schutz vor Strafen für jene Arbeitgeber normiert wird, die Vorschläge von Experten im Vertrauen auf deren Richtigkeit umsetzen?

a)     Wenn ja, wann und wie?

b)    Wenn nein, warum nicht?

 

16.     Nach dem neuen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben sich die Arbeit­geber unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren jeweils über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung zu informieren.  Der Entwurf des deutschen Gesetzes zur "Umsetzung der EU-Richtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz­Richtlinien" fordert nur die "Berücksichtigung des Standes der Technik".  Es fehlt dort das Wort "neueste".  Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß die österreichischen Bestimmung an die deutsche angepaßt wird?

a)     Wenn ja, bis wann?

b)    Wenn ja, warum nicht?

 

17.     Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung wird der Bund für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig bis 50 Arbeitnehmer beschäftigt werden, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern Beratungsdienste zur Erfüllung der Präventivdienstverpflichtungen anbieten.  Gibt es Kostenschätzungen, wie hoch die daraus resultierenden Belastungen für den Bund und allenfalls den Unfallversicherungsträger sein werden?

 

18.   Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß eine Verhältnismäßigkeitsklausel, wonach die Arbeitgeberpflichten, insbesondere jene zur Evaluierung und zur Festlegung von Maßnahmen der Gefahrenverhütung unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Risiken bzw.  Gefahrenschutz stehen und nach sachlichen Schutzprioritäten vorzugehen ist, in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz aufgenommen wird?

a)     Wenn ja, bis wann?

b)    Wenn nein, warum nicht?

 

19.   Sind Sie bereit, eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes vorzulegen, in der die sonstigen Administrationspflichten auf das wirklich Unvermeidbare beschränkt werden, da mit Administrationsvorgängen als solchen noch kein Sicherheitszuwachs verbunden ist?

a)     Wenn ja, bis wann?

b)     Wenn nein, warum nicht?

 

20.   Sind Sie bereit, eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz dem Parlament vorzulegen, in der die Verantwortlichkeit für betriebsfremde Arbeitnehmer auf das Zumutbare begrenzt wird?

a)     Wenn ja, bis wann?

b)     Wenn nein, warum nicht?

 

21· Sind Sie bereit, eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz dem Parlament vorzulegen, die die für die Arbeitnehmer entwürdigende Grundhaltung des Gesetzes ändert, indem der Arbeitgeber bei entsprechenden Anweisungen und Unterweisungen grundsätzlich ohne laufende bzw. dauernde Kontrollen davon ausgehen kann, daß i Arbeitnehmer die Schutzmaßnahmen auch einhalten?

a)     Wenn ja, bis wann?

b)    Wenn nein, warum nicht?