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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rudi Anschober, Freunde und+ Freundinnen an den Verkehrsminister betreffend Nahverkehrsfinanzierungsgesetz

 

 

Österreichs Verkehrspolitik ist gescheitert.  Das beweist das aktuelle Debakel der Bundesbahn.  Die ÖBB soll kaputtgespart werden und muß daher laufend ihr Angebot reduzieren.  Im Gegensatz zum Großteil der europäischen Nachbarländer fehlt Österreich vor allem ein Nahverkehrsfinanzierungsgesetz, das den Schlüssel der Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs durch Bund, Länder, Gemeinden und Zusatzmaßnahmen klärt und damit die fruchtlosen Streitereien der ÖBB und der Länder und in Folge das laufende Aushungern des Öffentlichen Nahverkehrs beendet.  Das Parlament hat bereits 1995 dem damaligen Verkehrsminister den Auftrag erteilt, bis Ende 95 ein Nahverkehrsfinanzierungsgesetz vorzulegen.  Bis zum heutigen Tag ist dies nicht erfolgt. Dies ist mit ein wesentlicher Grund für das Kaputtsparen der Bahn.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten ans diesem Grund an den Verkehrsminister folgende schriftliche

 

 

ANFRAGE

 

1.           Existiert ein Entwurf für ein Nahverkehrsfinanzieningsgesetz, das den Ländern zur Vorbegutachtung vorgelegt wurde?  Wenn ja, wie lautet dieser Vorentwurf im Wortlaut?  Wann wurde der Vorentwurf den Ländern vorgelegt?  Welche Gesprächsrunden wurden wann mit welchen Teilnehmern und welchem Ergebnis zu diesem Thema vorgelegt?

 

2.           Wann beabsichtigt das Verkehrsministerium die entgültige Vorlage des Nahverkehrsfinanzierungsgsgesetz?

 

3.           Welcher Aufteilungsschlüssel der Finanzleistung und welche jährliche Finanzsumme wird seitens des Verkehrsministeriums angestrebt'?

 

4.              Wie lautet der von den Verkehrsunternehmen vorgelegte

                 Finanzierungsbedarf.

          Wie teilt sich dieser auf die einzelnen Unternehmungen im Detail auf?

 

5.                Strebt das Verkehrsministerium auch die Einbringung einer

                   Verkehrserregerabgabe für Supermärkte bzw. Einkaufszentren an?                        Wenn ja, in welcher Höhe, ab welchen Größengrenze und mit welchem

                   geschätzten Gesamtvolumen?