938/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.  Haupt, Dr. Kröger, DJ.Schöggl

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend die Tätigkeit sowie die Zusammensetzung des Fachhochschulrates

 

 

 

Gemäß § 6 / 1 des Fachhochschul-Studiengesetzes ist der Fachhochschulrat die für die Anerkennung von Fachhochschul-Studiengängen zuständige Behörde.  Demzufolge sind auf das Verfahren zur Anerkennung von Studiengängen des Fachhochschulrates die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) anzuwenden, wo im § 73 / 1 die Verpflichtung der Behörde, wenn in den Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, über Anträge von Parteien (§ 8) und Berufungen ohne nötigen Aufschub spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen den Bescheid zu erlassen, normiert ist.

In einer Vielzahl von Fällen wurde die genannte Frist von sechs Monaten nicht nur nicht eingehalten sondern weit überschritten.

 

Mit 30.  September dieses Jahres werden nunmehr die auf drei Jahre bestellten Fachhochschulratsmitglieder neu bestellt.  Die gegenwärtige Zusammensetzung des Fachhochschulrates weist eine Ungleichgewichtigung dergestalt auf, daß es zum einen Bundesländer gibt, die in diesem Gremium nicht vertreten sind, und zum anderen eine enorme "Ostlastigkeit" angesichts der großen Anzahl von Wienern unter den Fachhochschulratsmitgliedem.

 

Sowohl der einleitend dargelegte Umstand der Säumnis des Fachhochschulrates betreffend die Bescheiderlassung als auch die angeführte Ungleichbehandlung der einzelnen Bundesländer haben den Unmut und die Unzufriedenheit bei einer Vielzahl von Antragstellern auf die Genehmigung von Fachhochschul-Studiengängen hervorgerufen.

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)      Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen der Fachhochschulrat im Sinne des § 73 Abs. 1 AVG säumig geworden ist?

 

la)      Wenn ja, in welcher Form sind Sie als Bundesminister für Wissenschaft Ihrer diesbezüglichen Aufsichtspflicht nachgekommen?

 

2)         Was werden Sie unternehmen, um künftig eine fristgerechte Behandlung der Anträge auf Genehmigung von Fachhochschul-Studiengängen durch den Fachhochschulrat zu gewährleisten?

 

3)      Nach welchen Kriterien werden die Mitglieder des Fachhochschulrates bestellt?

 

4)      Worauf führen Sie die Tatsache zurück, daß es Bundesländer gibt, die im Fachhochschulrat nicht vertreten sind?

 

5)      Können Sie sicherstellen, daß mit der Bestellung der "neuen" Mitglieder mit 1. Oktober dieses Jahres auch die bisher nicht vertretenen Bundesländer entsprechend berücksichtigt werden?