951/J

 

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.  Schweitzer

 

und Kollegen

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend umfassender Privilegienabbau

 

Eine unendliche Geschichte ist die Chronik der Bemühungen zur Reform der Politikerbezüge in Österreich.  Das am 1. Juli 1972 in Kraft getretene Bezügegesetz, das die Politikerbezüge auf Bundesebene regelt, erwies sich schon bald als Hort feudaler Privilegien, der neben besonders üppigen Aktiveinkommen der Politiker insbesondere auch arbeitslose Nebeneinkommen, Mehrfachpensionen in Millionenhöhe und Abfertigungsregelungen auch für Kurzzeitpolitiker umfaßt.

 

Bereits kurz nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes war der Unmut über diesen Selbstbedienungsladen der politischen Kaste unseres Landes nicht mehr zu überhören.  Zurecht verfestigte sich in der Öffentlichkeit das Image von den Politikern als den "großen Nehmern", die sich an den Futtertrögen der Politik bereichern.

 

In der Folge kam es immer wieder zu Anläufen in Richtung einer Reform, die zumindest die ärgsten Auswüchse abstellen sollte.  Alle diese Anläufe versandeten aber in Symtomkuren, ohne die grundsätzlichen Probleme aufzugreifen.

 

Am 10.  Mai 1988 forderte der Nationalrat schließlich in einer gemeinsamen Entschließung aller Parlamentsparteien die "Begrenzung des einem Politiker aus politischen Funktionen gebührenden Gesamteinkommens".  Zu den von der Regierung in diesem Zusammenhang angekündigten Verhandlungen mit den Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungsträgern und Kammerorginasationen ist es bis heute nicht gekommen.  An den Zuständen hat sich seither nichts geändert, obwohl das Bezügegesetz nahezu 30 Mal, davon allein seit 1993 zehnmal, geändert wurde.

 

Während die Österreicherinnen und Österreicher durch die auf Grund der jahrelangen ungehemmten Verschwendungspolitik der Bundesregierung notwendig gewordenen Belastungspakete enorm zur Kasse gebeten werden, bleiben die Politikerprivilegien völlig unangetastet.  Dabei zeigt ein internationaler Vergleich, daß Österreichs Politiker zu den am besten verdienenden unter den westlichen Demokratien zählen.  Kernpunkt der Kritik der Öffentlichkeit ist, daß die Politiker kein leistungsbezogenes Gehalt beziehen und sich im Laufe der Jahre darüber hinaus materielle Vorteile sicherten, die dem normalsterblichen Bürger selbstverständlich verwehrt bleiben.  Die Bezüge der Politiker werden vom jeweiligen Gehalt der Beamten der Dienstklasse IX (Sektionschef abgeleitet.

 

Die Monatseinkommen zeigen folgendes Bild:

 

                                                            (Höchst-)Bezüge           Amtszulage         Auslagenersatz    Zusammen

                                                                        s                                s                            s                            s

               Bundespräsident                                    333.812,-                                            100.144,-       433.956,-

               Bundeskanzler                                       166.906,-                                               50.072,-      216.978,-

               Bundesminister                                      166.906,-                                               66.762,-      233.668,-

               Staatssekretär                                       150.215,-                                               60.086,-      210.301,-

               Nationalratspräsident                             83.453,-                 75.107,-                    63.424,-      221.984,-

               Klubobmann NR                                   83.453,-               55.079,-                      34.633,-      173.165,-

               Nationalratsabgeordneter                       83.453,-                                                --)0.863,-    104.316,-

               Bundesrat                                             41.726,-                                                10.431,-        52.157,-

 

Dazu kommen noch besonders üppige Reisekostenregelungen, Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eine großzügige Entfernungszulage, die etwa einen im Klosterneuburg wohnhaften Abgeordneten weitere 8.345,- S bringt.

 

Neben den vielfach unangemessen hohen und vor allem auch völlig leistungsunabhängigen Monatseinkomnien samt Sonderzahlungen sind es jedoch vor allem die Abfertigungs- und

 

Pensionsregelungen, die auf Kritik stoßen und echte Privilegien darstellen:

 

 

Abfertigungsregelungen für Regierungsmitglieder:

 

 

bereits nach 6 Monaten Funktionsdauer:

 

3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

 

nach einem Jahr Funktionsdauer

 

6 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

 

nach drei Jahren Funktionsdauer

 

12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

 

 

 

Abfertigungsregelung für Nationalratsabgeordnetet und Bundesräte:

 

 

bereits nach 3 Jahren Funktionsdauer

 

3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

 

nach 15 Jahren Funktionsdauer

 

12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

Nur für jene Nationalratsabgeordnetetn und Bundesräte, die erstmals seit Beginn der XX.  Gesetzgebungsperiode einer gesetzgebenden Körperschaft angehören, wurde die Regelung an die des Angestelltengesetzes angepaßt.

Die Pensionmsregelung- für Regierungsmitglieder sieht einen Pensionsanspruch bereits nach 4 Jahren vor; jene für Abgeordnete bereits nach 10 Jahren.  Daneben bestehen weitere Regelungen, die ebenfalls nur als sachlich völlig unbegründete Privilegien bezeichnet werden können:

etwa die Möglichkeit, als Beamter neben dem Politikereinkommen ein weiteres arbeitsloses

der unbegrenzten Kummulierung weiterer Einkommen als Funktionär von Interessensvertretungen oder von Sozialversicherungsträgern.

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Bis heute sind abenteuerliche Fälle von Privilegierungen und insbesondere Beriecherungen auf Grund von politischen Funktionen möglich, über die die Österreicherinnen und Österreicher nur staunen können:

 

1.     So ist es möglich, daß Bundeskanzler Franz Vranitzk\ nicht nur während seiner damaligen Tätigkeit als Finanzminister im Jahre 1985 eine Millionenabfertigung von der Länderbank, die damals zu mehr als 50 % im Eigentum des Bundes stand und als deren Eigentümervertreter er fungierte, lukrierte, sondern auch neben seiner üppigen Kanzler­Pension von jährlich nahezu 2 Mio.  S für eine bloß dreijährige Tätigkeit als Generaldirektor der in seiner Amtszeit mit Milliardenzuschüssen des Steuerzahlers mühsam an der Insolvenz vorbeimnövrierten Länderbank eine weitere Millionenpension erhält;

 

2.     so ist es möglich, daß der 2. Mann der SPÖ Heinz Fischer neben seinem Bezug als Nationalratspräsident seit Jahren ein arbeitsloses Einkommen als Parlamentsrat bezieht, von dem er glaubt, daß er es für seine Tätigkeit als Kuratoriumsvorsitzender des NS-Fonds bezieht und das er so verinnerlicht hat, daß er es in einem Fernsehinterview vergißt; in dieses Bild paßt auch, daß er in diesem Interview auch vergessen hat, den Auslagenersatz von mehr als 60.000,- S monatlich zu erwähnen;

 

3.     so ist es möglich, daß Heinrich Neisser neben seinem Bezug als 2. Nationalratspräsident seit Jahren ebenfalls ein arbeitsloses Einkommen als Ministerialrat bezieht;

 

4.     so ist es möglich, daß der ziemlich erfolglose Kurzzeitfinanzminister Andreas Staribacher nach nur 9 Monaten Amtszeit einen Abfertigungsanspruch von 3 Monatsbezügen, d.s. mehr als 400.000,- S, erworben hat;

 

5.     so ist es möglich, daß der ÖVP-Arbeitnehmerfunktionär Josef Höchtl seit mehr als 20 Jahren neben seinem Abgeordnetenbezug ein arbeitsloses Einkommen als Beamter bezieht, das ihn erst vor dem Sinken unter die Armutsgrenze schützt;

 

6.       so ist es möglich, daß der ÖVP-Arbeitnehmermultifunktionär Walter Schwimmer seit Jahrzehnten neben seinem Abgeordnetenbezug weitere Einkünfte aus öffentlichen Mitteln, nämlich als Direktor der Wiener Gebietskrankenkasse, bezieht;

 

7.       so ist es möglich, daß der ÖVP-Abgeordnete Karl Donabauer seit Jahrzehnten neben seinem Abgeordnetengehalt weitere ungekürzte Einkünfte aus öffentlichen Mitteln, nämlich als Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, bezieht;

 

8.       so ist es möglich, daß der Klubobmann der SPÖ Peter Kostelka neben seinem Klubobmannbezug ebenfalls sein arbeitsloses Einkommen als Beamter bezieht;

 

9.       so ist es möglich, daß der j jüngst zurückgetretene Wirtschaftsminister Ditz nach 1 1/2 Jahren Ministertätigkeit und 5-jähriger Tätigkeit als Staatssekretär eine Abfertigung in Höhe eines

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Jahresbezuges erhält, was für einen gewöhnlichen Arbeitnehmer erst nach einer Dienstzeit von 25 Jahren in Betracht kommt;

 

schließlich

 

10.ist es seltsam, daß der stellv.  Klubobmann der SPÖ Ewald Nowotny neben seinem Abgeordnetenbezug jahrelang unrechtmäßig einen ungekürzten Bezug als Universitätsproffesor in Millionenhöhe bezieht, ohne daß dies ihm selbst, dem Bundeskanzleramt und seiner Dienstbehörde auffällt.

 

Diese Beispiele sind nur eine Auswahl der in letzter Zeit bekanntgewordenen besonders krassen Privilegien.

 

Angesichts der den Bürgern auferlegten Belastungen ist es dringend geboten, einen umfassenden Abbau der Politikerprivilegien einzuleiten.  Den Österreicherinnen und Österreichern fehlt nämlich ins zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Politiker.

 

Die FPÖ hat seit vielen Jahren immer wieder parlamentarische Aktivitäten mit dem Ziel eines umfassenden Abbaues der Politikerprivilegien gesetzt.  In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf das Privilegien-Volksbegehren des Jahres 1987 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für Leistung und Gerechtigkeit - gegen Parteibuchwirtschaft und Privilegien, hinzuweisen, das auch der Anlaß für die oben erwähnte Entschließung des Nationalrates vom 10.  Mai 1988 war sowie auf eine Vielzahl von Anträgen in der laufenden Gesetzgebungsperiode, wie etwa den Initiativantrag 105/A sowie den Entschließungsantrag 117/A(E).Allen diesen Anträgen lag die Auffassung zugrunde, daß ein allgemeiner umfassender Abbau der Politikerprivilegien und eine Hamionisierung der bezugsrechtlichen Regelungen unter Beachtung dieser Grundsätze erfolgen müsse:

1.     Übergang zu einer leistungsbezogenen Besoldung

 

2.     Angemessenheit der Bezüge

 

3.     Vermeidung von ungerechtfertigten Doppelbezügen

 

4.     Abschaffung der Abfertigungsregelungen

 

5.    Abschaffung der Abgeordnetenpension

 

6.     Eingliederung in das Pensionssystem des ASVG

 

Den Koalitionsparetei SPÖ und ÖVP, die im Koalitionsübereinkommen vom 11.  März 1996 selbst die Notwendigkeit einer Bezügereform festgeschrieben und die Ausarbeitung einer Einkommenspyramiede in Aussicht gestellt hatten, fehlte es bisher jedoch an jeglicher Bereitschaft zur Umsetzung der Reformen.

Das Bundeskanzleramt, das für die Vollziehung des geltenden Bezügegesetzes zuständig ist, war bisher nicht einmal imstande, für eine bundeseinheitliche Vorgangsweise bei der Anwendung der gegenwärtigen Regelungen zu sorgen.  So ist seit 1994 bekannt, daß.der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung -"vertritt, daß auf die Bezüge nach dem Bezügegesetz nicht rechtswirksam verzichtet werden könne.  Dennoch herrscht hier eine unterschiedliche Praxis.  Das Bundeskanzleramt vertritt auch die Auffassung, daß die bezugsrechtlichen Regelungen für Politiker, die zugleich Beamte sind, als lex spccialis anzusehen sind und daher Karenzierungen gegen Entfall der Bezüge etwa nach § 75 BDG 1979 nicht zulässig sind, und konnte sich auch diesbezüglich nicht durchsetzen.

Es ist daher durchaus gerechtfertigt, wie auch die immer wieder auftretenden Fälle, daß Bezüge zu Unrecht ausgezahlt werden oder zu Unrecht Kürzungen unterlassen werden (Z.B. im Fall des stellv.  SPÖ-Klubobmannes Ewald Nowotny, oder im Fall des früheren ÖVP­Vizekanzlers Josef Riegler) beweisen, von einem Vollzugschaos zu sprechen, für das die Untätigkeit des Bundeskanzlers verantwortlich ist.

Auch die in letzter Zeit bekanntgewordenen oben dargestellten Beispiele haben die Koalitionsparteien und die Bundesregierung nicht dazu veranlaßt, endlich tätig zu werden.  Im Gegenteil, weil die Reformen "so schwierig" sind und die Abfertigungskaiser und Privilegienritter offenbar nicht auf ihre Vorrechte verzichten wollen, sollen sie offenbar auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden.

War ursprünglich ein umfassender Initiativantrag zur Beschlußfassung noch in dieser Tagung des Nationalrates angekündigt worden, so wurde tatsächlich von den Klubchefs der Koalitionspartei Kostelka und Khol ein Entwurf (245/A) vorgelegt, der neben einem besonderes gefinkelt Vranitzky-Bonus (vgl.  Hans Besenböck in der Wirtschaftswoche Nr.  '-)7/1996) saftige Einkommensverbesserungen für die Nationalratspräsidenten und die Klubobleute inklusive der besonders üppigen Abfertigungs- und Pensionsregelungen für Regierungsmitglieder vorsah, und darüber hinaus auch erhebliche Möglichkeiten der Einkommensverbesscrung durch Spesen bei den Fahrtkosten, den sogenannten Fahrzeitausgleich, der für jede Stunde Fahrzeit in Höhe der durch 173,2 geteilten Summe des Gehaltes eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 5 der Dienstklasse VII und der für diesen vorgesehenen Verwaltungszulage gebührt, den Ersatz von Wohnkosten in Wien in Höhe von rund S 11.200,-, sowie unbegrenzte Kosten für ein Büro am Mittelpunkt der politischen Tätigkeit jedes Abgeordneten vorsah.  Wegen des vehementen Proteststurmes der Bevölkerung gegen diesen neuerlichen Versuch einer Selbstbedienung zu Lasten"der Steuerzahler wurde der Entwurf, der bereits Gegenstand der Beratungen des Verfassungsausschusses am 2. Juli 1996 gewesen war, noch abgeschwächt.  Dabei wurden im wesentlichen nur die Einkommensverbesserungen für die Nationalratspräsidenten und die Klubobleute korrigiert sowie der Ersatz der Wohnkosten für die außerhalb Wiens wohnhaften Abgeordneten auf S 5.600,- reduziert.  Auch die Möglichkeit, auf Pensionen nach dem

Bezügegesetz zu verzichten, wurde auf Mandatare, die ab 1. August 1996 ihre Funktion antreten, beschränkt.

Insgesamt hat sich bei den Vorgängen um diesen Entwurf gezeigt, daß die Spitzen der Koalitionsparteien nicht nur unfähig sondern auch gar nicht willens sind, die Politikerprivilegien auszuräumen.  Die wesentlichen Kritikpunkte bleiben nämlich völlig unberührt:

die Politikerbezüge gebühren unabhängig von der individuellen Leistung; die Frage der Angemessenheit der Bezüge wird Oberhaupt nicht aufgeworfen; ungerechtfertigte Doppelbezüge werden auch weiterhin möglich sein, weil die für Beamte vorgesehene Regelung eine echte Leistungskontrolle nicht vorsieht;

Abfertigungen werden in unveränderter Höhe weitergezahlt;

die Pensionsregelung wird im Ergebnis für einzelne Mandatare noch verbessert, da sie für ihre Beamtenpensionen nach Erreichen der Höchstbemessungsgrundlage keinen Pensionsbeitrag mehr zahlen müssen und

Funktionäre und Dienstnehmer der Interessensvertretungen, der Sozialversicherungsträger, der Nationalbank und anderer von den Gebietskörperschaften beherrschten Unternehmen werden weiterhin ungekürzte Mehrfachbezüge beziehen können.

 

Dieser Entwurf ist eine Zumutung für alle Österreicherinnen und Österreicher und wird zu deren Politikerverdrossenheit einen weiteren nicht unwesentlichen Beitrag leisten.  Ein neuerlicher Aufschub einer grundlegenden Reform der Politikerbezüge kann nicht hingenommen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stehen daher an den Bundeskanzler die folgende

 

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

1.     Ist es nach der geltenden Rechtslage zulässig, daß ein Bundesminister von einem Unternehmen, das zu mehr als 50 % im Eigentum des Bundes steht und als dessen Eigentümervertreter er fungiert, während seiner Amtszeit neben seinem Bezug als Bundesminister eine Abfertigung in Millionenhöhe kassiert?

 

Wenn ja, auf Grund welcher Überlegungen und sehen Sie hier einen Handlungsbedarf zur Änderung der Rechtslage und welche Initiativen werden Sie setzen?

2.     Laut Aussage der SPÖ Bundesgeschäftsführerin Brigitte Ederer im Profil Nr. 28/1996 kriegen Sie bereits eine schöne Pension von der Privatwirtschaft.  Ist diese Aussage zutreffend?

 

Wenn ja, von wem, in welcher Höhe und seit wann beziehen Sie diese Pension?

 

3.     Werden Sie in Zukunft neben einer Kanzlerpension nach dem Bezügegesetz eine weitere Pension für eine frühere dreijährige Tätigkeit als Generaldirektor der ehemaligen Länderbank beziehen?

 

Wenn ja, in welcher Höhe?

 

4.     Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß Bundesminister nach der Funktionsdauer von 6 Monaten bereits einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Bezuges für die Dauer von 3 Monaten, nach der Funktionsdauer von 12 Monaten bereits einen Anspruch auf For-tzahlung ihres Bezuges für die Dauer von 6 Monaten und nach der Funktionsdauer von 3 Jahren bereits einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Bezuges für die Dauer eines Jahres aufweisen?  Wenn ja, halten Sie dies für sachlich gerechtfertigt oder ist eine Änderung der Rechtslage geboten?

 

Welche Initiativen werden Sie setzen?

 

5.    Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß ein Bundeskanzler oder Bundesminister bereits nach 4-jähriger Tätigkeit einen Pensionsanspruch in Höhe von zumindest monatlich 83.453,- S erwirbt?

 

Wenn ja, halten Sie dies für sachlich gerechtfertigt oder ist eine Änderung der Rechtslage geboten?

 

Welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?

 

6.     Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß alle Mitglieder der Bundesregierung, die derzeit eine Funktionsdauer von 4 Jahren aufweisen und das 55.  Lebensjahr vollendet haben, bereits einen Pensionsbezug von mindestens monatlich 83.453,- S lukrieren könnten?

 

Wenn ja, halten Sie dies für sachlich gerechtfertigt oder ist eine Änderung der Rechtslage geboten?

Welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?

7.     Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß die Besoldung der Regierungsmitglieder und der Abgeordneten leistungsunabhängig erfolgt?

 

Wenn ja, halten Sie dies für sachlich gerechtfertigt oder ist eine Änderung der Rechtslage geboten?

 

Welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?

 

8.     Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß Nationalratsabgeordnete, die Beamte sind, unabhängig von ihrer beruflichen Leistung 75 % des ihnen gebührenden Beamtenbezuges beziehen?

 

9.     Sind Sie der Auffassung, daß die im vorwiegendem Kostelka-Khol Entwurf vorgesehene Regelung, die das Ausmaß der Beamtentätigkeit völlig der Disposition des Abgeordneten überläßt und eine Gutrachtertätigkeit von Personen, die früher Nutznießer des

 

BBezügesystems waren, vorsieht, ausreicht, um die Möglichkeit arbeitsloser

 

Politikereinkommen völlig auszuschließen?

 

Wenn ja, warum?

 

Wenn nein, welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?

 

10.Halten Sie an der vom Bundekanzleramt bisher vertretenen Auffassung fest, daß eine Karenzierung dieser Beamten gegen Entfall der Bezüge gemäß § 75 BDG 1979 in diesem Fällen nicht zulässig ist?

Wenn ja, welche konkreten Initiativen werden Sie setzen, um diesbezüglich eine bundeseinheitliche Vorgangsweise zu erreichen?

Wenn nein, warum nicht?

11.Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß Abgeordnete, die Beamte sind, auf ihren Antrag

als Beamte in dem Ruhestand zu versetzen sind und nur auf ihren Antrag wieder reaktiviert

 

werden können?

 

12.Halten Sie die im Kostelka-Khol Entwurf enthaltene Regelung, wodurch ein Abgeordneter, der gleichzeitig Beamter ist, nach Gutdünken auf die Zahlung des Pensionsbeitrages für seinen Beamtenbezug verzichten kann und somit nach Erreichen der Höchstbemessungsgrundlage die Beiträge ersparen kann ohne später beim Pensionsantritt Einbußen zu erleiden, für sachlich gerechtfertigt oder für ein neugeschaffenes Politikerprivileg?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen halten Sie diese Regelung für sachlich gerechtfertigt?

Wenn nein, welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?

13.Entspricht es der geltenden Rcchtslage, daß keine gesetzliche Regelung besteht, die die Einkünfte von Abgeordneten, die Funktionäre oder Dienstnehmer der gesetzlichen Interessensvertretungen, der Sozialversicherungsträger, der Gewerkschaften, der Nationalbank oder anderer, von den Gebietskörperschaft beherrschter Unternehmen sind und in diesen Funktionen weitere Einkünfte beziehen, in irgendeiner Weise begrenzen?  Wenn ja, halten Sie dies für sachlich gerechtfertigt oder ist eine Änderung der Rechtslage geboten?

 

Welche Initiativen werden Sie setzen?

 

14.Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß ein Abgeordneter, dessen Hauptwohnsitz in Klosterneuburg ist, eine monatliche Entfernungszulage von 8.354,- S bezieht?

 

15.Sind Sie der Auffassung, daß die im Kostelka-Khol Entwurf vorgesehenen Regelungen für Fahrtkosten, Fahrzeitausgleich, Ersatz von Wohnkosten in Wien und Bürokosten am Mittelpunkt der politischen Tätigkeit sachlich gerechtfertigt sind?

Wenn ja, warum und welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit diese vermehrten Möglichkeiten der Spesenverrechnung nicht zu Einkommensverbesserungen der Abgeordneten führen?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

16.Werden Sie Initiativen setzen, uni das Besoldungssystem der Politiker vom Beamtenschema abzukoppeln und insgesamt transparenter zu gestalten?  Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

Wenn nein, warum nicht?

17.Wann ist mit der Vorlage der im Koalitionsabkommen angekündigt Einkommenspyramide zu rechnen und wie wird dieses System in seinen Grundzügen gestaltet sein?

 

18.Haben in diesem Zusammenhang bereits Verhandlungen mit den Ländern, den Gemeinden, den Interessensvertretungen, den Sozialversicherungsträgern und den Gewerkschaften stattgefunden?

Wenn ja, wer hat an den Verhandlungen teilgenommen, wann haben sie stattgefunden und welches Ergebnis haben diese Gespräche bisher erbracht?

Wenn nein, warum nicht?

 

19.Werden Sie Initiativen setzen, uni die Abfertigungsregelungen (Fortzahlung der Bezüge) für Abgeordnete abzuschaffen?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

Wenn nein, warum nicht?

 

20.Werdcn Sie Initiativen setzen, uni die Pensionsregelungen für Nationalratsabgeordnete und Bundesräte, wie dies im einzelnen Landtagen bezüglich der Landtagsabgeordneten bereits geschehen ist, abzuschaffen?

Wenn nein, warum nicht?

 

21.Halten Sie die im Kostelka-Kohl Entwurf vorgesehene Begrenzung der Bezüge der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes für ausreichend, um insbesondere die bisherige Möglichkeit des arbeitslosen Einkommens in Form eines Beamtenbezuges zu verhindern?  Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?

 

"2.In welcher Weise werden Sie dem Auftrag des Herrn Bundespräsidenten nachkommen, der eine umfassende Bezügereform gefordert hat, die neben den arbeitslosen Beamtenbezügen auch die Einkünfte aus allen anderen Bereichen, wie z.B. den Interessensvertretungen und Sozialversicherungsträgern, einbeziehen und insbesondere auch transparent und für die Bürger nachvollziehbar gestaltet werden soll?

23.Sind Sie der Auffassung, daß der nunmehr vorliegende Entwurf, nachdem Sie den ursprünglichen Kostelka-Khol Entwurf abqualifiziert haben, nunmehr den vom Herrn Bundespräsidenten genannten Anforderungen entspricht?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

 

'-)Werden Sie Initiativen setzen, uni die Regelungen betreffend die Amtswohnungen des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers transparenter zu gestalten?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

Wenn nein, warum nicht?

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 4 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln.

 

Wien, am 9. Juli 1996