975/J

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Aufsteigen mit Nicht-Genügend

 

In den Medien hat die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wiederholt angekündigt, daß in Zukunft ein Aufsteigen mit Nicht-Genügend ermöglicht werden soll.  Mit der Begründung: 'Jede negative Note ist für den betroffenen Schüler eine negative Erfahrung.  Die müssen wir zahlenmäßig weitgehend begrenzen', hat die Unterrichtsministerin zwei Modelle laut 'Salzburger Nachrichten' ins Gespräch gebracht.

 

'Variante 1:

 

Automatisches Aufsteigen mit einem 'Fünfer' einmal in der Unterstufe und einmal in der Oberstufe.

 

Variante 11

Automatisches Aufsteigen mit einem Nicht-Genügend in jedem zweiten Schuljahr.

 

Die Bedingung für beide Varianten ist: Das automatische Aufsteigen wird in einem Gegenstand nur einmal gewährt; das Fach muß im nächsten Schuljahr positiv abgeschlossen werden.  " (SN, 12.4.96)

 

Der Entwurf, der nun vom Unterrichtsministerium vorgelegt wurde ist weit hinter diese Ankündigungen zurückgefallen nach dem Motto: "Ein Berg kreiste und ein Mäuslein ward geboren".  Denn ein Aufsteigen mit Nicht-Genügend soll nur beim Wiederholen einer Schulstufe möglich sein, sofern der betreffende Gegenstand beim ersten Besuch dieser Schulstufe zumindest mit Genügend beurteilt worden ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)    Wieviele Schülerlnnen haben in den letzten beiden Schuljahren jeweils mit einem oder

 

mehreren Nicht-Genügend abgeschlossen? (Bitte die absolute Zahl und die Prozentzahl angeben.)

 

2)    Wieviele Schülerlnnen mußten in den letzten beiden Schuljahren jeweils aufgrund eines

oder mehrerer Nicht-Genügend eine Schulstufe wiederholen? (Bitte die absolute Zahl und die Prozentzahl angeben.)

 

3)    Wieviele Schülerlnnen wären in den letzten beiden Schuljahren von der Neuregelung, die

im Entwurf vorgeschlagen wird, jeweils betroffen gewesen, d.h. wieviele Schülerlnnen hätten jeweils von dieser Neuregelung profitiert? (Bitte die absolute Zahl und die Prozentzahl angeben.)

 

4)    Werden die 'negativen Erfahrungen durch eine negative Note' durch diese Regelung

tatsächlich, wie die Unterrichtsministerin gefordert hat, 'zahlenmäßig weitgehend begrenzt'?