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ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Gymnasium für Berufstätige in Vorarlberg

 

Seit 1946 gibt es in Innsbruck die Einrichtung des zweiten Bildungsweges zur Erlangung der AHS-Matura.  Seit 1950 studieren VorarlbergerInnen im Rahmen eines Fernstudiums an der Innsbrucker Schule, wobei sie in Vorarlberg von GymnasialprofessorInnen im Rahmen eines zeitlich begrenzten Förderunterrichts unterrichtet werden.  Bisher haben etwa 250 VorarlbergerInnen auf diesem Weg die AHS-Matura abgelegt.  Finanziell abgesichert hat diesen Förderunterricht über 40 Jahre lang die Vorarlberger Arbeiterkammer.  Der finanzielle Aufwand betrug rund 1 Million ÖS jährlich.

 

Mit Vorstandsbeschluß der AK vom Februar 1995 wurde jedoch eine weitere Finanzierung mit der Begründung abgelehnt, daß AHS-Bildung Aufgabe des Bundes sei.  Damit steht das Innsbrucker Gymnasium für Berufstätige für VorarlbergerInnen nicht mehr in der bisherigen Form zur Verfügung.  Die allwöchentliche Anreise nach Innsbruck - bereits am Freitag - ist dem größten Teil der Vorarlberger Studierenden aus beruflichen Gründen unzumutbar.  Das bedeutet, daß es in Vorarlberg praktisch keine Möglichkeit mehr für Berufstätige gibt im zweiten Bildungsweg die Matura zu erlangen.

 

Aus dem Absolventenverein der Schule bildete sich deshalb eine Arbeitsgruppe, die sich die Fortsetzung der bisherigen Studienform in Vorarlberg zum Ziel gesetzt hat, nicht zuletzt auch, weil Vorarlberg ohnehin hinsichtlich der MaturantInnenzahl an letzter Stelle in Österreich steht und da Vorarlberg ein Recht auf gleiche Bildungseinrichtungen wie die anderen Bundesländer habe.

 

Nach Gesprächen mit VertreterInnen des Landesschulrates gab es eine grundsätzliche Zusage seitens des Landesschulrates zur Errichtung eines Gymnasiums für Berufstätige in Vorarlberg.  Das BORG Feldkirch stellte in der Folge an das Unterrichtsministerium via Landesschulrat am 7.2.1996 einen Antrag auf Eröffnung eines Bundesgymnasiums für Berufstätige, d.h. einen Antrag auf Erweiterung des BORG Feldkirch (daher keine neue Schule).  Seitens des Ministeriums ist bis heute keine Antwort erfolgt.

 

Laut Angaben der Arbeitsgruppe würde dieses Gymnasium 70 Werteinheiten, das sind etwa 0,5 Prozent der derzeit in Vorarlberg vergebenen Werteinheiten für AHS, benötigen.  Weiters würde kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1)      Ist es richtig, daß es nur in den Bundesländern Burgenland und Vorarlberg kein

          Gymnasium für Berufstätige gibt?

 

2)      Ist es ein Ziel der Bildungspolitik des Bundes, allen BürgerInnen in den einzelnen

          Bundesländern die gleichen Bildungschancen einzuräumen?

 

3)      Ist es richtig, daß im Herbst 1996 in Wien, wie die APA am 31.5.96 gemeldet hat, ein

          zweites Gymnasium für Berufstätige errichtet werden soll und das bestehende, örtlich getrennt, erweitert werden soll?

 

4)      Ist dem BMUKA bekannt, daß sich nach dem vom BORG Feldkirch in Absprache und

          mit Unterstützung durch den Landesschulrat für Vorarlberg gestellten Antrag vom 7.2.1996 auf Eröffnung mit Schuljahr 1996/97 rund 60 Bewerber verbindlich gemeldet haben?

 

5)      Hat das BMUKA hinsichtlich der Kosten der Führung einer AHS für Berufstätige in

          Vorarlberg Vergleiche mit bestehenden, gleichartigen Bildungseinrichtungen in Österreich angestellt?  Wie fallen diese Vergleiche aus?

 

6)      Ist mit dem BORG Feldkirch (Antragsteller) über den entstehenden Personalaufwand -

          auch im Hinblick auf die bereits bestehenden Gymnasien für Berufstätige ­Rücksprache gehalten worden?

 

7)      Wurde der oben zitierte Antrag vom 7.2.1996 mit einer begründeten schriftlichen

          Stellungnahme beantwortet?

 

8)      Teilen Sie die Einschätzung der Arbeitsgruppe, daß für die Einrichtung eines

          Gymnasiums für Berufstätige in Vorarlberg maximal 70 zusätzliche Werteinheiten benötigt werden würden?  Wenn nein: Warum nicht?

 

9)      Ist es richtig, daß in der Sachverhaltsdarstellung vom 10.6.1996 seitens des zuständigen

          Ministerialbeamten im Absatz 3 von einer Stundenumrechnung im Ausmaß von 1:4 gesprochen wird, obwohl im gestellten Antrag gerade dies nicht vorgesehen ist, ja, daß im Gegenteil ein wesentlich kostengünstigeres Modell beantragt wurde?

 

10)    Halten Sie es für Berufstätige in Vorarlberg, die im zweiten Bildungsweg die Matura erlangen wollen, zumutbar, dafür allwöchentlich den Weg nach Innsbruck in Kauf zu nehmen?

 

11)    Wenn nein: Was werden Sie unternehmen, damit es auch den VorarlbergerInnen ermöglicht wird, die Matura im zweiten Bildungsweg mit einem zumutbaren Aufwand (an Reisen) zu erlangen ?