980/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend drohende Benachteiligung psychisch Kranker

 

Nach § 135 ASVG ist psychotherapeutische Behandlung eine Pflichtleistung der Krankenkassen.  Allerdings kam es bisher noch zu keinem Gesamtvertrag zwischen den Psychotherapeuten und den Krankenkassen.  Es bestand bis jetzt die Übergangsregelung, wonach die Patientlnnen nach ärztlicher Überweisung einen Teil der Kosten der psychotherapeutischen Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet bekamen.  Nach letzten Pressemeldungen (z.B. SN vom 26.Juni) sollen genau in diesem Bereich 50 Millionen Schilling eingespart werden.  Das heißt, der bisher schon sehr hohe Selbstbehalt wird für die Patientlnnen noch höher und Psychotherapie für sozial schwache Bevölkerungsgruppen unerschwinglich.  Angesichts der Tatsache, daß psychische Erkrankungen im Ansteigen sind und bereits an zweiter Stelle bei den Gründen für Berufsunfähigkeit liegen, sind die geplanten Einsparungen abzulehnen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)      Wie hoch waren die Ausgaben der Krankenkassen für psychotherapeutische Behandlung in den Jahren 1992, 1993, 1994 und 1995?

 

2)      Ist es richtig, daß im Bereich der Kostenrückerstattung für psychotherapeutische Behandlungen 50 Millionen Schilling eingespart werden sollen?

 

3)      Wo konkret sollen die 50 Milliarden Schilling eingespart werden?

 

4)      Welchen Betrag wird in Zukunft die Krankenkasse den Patientlnnen für psychotherapeutische Behandlung rückerstatten?

 

5)      Ist es richtig, daß die Wiener Gebietskrankenkasse den Unterstützungsfonds für sozial bedürftige Psychotherapie-Patientlnnen gesperrt hat?

 

6)    Wie wollen Sie gewährleisten, daß sich auch sozial schwache Patientlnnen Psychotherapie leisten können?

 

7)      Wurden zwischen Psychotherapeuten und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger erneut Verhandlungen betreffend Gesamtvertrag aufgenommen?

          Wenn ja, wie ist der Stand dieser Verhandlungen?

          Wenn nein, wann ist mit einer Wiederaufnahme zu rechnen?