1016/J

ANFRAGE

 

der Abg.  Rosenstingl,

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend eines Fahrverbots für Lastkraftwagen auf der Bundesstraße B19 zwischen Tulln und St. Christophen

 

Manche Wirtschaftsbetriebe nördlich der Donau befürchten eine Verhängung eines Fahrverbotes für Lastkraftwagen auf der Bundesstraße B19 zwischen Tulln und St. Christophen.  Dieses würde ihre exportierte räumliche Lage weiter verschlechtern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst die nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.       Gibt es in den Bezirkshauptmannschaften Tulln oder St. Pölten Bestrebungen, auf der Bundesstraße B19 zwischen Tulln und St. Christophen ein Fahrverbot für Lastkraftwagen zu verhängen?

 

2.       Durch wen wurden diese Aktivitäten veranlaßt?  Wodurch sind die Überleitungen für ein Fahrverbot begründet?

 

3.       Ist den ausführenden Stellen bewußt, daß durch eine Verhängung eines LKW­Fahrverbotes die nördlich der Donau gelegenen Betriebe, insbesondere die der

Grenzregion, noch weiter von der Hauptverkehrsroute Westautobahn abgeschnitten werden?

 

4.       Gibt es Analysen der Zahl der, von einer solchen Maßnahme betroffenen, Betriebe?

 

5.       Gibt es Berechnungen über die Verlängerung der Fahrzeit zu und von diesen Betrieben?  Welche Zusatzkosten würde diese Maßnahme den Betroffenen verursachen?

 

6.       Wieviel Arbeitskräfte beschäftigen die angesprochenen Betriebe?  Wurden Untersuchungen durchgeführt, die die Auswirkungen auf die Marktchancen dieser Unternehmen analysieren?

 

7.    Wenn derartige Entscheidungsgrundlagen noch nicht beschafft worden sind, ist sichergestellt, daß die nötigen Fakten vor einer Beschlußfassung vorliegen und auch berücksichtigt werden?

 

8.    Gibt es Bestrebungen, zusammen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten den förderungswürdigen Grenzlandregionen eine bessere Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen?