1018/J

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haller und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend die Sondernotstandshilfe

 

 

Wie der Abgeordneten schriftlich mitgeteilt wurde, wurden von der Marktgemeinde Marbach an der Donau durch eine Fehlinformation des NÖ Hilfswerkes falsche Bestätigungen für das Arbeitsamt Melk zwecks Sondernotstandshilfe ausgestellt, wonach eine Tagesmutter in Marbach zur Verfügung steht.  Dies traf jedoch nicht zu, da sich laut Mitteilung der BH Melk herausstellte, daß die Tagesmutter noch keine Pflegebewilligung hat.  Außerdem wurde ein bei der Gemeinde Marbach am 15.8.1995 eingebrachter Antrag auf Sondernotstandshilfe erst am 20.2.1996, also ein halbes Jahr später, von der Gemeinde beantwortet.

Nach unserer Information hat es österreichweit ähnliche Vorfälle gegeben.  Wobei eine unbekannte Anzahl an Müttern einen finanziellen Schaden erlitt, da die Sondernotstandshilfe nicht an sie ausbezahlt wurde.

 

Aus diesem Grund richten die Unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales nachstehende

 

 

A n f r a g e

 

 

1 .      Ist Ihnen der obengenannte Sachverhalt bekannt?

          Wenn ja, seit wann wußten Sie davon?

          Wenn nein, werden Sie diesem Sachverhalt nachgehen?

 

2.       Wieviele Mütter haben auf Grund solcher Fehlinformationen keine Sondernotstandshilfe bekommen?

 

3 .      Werden Sie dafür Sorge tragen, daß den Müttern der vorenthaltene Betrag rückwirkend ausbezahlt wird?

 

4.       Warum dauerte es im angeführten Fall über ein halbes Jahr bis der Antrag auf Sondernotstandshilfe bearbeitet wurde?

 

5.       Ist es allgemein üblich, daß Bearbeitungen in solchen Fällen solange dauern und woran liegt das?

 

6.       Was werden Sie dagegen tun, damit die Bearbeitungszeit in solchen Fällen in Zukunft rascher vor sich geht?

 

7.       Hat es, außer in Marbach an der Donau, andere ähnlich gelagerte Fälle gegeben, bei welchen den Müttern die Sondemotstandshilfe nicht ausbezahlt wurde, obwohl keine Tagesmutter zur Verfügung stand?

          Wenn ja, wieviele betroffene Mütter gab es und wann wurden die betreffenden Anträge revidiert?

 

8.       Wann und wie haben Sie auf diese Vorfälle, durch Erlässe oder Verordnungen eine mütterfreundlichere Regelung durchzufahren, reagiert?

 

9.       Wieviele Ansuchen um Sondernotstandshilfe wurden bis jetzt nach Bundesland und Arbeitsamt aufgegliedert in den Jahren 1995 und 1996, aufgeschlüsselt nach Monaten, gestellt?

 

10.     Wieviele davon wurden abgelehnt und wievielen Anträgen wurde zugestimmt?