1037/J

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag.  Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Verbrauchererziehung an Österreichs Schulen

 

Konsumentenerziehung ist ein aktuelles Gebiet, da ein unmittelbarer Lebensbezug gegeben ist und sich die Anknüpfungspunkte im Alltag der Schüler jederzeit anbieten.

Konsumentenerziehung ist in Österreich nach den derzeit gültigen Lehrplänen kein eigenständiges Unterrichtsfach.  Die sogenannte "Wirtschafts"-, einschließlich "Spar- und Konsumentenerziehung" gilt jedoch als Unterrichtsprinzip und könnte daher von allen Lehrerlnnen flächenübergreifend behandelt werden.  Die Schüler sollten dabei mit den grundsätzlichen Problemen, denen sich jeder Konsument stellen muß, vertraut werden.

Konsumentenerziehung ist somit ein Unterrichtsprinzip, das fächerübergreifend im Unterricht verwendet werden könnte.  Nach den vorliegenden Erfahrungen wird dieses Unterrichtsprinzip allerdings nur von besonders engagierten Lehrern angewandt, da insbesondere nicht die entsprechenden Informationen und Unterlagen aus dem zuständigen Bundesministerium für Unterricht zur Verfügung stehen.

Es hat nun der Rat der Europäischen Union u.a. gestützt auf die Entschließung des Rates vom 9. Juni 1986 über die Verbrauchererziehung in Primar- und Sekundarschulen bzw. gestützt auf die Entschließung des Rates vom 23.  Juni 1986 betreffend die zukünftige Ausrichtung der Politik der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Schutz und zur Förderung der Interessen der Verbraucher eine Entschließung über Verbrauchererziehung und Verbraucherinformation beschlossen.

Nach Ansicht der Kommission sollten die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten den Zugang der Verbraucher zur Verbrauchererziehung und Verbraucherinformation fördern, um diese in die Lage zu versetzen, aus den Vorteilen, die der Binnenmarkt bietet, Nutzen zu ziehen.  Durch Zusammenarbeit bei der Verbrauchererziehung und Verbraucherinformation kann die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen wesentlich erhöht werden.

Es wurde daher die Kommission ersucht, vor Ende 1996 näher zu prüfen, inwieweit Anlaß zu Initiativen auf Gemeinschaftsebene für eine besondere Zusammenarbeit im Bereich der Verbrauchererziehung und des Informationsaustausches mit besonderer Berücksichtigung der modernen Kommunikationsverfahren und -Techniken und im Rahmen der verfügbaren Mitteln besteht, durch die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Verbrauchererziehung und Verbraucherinformation unterstützt und ergänzt würden.

Unabhängig davon sind bislang die in Österreich getroffenen Maßnahmen zur Konsumentenerziehung zu hinterfragen und zu evaluieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

daher nachstehende

 

Anfrage:

 

1 .      Welche Maßnahmen und Aktivitäten zur „Konsumentenerziehung" wurden durch Ihre Ressort 1994 angeordnet?

2.       Wieviele Aktivitäten (insbesondere Vorträge) haben zur "Konsumentenerziehung" in den österreichischen Schulen 1994 stattgefunden?  Dazu ersuchen wir um eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer.

3.       Welche Maßnahmen und Aktivitäten zur "Konsumentenerziehung" wurden durch Ihr Ressort 1995 angeordnet?

4.       Wieviele Aktivitäten (insbesondere Vorträge) haben zur "Konsumentenerziehung" in den österreichischen Schulen 1995 stattgefunden?  Dazu ersuchen wir um eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer.

5.       Welche Maßnahmen und Aktivitäten zur „Konsumentenerziehung" haben Sie bzw. werden Sie 1996 noch anordnen?

6.       Werden Sie auch dafür eintreten, daß in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts die Aktivitäten zur "Konsumentenerziehung" verstärkt werden.  Wenn ja, durch welche Maßnahmen?