1052/J

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Franz Riepl

und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Lehrpläne für Berufsschulen für kaufmännische Lehrberufe

 

 

Unser bewährtes duales Ausbildungssystem für Lehrlinge ist ein wichtiger Faktor zur Sicherung und zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der jungen Arbeitnehmerlnnen und damit des Wirtschaftsstandortes Österreichs.  Eine tragende Säule dieses Ausbildungssystems ist die Berufsschule.

Die rasante Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Richtung Mobilität und Schaffung von

 

Berufsfeldern macht eine ständige Anpassung an die neuen Herausforderungen für die

 

Lehrpläne von Berufsschulen notwendig.  So sieht eine Verordnung des Bundesministeriums

 

für Unterricht vom 29.8.1995, die am 1.9.1995 in Kraft getreten ist, vor, daß

 

Rahmenlehrpläne mit Bandbreiten für die Lehrberufe Einzelhandelskaufmann und

 

Großhandelskaufmann von den einzelnen Landesschulräten unter Einholung von

 

Stellungnahmen der Sozialpartner festzulegen sind.  Die Landesschulräte haben laut

 

Verordnung 1 Jahr Zeit, um die Landeslehrpläne auszuarbeiten, d.h. mit dem Schuljahr

 

1996/97 müssen alle Bundesländer nach den neuen Lehrplänen unterrichten.  So hat etwa der

 

Stadtschulrat für Wien die Bandbreite mit 1.260 Unterrichtsstunden maximal ausgenutzt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1 .      Welche Landesschulräte haben ihre Entscheidung für die Festlegung der Unterrichtseinheiten noch nicht getroffen?

 

2.       Was haben Sie veranlaßt bzw. werden Sie veranlassen, daß jene Bundesländer, die sich noch nicht für die Landeslehrpläne im Sinne der Verordnung entschieden haben, diese innerhalb der vorgesehenen Frist festlegen werden?

3.       Wie wurden die Unterrichtseinheiten in den einzelnen Bundesländern festgelegt?

 

4.    Welche Stellungnahmen haben die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gegenüber den einzelnen Landesschulräten hinsichtlich des Stundenausmaßes abgegeben?

 

5.    Was werden Sie unternehmen bzw. haben Sie bereits unternommen, damit die Bandbreiten im Sinne einer qualitativen Ausbildung möglichst ausgenutzt werden?