1065/J

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Emmerich Schwemlein

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Aufnahme der B 312 in das AGR

 

 

Österreich ist derzeit noch kein Vertragsstaat des AGR (European Agreement on Main International Traffic Arteries).  Dennoch sind einzelne Bundesstraßen in Österreich in das AGR-Netz aufgenommenen worden und werden somit als internationaler Verkehrsweg angesehen.  Daher unterliegen diese Bundesstraßen dem oben angeführten Übereinkommen, welches im § 43 Abs. 2 letzter Satz feststellt: "Bei Erlassung solcher Verordnungen (Nachtfahrverbote, Fahrverbote mit bestimmten Gütern) ist auf den angestrebten Zweck und andererseits auf die Bedeutung der Verkehrsbeziehungen und der Verkehrserfordernisse Bedacht zu nehmen".

Den unterfertigten Abgeordneten ist aus der Salzburger Landesregierung bekannt, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bestrebt ist, die B 312 ("Loferer Bundesstraße") als "E 641 " in das AGR-Netz aufzunehmen.  Unter Hinweis auf den obzitierten Artikel des Abkommens würde das bedeuten, daß Transporteure aus einem Mitgliedsstaat des AGR unter Hinweis auf § 43 Abs. 2 die bestehenden Beschränkungen auf der B 312 bekämpfen könnten.  Diese Bedenken wurden Ihrem Ressort auch von Seiten des für Fragen der Verkehrspolitik zuständigen Bundesministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst mitgeteilt, fanden jedoch bislang keine Berücksichtigung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.       Planen Sie trotz der geäußerten verkehrspolitischen Bedenken, weiterhin die Aufnahme der B 312 ("Loferer Bundesstraße") in das AGR-Netz?

 

2.    Wie begründen Sie dieses Festhalten an einer aus verkehrspolitischen Gründen nicht zu rechtfertigenden Absicht?

 

3.    Wie werden Sie den betroffenen Anrainern erklären, daß durch Ihre Maßnahmen die Gefahr besteht, daß die bestehenden Beschränkungen des Schwerverkehrs auf der B 312, die zur Entlastung der Bevölkerung getroffen wurden, infolge der Aufnahme in das AGR-Netz nicht mehr aufrechterhalten werden können?