1070/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Schließung medizinisch-diagnosticher Labors

 

Es liegt uns ein Schreiben der WRGKK betreffend die Schließung des medizinisch­diagnostischen Labors in 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 15, vor.  In diesem Schreiben werden unter anderem folgende 'Begründungen' für die Schließung angeführt:

·         In nur 60 Meter Entfernung befinde sich ein anderes Vertragslabor

·         Die Beibehaltung der bisherigen Anzahl würde zu einer Überversorgung führen, welche nicht zu verantworten ist

·         Auf dem Markt gäbe es Anbieter, welche bis zu 25 % niedrigere Tarife verlangen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1.       Nach welchen Kriterien und in welcher Form kommen Entscheidungen über Verträge bzw Vertragskündigungen -insbesondere die Schließung von einzelnen Labors ­zustande? (In Wien und in den anderen Bundesländern)

 

2.    Wird bei diesen Entscheidungen berücksichtigt, daß dadurch Arbeitsplätze verloren gehen und unter welchem Gesichtspunkt ist eine solche Vorgangsweise insbesondere gegenüber den betroffenen ArbeitnehmerInnen aber auch gesamtgesellschaftlich zu verantworten?

 

3 .   Wieso kann sich eine von der WRGKK behauptete 'Überversorgung' negativ auf die Gebietskrankenkasse auswirken? (Nach den uns bekannten Prinzipien von Angebot und Nachfrage müßte ja eigentlich bei 'Überversorgung' der Preis sinken)

 

4.    Wie ist es zu erklären, daß seinerzeit zwei Vertragslabors in nur 60 Meter Entfernung gerechtfertigt schienen und nicht zu einer 'Überversorgung' führten, dies jedoch jetzt angeblich der Fall ist?

 

5 .      Wie kann die Beibehaltung der bisherigen Anzahl von Labors bei wirtschaftlicher und demokratischer Entscheidungsfindung bei der Vertragserteilung zu einer 'Überversorgung' fahren?

 

6.       Vertreten Sie die Meinung, daß eine vermehrte Anzahl von Labors zu einer 'Überversorgung' fahrt, oder 'nur' zu einer größeren Wahlfreiheit für die betroffenen Patientlnnen?

 

7.    Warum muß Ihrer Meinung nach ein Labor, das bisher offensichtlich genügend ausgelastet war, um mehrere Arbeitsplätze zu garantieren, geschlossen werden?

 

8.    Führt diese Vorgangsweise auch Ihrer Meinung nach zu einer 'Bevorzugung' und damit verbundenen Umsatzsteigerung eines Labors zu Lasten eines anderen und damit zu Verlusten von Arbeitsplätzen?

 

9.    Begünstigt eine geringere Anzahl von Vertragspartnern auch Ihrer Meinung nach eher monopolistische Strukturen?

 

10.     Wie ist es möglich, daß seitens der Gebietskrankenkasse mit den angeblich höheren Kosten argumentiert wird, wo doch unseres Wissens nach fixe Tarife für die unterschiedlichen Leistungen abgegolten werden und die Preisgestaltung daher keinen Einfluß auf die Kosten für die Gebietskrankenkasse haben dürfte?

 

11.     Nach welchen Kriterien erfolgt die Preisgestaltung in Labors?

 

12.     Welcher Schlüssel im Verhältnis Einwohnerzahl zu Labors wird in den einzelnen Bundesländern den Entscheidungen zugrunde gelegt und welchen Schlüssel gibt es insbesondere in Wien?

 

13.     Sind neben der uns bekannt gewordenen Schließung weitere geplant?

          Wenn ja, wann, wo, wieviele und wieviele Arbeitsplätze werden dadurch vernichtet?