1074/J

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag.  Johann Maier

und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Schwerpunkt Fahrrad bei der Verkehrserziehung

 

Die österreichische Unfallstatistik weist einen hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen bei Fahrradunfällen mit Personenschaden aus: In Österreich waren in den Jahren 1994 und 1995 1.435 bzw. 1. 157 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren als Lenker oder Mitfahrer auf Fahrrädern an Unfällen mit Personenschaden beteiligt.  Davon wurden 10 bzw. 12 Kinder getötet und 1.265 bzw. 1.015 Kinder verletzt.  Bei einer G - Gesamtzahl von 6.300 bzw. 5.283 Radfahrunfällen mit Personenschaden ist dieser Anteil der Kinder und Jugendlichen sehr hoch.  Viele dieser Unfälle fanden auf dem Weg zur oder von der Schule statt.

Oft untergräbt mangelhafte Ausstattung der Fahrräder alle Bemühungen zur Unfallverhütung durch die Verkehrserziehung in der Schule.  Verkehrserziehung ist ein Unterrichtsprinzip, das fächerübergreifend im Schulunterricht eingesetzt wird.  Verkehrserziehung soll unter anderem die Verkehrssicherheit erhöhen und damit Unfälle im Straßenverkehr verhindern.  Die mangelhafte Fahrradausstattung ist geeignet, die Unfallhäufigkeit von Kindern und Jugendlichen im Verkehr zu erhöhen.

Immer häufiger werden im Handel sogenannte "sportliche Fahrräder" (z.B. Mountainbikes oder City-Bikes) ohne die gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung wie beispielsweise Beleuchtung und Fahrradglocke, angeboten und verkauft.  Diese Fahrräder werden dann auch ohne die entsprechende Ausrüstung auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet (z.B. von Minderjährigen auf dem Schulweg).

Der § 66 StVO regelt eindeutig die Beschaffenheit und Ausrüstung eines Fahrrades.  Danach muß jedes einspurige Fahrrad (mit Ausnahme von Rennrädern) mit zwei voneinander unabhängigen, sicher wirkenden Bremsvorrichtungen, einer hell tönenden Glocke, einer hell leuchtenden mit dem Fahrrad fest verbundenen Lampe mit weißem oder gelblichem (nicht blendenden) Licht, mit einem roten Rücklicht, mit einem roten Rückstrahler und mit gelben Rückstrahlern auf Pedalen ausgestattet sein.

Werden die obzitierten "sportlichen Fahrräder" auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet (z.B. auf Fahrradwegen) so müssen sie entsprechend § 66 StVO ausgerüstet sein.  Diese gesetzeskonforme Ausstattung ist erfahrungsgemäß gerade bei Fahrrädern von Kindern bzw.  Jugendlichen nicht der Fall.  Dies ist auch der Grund für zahlreiche Unfälle von und mit Minderjährigen bzw. jugendlichen Radfahrern.  Ursachen sind dabei einerseits die nicht gesetzeskonforme Ausstattung der Fahrräder und andererseits der oft mangelhafte technische Zustand der Fahrräder.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.       Welche Maßnahmen und Aktivitäten zur Verkehrserziehung wurden durch Ihr Ressort in den Jahren 1994 und 1995 und 1996 angeordnet?

 

2.       Wieviele Maßnahmen haben zur Verkehrserziehung in den österreichischen Schulen 1994 und 1995 und 1996 stattgefunden (bitte auf die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln)?

 

3.       Werden Sie bei der Verkehrserziehung Maßnahmen setzen, um das Bewußtsein für die Notwendigkeit einer adäquaten Fahrradausstattung zu fördern?