1084/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.  Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

 

betreffend Verwendung der Mittel des österreichischen Verkehrssicherheitsfonds und Förderungen für das Kuratorium für Verkehrssicherheit

 

 

 

Gemäß Kraftfahrgesetz 1967 ist der Verkehrssicherheitsfonds zur Förderung der Verkehrssicherheit in Osterreich eingerichtet und wird vom Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst verwaltet.  Die Mittel des Fonds werden unter anderem durch Einnahmen aus den Abgaben und Kostenbeiträgen für die Zuweisung eines Wunschkennzeichens aufgebracht und sollen zweckgebunden für die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung, für die Durchführung von Studien und Forschungen, für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit sowie für vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit und zur Unterstützung der Behörden bei der Administration der Kennzeichen ver­wendet werden.  Weiters ist vorgesehen, daß sich der Bundesminister hinsichtlich dieser Maßnahmen der sachverständigen Beratung eines Beirates - bestehend aus Ländervertretern, Interessensvertretern und verschiedenen Vereinen ­bedienen soll.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende

 

A n f r a g e

 

1.      Wie hoch waren die Einnahmen des Fonds jeweils in den letzten drei vergangenen Jahren sowie im Jahr 1996?

 

2.      Wie hoch sind jeweils die Mittel, die in den letzten drei vergangenen Jahren und im Jahr 1996 dem Bund zukamen?

 

3.      Weiche Maßnahmen wurden jeweils mit weichen Beträgen in den letzten drei Jahren sowie im Jahr 1996 aus den Mitteln des Fonds finanziert?

 

4.      Wie hoch sind die Mittel, die das Kuratorium für Verkehrssicherheit aus dem Verkehrssicherheitsfonds jeweils in den letzten drei vergangenen Jahren sowie im Jahr 1996 erhalten hat bzw. erhält?

 

5.      Wie hoch sind die Förderungen bzw.  Subventionen an das Kuratorium für Verkehrssicherheit in den letzten drei vergangenen Jahren gewesen, bzw. wie hoch sind diese im Jahr 1996?

 

6.      Welche Forschungsaufträge hat das Bundesministerium für Wissenschaft,

Verkehr und Kunst in den letzten drei vergangenen Jahren sowie im Jahr 1996 an das Kuratorium für Verkehrssicherheit erteilt?

 

7.      Welches finanzielles Ausmaß hatten jeweils diese Forschungsaufträge im einzelnen?

 

8.      In welchen Fragen hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit in den letzten drei vergangenen Jahren bzw. auch im Jahr 1996 Beratungstätigkeit für das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst übernommen?

 

9.      Wie hoch waren jeweils die Honorare bzw. sonstige Geldleistungen für diese Beratungstätigkeit des Kuratoriums?

 

1     Unter welchen Voranschlagsposten sind im Bundesvoranschlag 1996 jeweils diese Förderungen bzw. auch sonstige Geldleistungen und Honorare für das Kuratorium für Verkehrssicherheit veranschlagt?

 

1     1. Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst soll sich gemäß dem Kraftfahrgesetz hinsichtlich der Verkehrssicherheitsmaßnahmen eines Beirates zu seiner Beratung bedienen.  Wie oft wurde dieser Beirat in den letzten beiden Jahren einberufen?

 

12.Warum bedienen Sie sich nicht dieses im Gesetz vorgesehenen Sach­verständigenbeirates?

 

13.Wann und zu welchen Themen werden Sie diesen Beirat einberufen?