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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.  Johann Maier, Amold Grabner, Josef Edler und Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend die Kündigung von Eisenbahner-Sportanlagen, die im Eigentum der ÖBB stehen.

Seit Jahrzehnten benützt der ESV 1. Salzburger Sportklub 1919 die im Eigentum der ÖBB stehenden Grundstücke 563/1 und 563/33, je KG Gnigl, für Zwecke des Eisenbahnersportes.  Dieser Verein mit sieben Sektionen weist ca. 2000 Mitglieder auf und ist der einzige Sportplatz im Nordosten der Stadt Salzburg.

Die österreichischen Bundesbahnen haben überfallsartig den ESV 1. Salzburger Sportklub 1919 (SSK) mit einem Schreiben am 26.6.1996 aufgefordert, die benutzten Grundstücke bis spätestens 30.11.1996 von sämtlichen Bauten und Anlagen sowie Fahrnissen aller Art geräumt der Streckenleitung Salzburg zu übergeben.

Sie begründen dies mit den BBG 1992, indem sie sich darauf berufen, daß die

 

Österreichischen Bundesbahnen nun nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen sind.  Um diesem Gesetzesauftrag entsprechen zu können, haben die ÖBB - so die Argumentation - ihr unbewegliches Vermögen zu verwerten, um die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens zu gewährleisten.  Die Benützungsbewilligung für die o.g. Grundstücke wurde widerrufen, weil das dem Verein eingeräumte Benützungsrecht angeblich ein "Präkarium" darstellt.

 

In Wirklichkeit geht es dabei jedoch um andere Interessen: So versucht einerseits ein Anrainer (Fa.  Bremsen Eder) seit Jahren, einen Teil der o.g. Grundstücke zur Ausweitung de eigenen Gewerbebetriebes erwerben zu können.  Andererseits kann darin auch eine "Good will-Aktion" des Salzburger Bürgermeisters Dr. Dechant für die ÖBB gesehen werden, um von diesen eine höhere finanzielle Beteiligung für die Finanzierung des Salzburger Busterminals zu erhalten.  Also: Die Stadtgemeinde soll die Grundstücke der Sportanlage des ESV 1. SSK 1919 als Gewerbegebiet umwidmen, dafür erhält die Stadtgemeinde eine höhere finanzielle Beteiligung von den ÖBB für den Busterminal, oder anders ausgedruckt, es sieht so aus, als ob die ÖBB Umwidmungen großen Stils als Gegengeschäft für eine andere finanzielle Beteiligung am Busterminal wollen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft,

Verkehr und Kunst nachstehende

Anfrage:

 

1        Was waren die tatsächlichen Gründe für diese Aufkündigung der genannten Grundstücke durch die ÖBB ?

 

2.       Sind Sie auch der Auffassung, daß es sich bei dem gegenständlichen Benützungsrecht um ein Präkarium i.S. des § 974 ABGB handelt ?

 

3.       Aus welchem Grund sind in diesem Fall die Bestimmungen des Sportstättenschutzgesetzes nicht anwendbar ?

 

4.       Warum wurde dem Verein ESV 1. Salzburger Sportklub 1919 keine frühere Information über eine mögliche und anstehende Kündigung durch die ÖBB erteilt ?

 

5.       Teilen auch Sie die Auffassung, daß die ÖBB ihr unbewegliches Vermögen - so auch Sportanlagen; die von Eisenbahnersportvereinen genützt werden - aufgrund der Bestimmungen des BBG verwerten müssen ?

 

6.       Wenn ja, in welcher Form soll Ihrer Auffassung nach der Vereins- und Spoortbetrieb (insbesondere die Jugendarbeit) in diesem Verein weitergeführt werden ?

 

7.    Sind Sie bereit, an die ÖBB heranzutreten, Ablösen für Investitionen (z.B. Vereinsheim) zu bezahlen bzw.  Ersatzgrundstücke zur Verfügung zu stellen ?

 

8.    Warum wurde dem ESV 1. SSK 1919 bislang kein Pachtvertrag angeboten ? Werden Sie sich zumindest nun dafür einsetzen, daß für dem Verein eine Pachtvertrag, der auch den Verein in seiner wirtschaftlichen Existenz nicht gefährdet, abgeschlossen wird ?

 

9.    Ist es richtig, daß die ÖBB einen Teil dieser Fläche verkaufen will ?

 

10.     Ist es richtig, daß sich die Firma Bremsen Eder an die ÖBB gewandt hat und ein Anbot für den Kauf eines Teiles dieser Sportanlage gelegt hat ?

 

11.     Ist es richtig, daß sich der Salzburger Bürgermeister Dr. Dechant an die ÖBB gewandt hat und den ÖBB die Umwidmung der Grundstücke dieser Sportanlage im Gegenzug für eine höhere finanzielle Beteiligung am Busterminal angeboten bzw. zugesichert hat

 

12.     Wenn ja, können Sie die vorhandenen schriftlichen Unterlagen (z.B. Schriftverkehr) zu Verfügung stellen ?

13.     Wie vielen Eisenbahner-Sportvereinen in Österreich wird im Zuge der sogenannten Immobilienverwertung der ÖBB noch die Benützungsbewilligung entzogen ?

14.     Was werden Sie in Zukunft unternehmen, um die österreichischen

 

Eisenbahnersportvereine vor willkürlichen Kündigungen durch die ÖBB zu schützen und den Bestand dieser Sportvereine abzusichern ?

 

15.     Sind Sie bereit sich - so wie sich z.B. bei der Fahrplanänderung für viele Tausend Pendler gegenüber dem ÖBB engagiert und diesen geholfen haben - für den Weiterbestand der Eisenbahnersportvereine in Österreich einzusetzen.