1133/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Haider

 

und Kollegen

 

an den Bundeskanzler

betreffend Wohnungs- und Reisekosten

 

 

Nach § 17 Abs. 1 des Bezügegesetzes gebührt dem Bundeskanzler eine Amtswohnung.  Wird diese Amtswohnung nicht in Anspruch genommen, so sind die nachgewiesenen Mietkosten und Betriebskosten für die Haltung einer angemessenen Wohnung zu ersetzen.  Der Bundeskanzler nimmt gegenwärtig keine Amtswohnung in Anspruch, weshalb grundsätzlich die Bestimmung über die Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Dienstwohnungen zur Anwendung kommt (vgl. die Anfragebeantwortung vom Dezember 1993, 5412/AB).

Die Tätigkeit des Bundeskanzlers erfordert auch die Durchführung von Dienstreisen, die mit beträchtlichen Kosten für den Steuerzahler verbunden sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen im gegebenen Zusammenhang an den Bundeskanzler folgende

 

ANFRAGE

 

1.       Wie hoch waren die nachgewiesenen Miet- und Betriebskosten, die Sie der Republik Österreich in den einzelnen Jahren seit 1993 in Rechnung gestellt haben?

 

2.       Wie gliederten sich die in Rechnung gestellten Beträge in Miet- und Betriebskosten?

 

3.       Für welche Wohnung (bzw.  Wohnungen) haben Sie die Beträge in Rechnung gestellt?

 

4.       Auf weiche Weise erfolgte der Nachweis der Miet- und Betriebskosten?

 

5.    Wurde die Richtigkeit der in Rechnung gestellten Miet- und Betriebskosten von einer unabhängigen Instanz geprüft?

 

       Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

 

       Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Auf Grund welchen Rechtsverhältnisses benutzen Sie die Wohnung, für die Sie die Miet­und Betriebskosten in Rechnung stellen?

 

7.    Trifft es zu, daß Sie die Pension für Ihre frühere Tätigkeit als Generaldirektor der Länderbank bereits lukrieren, indem durch die Pensionsleistung Verbindlichkeiten sowie daraus resultierende Zinsen abgedeckt werden?

 

       Wenn ja, welche Verbindlichkeiten werden damit abgedeckt?

 

       Wenn nein, in weicher anderen Form lukrieren Sie Ihren Pensionsanspruch derzeit?

 

8.    Welcher Verkehrsmittel haben Sie sich bei Ihren Dienstreisen seit 1993 bedient und wie viele Kilometer haben Sie dabei zurückgelegt?

 

9.    Trifft es zu, daß Sie bei den Dienstreisen auch Privatflugzeuge benutzt haben?  Wenn ja, warum, wer waren die Eigentümer und auf Grund welcher Erwägungen haben Sie sich dieser Flugzeuge bedient?

 

10.  Welche Kosten sind der Republik Österreich auf Grund der Benutzung der Privatflugzeuge entstanden und an wen wurden diese Kosten bezahlt?

 

11.  Wurden Ihnen bei der Benutzung von Flugzeugen stets die vollen Kosten in Rechnung gestellt oder erhebliche Nachlässe gewährt?

       Falls Nachlässe gewährt wurden, wofür wurden diese gewährt?

 

 

Wien, am 12.  Juli 1996