1169/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend EU-konforme Arbeitnehmerlnnenschutzbestimmungen in Österreich

 

 

Der Arbeitnehmerlnnenschutz ist jener Bereich, wo Österreich den größten arbeitnehmerinnenrelevanten Anpassungsbedarf gegenüber den geltenden EU­Bestimmungen hat.  Diesem Manko wurde im Bereich des öffentlichen Dienstes noch Oberhaupt nicht Rechnung getragen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1 .   Wann ist damit zu rechnen, daß ein EU-konformer Arbeitnehmerlnnenschutz auch für den öffentlichen Dienst umgesetzt wird?

 

2.    Wie ist es zu rechtfertigen, daß es in Österreich betreffend ArbeitnehmerInnenschutz noch immer zwei unterschiedliche Klassen von ArbeitnehmerInnen gibt, nämlich jene im öffentlichen und im privaten Bereich?

 

3 .   In Deutschland wurde ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung aus dem Jahr 1994 bekannt, in welchem festgestellt wird 'daß auch nicht umgesetzte Richtlinien eine unmittelbare Wirkung zugunsten des einzelnen Bürgers bzw der Bürgerin entfalten, die gegenüber staatlichen Einrichtungen eingefordert werden kann'.

       Stimmen Sie dieser Rechtsinterpretation des deutschen Sozialministers zu?  Wenn ja, welche Konsequenzen hat das für Österreich und insbesondere für den ArbeitnehmerInnenschutz? Wenn nein, warum nicht?