1226/J

 

 

 

 

der Abgeordneten DI Prinzhorn

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend

Folgekosten vou Gesetzen

 

 

Laut § 14 Bundesfinanzgesetz ist die Regierung seit 1993 verpflichtet, die zu erwartenden

Folgekosten neuer Gesetze genau auszuweisen.

 

Tatsächlich sind die notwendigen näheren Richtlinien für die Kalkulation der finanziellen

Auswirkungen von Gesetzen jedoch noch ausständig.

 

In der parlamentarischen Praxis werden Gesetzesanträge daher zumeist mit der lapidaren

Schlußfloskel ,,Mehrkosten entstehen nicht. Alternativen: keine" versehen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten gehen davon aus, daß die möglichst exakte Berechnung

der zu erwartenden Folgekosten ein wesentliches Entscheidungskriterium vor Beschluß-

fassung über ein Gesetz darstellt und richten aus diesem Grund an den Bundesminister für

Finanzen nachstehende

 

 

A n f r a g e

 

1. Wird - nach Ihren Erfahrungen - bei der Beschlußfassung über Bundesgesetze dem

§ 14 BHG entsprochen, wonach die Folgekosten der Gesetze möglichst genau

dargestellt werden müssen?

 

Wenn ja, haben sich die mit dieser Bestimmung verknüpften positiven Erwartun

gen hinsichtlich einer besseren Vorhersehbarkeit der budgetären Auswirkungen

gesetzlicher Bestimmungen erfüllt?

 

Wenn nein, welche Auswirkungen hat die ungenügende Beachtung des § 14 BHG

auf die Folgekosten von Gesetzen?

 

2. Werden von Ihrem Ministerium die tatsächlichen Folgekosten von Gesetzen nach

deren lnkrafttreten berechnet und mit den ursprünglich angegebenen

voraussichtlichen Folgekosten verglichen?

 

Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachten derartige Vergleiche?

 

3. Wann werden Sie die überfälligen näheren Richtlinien für die Kalkulationspflicht

der Folgekosten von Bundesgesetzen erarbeiten lassen?

 

4. Werden Sie Bestrebungen unterstützen, wonach auch die voraussichtlichen

Folgekosten von Gesetzen für die österreichische Wirtschaft vor Beschlußfassung

zu berechnen sind?

 

 

 

 

 

 

5. Werden Sie sich die in zahlreichen Ländern der OECD vorhandenen umfangrei-

chen Erfahrungen mit der Berechnung von Folgekosten von Gesetzen zunutze ma-

chen und deren Ve rfahren auf Anwendbarkeit in Österreich prüfen lassen?

 

 

 

 

 

 

6. Welches Einsparungspotential für die österreichische Wirtschaft bzw. für die

öffentliche Verwaltung und damit den Staatshaushalt sehen Sie im Falle einer

präzisen Ermittlung der Folgekosten von Gesetzesinitiativen als

Entscheidungskriterium vor deren Beschlußfassung?